KFZ-Versicherung SF-Rabatt?
Hallo zusammen,
ich habe mir im August 2011 einen Jahreswagen gekauft und erstmals ein Auto auf meinen Namen angemeldet. Da ich vorher mit dem Wagen meiner Oma gefahren bin, konnte ich mit SF 1/2 einsteigen.
Nun meine Frage:
Wann sinken die Beiträge?
Muss ich mindestens für einen bestimmten Zeitraum bei der Versicherung angemeldet sein?
Oder wäre in meinem Fall schon eine Reduzierung im August 2012 auf SF 1 sowie jetzt im kommenden August 2013 auf SF 2 möglich?
Habe heute nämlich ein Schreiben meiner Versicherung bekommen, dass ich jetzt im kommenden August erst von SF 1/2 auf SF 1 runtergestuft werde und bevor ich mich bei der Versicherung beschwere, möchte ich doch mal eine unabhängige Meinung einholen :-)
LG Icey
23 Antworten
Soooo ich habe heute eine Nachricht meines Beraters bekommen.
Er erklärt die Sache so:
Hallo xxxxxxx,
es ist tatsächlich etwas kompliziert. Die Einstufungen werden immer zur Hauptfälligkeit des betreffenden Vertrages bekannt gegeben. In Ihrem Fall ist das derzeit der 24.08. eines Jahres.
Die Beitragsprämien werden aber schon bei Bekanntgabe der neuen Prämien mit zwei verschiedenen Einstufungen berechnet.
Beispiel 24.08.2013 -31.12.2013 SF 1 und 01.01.2014-23.08.2014 SF2 = Gesamtprämie
Früher war das etwas einfacher, weil dort die Hauptfälligkeiten auch immer auf dem 01.01. eines jeden Monats ist.
Mir ist auch bekannt, dass dieses Verfahren demnächst etwas transparenter in den Briefen dargestellt werden soll.
=========================
Scheint also eine Mischung zu sein. Dennoch kapier ich nicht, wieso ich jetzt von August 11 bis einschließlich jetzt Juni 13 (also 2 Jahre) unfallfrei gefahren bin und nun ab August 13 erst mit 1 eingestuft werde.....
Habe ich da einen Denkfehler? Oder seht ihr das auch so?
In der Tat ist die Mitteilung verwirrt.
Ich kann sie nur so deuten, dass vom 24.08.11 - 01.01.12 SF1/2 und vom 01.01.12 - 24.08.12 SF1/2 und vom 24.08.12 - 01.01.13 SF1/2 (vermutlich muß SF1/2 für ein volles Kalenderjahr bestehen, da 2011 noch keine 6 Monate der Vertrag bestanden hat, besteht SF1/2 in 2012 für das komplette Jahr).
Dieses hätte man ggf mit einer Rückdatierung zum 30.06.11 verhindern können, da dann 2011 mindestens der Vertrag 6 Monate bestanden hätte.
Also dürfte dann ja per 01.01.13 SF1 bestanden haben.
Ob dem so ist, kann ggf aus den AKB gelesen werden. Es ist aber schon Sonderbar.
Zitat:
@Corsadiesel schrieb am 27. Juni 2013 um 18:23:23 Uhr:
Die Hauptfälligkeit bestimmt der Kunde, nicht die Versicherungsgesellschaft.Meist haben die Online-Kunden davon aber keine Ahnung.
So So, Klinkt schon fast ein bisschen Überheblich,
zu den Fakten.
der Kunde bestimmt bei welcher Versicherung einen ANTRAG stellt FERTIG
Die Versicherung bestimmt ob sie den Antrag annehmen will, wenn sie das tut dann bestimmt die Versicherung auch die Hauptfälligkeit - die dann auch Unterjährig sein kann.
Gruß Peter
Der Fred ist fast 7 Jahre alt 🙄.
Der User Corsadiesel ist hier schon ewig nicht mehr aktiv. Er war Mitarbeiter einer Versicherung (über 30 Jahre, Serviceversicherer), seine Aussage ist richtig.
Ich kann bei meiner Versicherung auch die Hauptfälligkeit selber bestimmen.
Zitat:
Die Versicherung bestimmt ob sie den Antrag annehmen will, wenn sie das tut dann bestimmt die Versicherung auch die Hauptfälligkeit - die dann auch Unterjährig sein kann.
Das mag bei Online-Versicherern sein.
Ähnliche Themen
Zitat:
@remarque4711 schrieb am 15. April 2020 um 12:57:16 Uhr:
Der Fred ist fast 7 Jahre alt 🙄.Der User Corsadiesel ist hier schon ewig nicht mehr aktiv. Er war Mitarbeiter einer Versicherung (über 30 Jahre, Serviceversicherer), seine Aussage ist richtig.
Ich kann bei meiner Versicherung auch die Hauptfälligkeit selber bestimmen.
Zitat:
@remarque4711 schrieb am 15. April 2020 um 12:57:16 Uhr:
Zitat:
Die Versicherung bestimmt ob sie den Antrag annehmen will, wenn sie das tut dann bestimmt die Versicherung auch die Hauptfälligkeit - die dann auch Unterjährig sein kann.
Das mag bei Online-Versicherern sein.
Ich weiß jetzt nicht wer der 7 jährige Fred ist,
seit 2013 ist nix mehr wie es war in der KFZ-Versicherung,
wenn jemand von EINER Versicherung berichtet ist das halt ein wenig irreführend,
FAKT ist es gibt 3 verschiedene Hauptfälligkeiten, den 01.01xxxx oder den zb. 16.04.2021
(wenn ich heute ne Versicherung beantrage. Dann natürlich auch noch Saisonkennzeichen
zB März-Oktober, dann kann es auch der 01.01. oder der 30.10.
Also keineswegs kann der Kunde sagen, ich hätte gerne den 15.05,
weil es mein Geburtstag ist oder nein nehmen wir den 06.06. weil ich in mir leichter merken kann...
ergo, der Versicherer bietet diese 3 Möglichkeiten.
gruß peter
@P Peter Und diese 3 Optionen bietet jede Versicherung an?!?
Hmmh, also meine Versicherung meinte auf meine Frage, ob man die Hauptfälligkeit meiner aktuell unterjährigen Versicherung nicht auf den 01.01. legen könnte, dass das nicht gehe würde...
Nein bietet NICHT jede Versicherung - aber es gibt NUR diese drei Möglichkeiten..
es gibt Versicherer da kannst Du wählen, bei anderen ist es fix.
Ah ok, das dachte ich mir bereits...
Gibt es zufällig irgendwo eine Übersicht o.Ä. was welche Versicherung zu diesem Thema anbietet?
Nein weil sich das ständig ändert,
Alte Leipziger, AXA, BGV, Condor, R+V, Kravag, DEVK, Itzehoer, VHV
bieten aktuell stand heute, noch den 01.01. an.
u.a. AXA auch unterjährig...
Gruß Peter