KFZ-Versicherung - Jährliche Laufleistung
Hallo miteinander,
folgendes Problem.
Ein Fahrzeug wurde versichert mit einer Jährlichen Laufleistung von 6.000 km.
Am Ende stellt sich heraus, dass die Laufleistung um 500km überschritten wurde.
LG
Beste Antwort im Thema
Bei einer Überschreitung der angegebenen Jahresfahrleistung kommt im Schadensfall vielleicht eine Beitragsnachzahlung in Betracht, allenfalls noch eine Strafzahlung, wenn man schuldhaft versäumt hat, die Änderung der Jahresfahrleistung anzuzeigen. Es kommt aber nicht zu einer Kürzung der Leistung. Leistungskürzung wäre ohnehin nur bei einer Kaskoversicherung möglich, bei der Haftpflichtvericherung nicht. Kann man auch in den Vertragsbestimmungen der jeweiligen Versicherung nachlesen.
Wurde also kein Quatsch geschrieben...
Ähnliche Themen
22 Antworten
@X555: Glücklich war ich schon vorher, Danke. Ich habe lediglich auf die falsche Aussage von @Reaver1988 reagieren müssen. Es darf ja wohl noch erlaubt sein, Falschaussagen und Wissenslücken zu korrigieren, oder?
Der Sinn des Forums liegt ja in der Wissensakkumulation, nicht in der Desinformation. Und wer meine Aussagen für falsch hält, kann gern seinem Glauben folgen. Dafür bietet unsere heutige Gesellschaft sehr viel Toleranz - und das ist auch gut so.
Lieber Themenstarter,
muss man deinen Post verstehen ? In der KFZ Versicherung gibt es starre Risikomerkmale, zu denen die jährliche Fahrleistung gehört. Noch dazu gehört das Alter des Fahrzeuges bei Erwerb durch den Versicherungsnehmer und der Fahrerkreis mit dem richtig angegebenen Alter. Du hast die jährlichen 6000 KM nicht eingehalten, also bekommst du eine Nachberechnung. Schätze dich glücklich, wenn du bei einer renommierten Versicherung bist, die keine Vertragsstrafen verlangt. Übrigens gibt es wenige Gesellschaften, die jährlich die Kilometerstände abfragen. Denn die AKB sagen aus, dass du als Kunde Veränderungen der Risikomerkmale unverzüglich anzeigen musst. Hier schwirren Aussagen herum, dass der Versicherungsschutz entfallen kann. Das entspricht nicht den Tatsachen. Die Regel ist, dass die Versicherung den entsprechenden , richtigen Beitrag rückwirkend ab Hauptfälligkeit nacherhebt und nach 2 bis 3 Jahren über die Veränderung der Fahrleistung mit sich reden lässt. Ich bin schon Jahrzehnte in der Branche tätig. Die Regel ist dann, dass der Kunde wechselt und beim neuen Versicherer wieder 6000 KM Fahrleistung angibt.
Ich bin nun seit ca. 15 Jahren beim selben Versicherer vor Ort und habe bei den jährlichen Preisanpassungen erst 2x einen Kilometerstand angeben müssen. Vielleicht 20 Euro teurer als die Online Versicherungen, aber dafür flexibel.
Billig ist nicht immer besser.
ich bin bei der huk24 und habe auch weniger jahresfahrleistung als erwartet und angegeben wurde.
ich habe dies online geändert und innerhalb von ein paar tagen den mir zustehenden betrag ohne etwas zu machen auf meinem konto.
genauso macht die huk24 keine kilometerabfrage, ich kann mir aber durchaus vorstellen im schadensfall wenn man die "bescheißen" will gibts keine kohle.
Es gibt sehr wohl Kohle bei der HUK.
Tochter hatte einen Parkrempler mit dem Nachbarauto.
Schaden gemeldet, mit den Kilometern drüber, statt 12tsd. gefahrene 18tsd. ohne mein Wissen gehabt.
Der Jahresbeitrag wurde angepasst und gut war es.
Soweit zur ach so "schlechten" HUK.
Die HUK macht jedes Jahr immer eine Anschreibeaktion KM-Standabfrage U Fahrerkreis
Es werden nicht alle abgefragt.
Ca 1 von 100
Zitat:
@celica1992 schrieb am 1. August 2020 um 14:19:07 Uhr:
Es werden nicht alle abgefragt.
Na da bin ich schon seit 43 Jahren durchs Raster gefallen.
Sagt ich doch