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Klein Unfall - Wie geht man um mit der KFZ-Versicherung? Und Rückstufung

Themenstarteram 30. Juli 2019 um 8:38

Hallo,

wir haben 2 Autos und die sind beide auf meinen Namen versichert.

1. Auto SF 2 mit Volkasko

2. Auto SF 2 mit nur Haftpflicht

Das zweite wird vorwiegend von meiner Frau gefahren und sie hat mit dem zweiten gestern einen kleinen Unfall gemacht. Ich habe eigentlich mehrere Fragen diesbzgl. da wir uns nicht gut auskennen. Wäre dankbar wenn ihr die kurz beantworten könnt.. Ist auch unser erster Unfall..

1- Das andere Auto hat nur paar Kratzer auf der Stoßstange. Sollen wir die Reparaturkosten am besten selber zahlen (ohne Versicherung), um eine Rückstufung zu verhindern? Und wie ist der Regel hier so.. ich habe so ungefähr gerechnet.. wir zahlen im moment 550€ für die Haftpflichtvers mit SF2. mit einer Rückstufung (laut Internet SF1/2) kostet die Versicherung nun 700€.. Wann würde dann für uns lohnen zu sagen "wir zahlen die Kosten lieber selber"? Und wie werden diese Kosten ermittelt? Letztendlich kann die andere Seite sagen "kostet 200€" oder halt "kostet 2000€ bei meinem Werkstatt".

2- Und falls wir den Schaden über die Versicherung behandeln, wird diese Rückstufung nur für meine Frau eingetragen? Oder für uns beide? Oder nur für das 2. Auto?

Vielen Dank schonmal

Beste Antwort im Thema

Wickel den Schaden über Deine KFZ-Haftpflicht ab. Den Schaden kannst Du binnen 6 Monaten zurückkaufen.

Höherstufung erfolgt nur für Auto (Vertrag) 2

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15 Antworten

Zitat:

@guruhu schrieb am 30. Juli 2019 um 15:34:06 Uhr:

Zitat:

@onzlaught schrieb am 30. Juli 2019 um 15:25:30 Uhr:

 

Deine Versicherung hat Profis die den lieben langen Tag nichts anderes tun als darauf zu achten das kein Cent zu viel ausgegeben wird. Lass die ihren Job tun, dafür bezahlst Du Deine Versicherung und kauf den Schaden hinterher zurück.

Uneingeschränkt korrekt ist diese Aussage nicht. Sie trifft lediglich auf Schäden ab einer gewissen höhe zu.

Warum? Ganz einfach. Die von dir erwähnten Experten arbeiten nicht für den TE, sondern für die Versicherung. Insofern ist es deren Aufgabe, die Kosten (inkl. aller uns unbekannter internen Kosten) möglichst gering zu halten.

Das altbekannte "Durchwinken" von Kleckerbeträgen (auch wenn dort Phantasievoll gekürzt wird) hilft dem TE leider nicht weiter, wenn die alternative, also eine direkte Regulierung der Beteiligten billiger käme.

Dann hoffen wir mal das der TE genug Sachverstand hat um einen blind durchgewunkenen Kleckerbetrag als ungerechtfertigt zu identifizieren und weiß wie man entsprechende Gegenmaßnahmen einleitet.

Die gesamte Fragestellung lässt mich daran aber leicht zweifeln.

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