KFZ Versicherung hat mich ohne genauen Grund gekündigt
Hallo,
soeben habe ich per Mail eine Mitteilung von meiner KFZ-Versicherung erhalten, dass ich neuen Schreiben bekommen habe im Mailbox. Also in Versicherungsportal eingeloggt und dann den PDF geöffnet. Sie haben mich zum Mitte März 2013 gekündigt, ohne genauen Grund. Die Begründung schreiben Sie nur wie folgt: "Unsere Entscheidung beruht im Wesentlichen auf dem Gesamtverlauf des Vertrags."
Bin ehrlich gesagt erstaunt und erschrocken, ich hatte am 29.01. Unfall gehabt allerdings unverschuldet. Mein Auto bereits repariert, der Schaden hat die Versicherung des Unfallgegners übernommen.
Mich wundert nur, warum kündigen sie mich obwohl sie kein Cent dafür zahlen müssen?
Jetzt stehe ich völlig auf dem Schlauch und weiß nicht so recht wie ich mich verhalten soll? Anwalt? ADAC-Anwalt fragen?
Gruß
Wuffi2009
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Jetzt stehe ich völlig auf dem Schlauch und weiß nicht so recht wie ich mich verhalten soll? Anwalt? ADAC-Anwalt fragen?
Ich frage mich manchmal, warum Leute gleich an Anwalt und Gerichte denken, anstatt einfach mal bei der Versicherung anzurufen und nachzufragen? Mal ernsthaft dafür sind die Hotlines doch da.
27 Antworten
Nur zur Klarstellung : KFZ-Haftpflicht kann einem später von der neuen Versicherung nicht verweigert werden, wenn die vorherige Versicherungsgesellschaft einen aus welchen Gründen auch immer gekündigt hat. (siehe Kontrahierungszwang). Allerdings muss sie eben dir nur Mindestdeckung ohne Kasko etc. und nur für 1 Jahr anbieten.
Aber solange du vorher nicht überdurchschnittlich oft in Unfälle (schuldhaft) verwickelt warst und keine sonstige trifftige Gründe (wie nicht Bezahlen von Beiträgen etc.) vorliegen, solltest du keine Einschränkungen bei der neuen Versicherungsgesellschaft erfahren. Mit einer eigenen Kündigung bist du aber natürlich auf der sicheren Seite.
Im Grunde ist es seltsam, dass die Versicherung jemanden nach einer einmalig erfolgten Schadensregulierung kündigt. Den Kunden so lange wie möglich zu behalten, sollte aufgrund der erfolgten (?) Rückstufung für Versicherung interessanter sein.
Scheint aber besonders bei Direktversichern gängige Praxis zu sein. Da wird eben gleich Kündigung verschickt, wenn 2 Schadensfälle in kurzer Versicherungszeit zu vermelden waren. Unter dem Strich, werden so risikoträchtigen Fahrer ausgesondert, einige "Fehlentscheidungen" werden eben in Kauf genommen. Falls du so ein Fall bist, lässt sich die Kündigung vllt verhindern.
Aber wie schon gesagt, wir können nur spekulieren.
Corsadiesel hat da schon Recht.
Große bekannte Versicherer die nicht günstig sind, sind da wesentlich toleranter was Unfälle angeht...
Ein Kollege von mir war bei der Allianz versichert und hatte 3 Unfälle innerhalb 6 Monate... die Versicherung hat nicht gekündigt...
Zitat:
Original geschrieben von twelferider
Und wie wäre es denn z.B., wenn der Vertrag des TE zu dem Termin Mitte März ganz regulär enden würde und die Versicherung schlicht und einfach den Vertrag fristgerecht zum Ablauf kündigt (bekanntlich gilt das Kündigungsrecht zum Ablauf auf beiden Seiten- ohne jegliche Angabe von Gründen)?
gibt es wirklich versicherungen mit zeitlich begrenzten laufzeiten? 😕
Die üblichen KFZ-Versicherungsverträge haben immer nur eine Laufzeit von einem Jahr.
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Zitat:
Original geschrieben von wvn
Die üblichen KFZ-Versicherungsverträge haben immer nur eine Laufzeit von einem Jahr.
echt? wusst ich jetzt net.
Zitat:
Original geschrieben von xspark
Nur zur Klarstellung : KFZ-Haftpflicht kann einem später von der neuen Versicherung nicht verweigert werden, wenn die vorherige Versicherungsgesellschaft einen aus welchen Gründen auch immer gekündigt hat. (siehe Kontrahierungszwang). Allerdings muss sie eben dir nur Mindestdeckung ohne Kasko etc. und nur für 1 Jahr anbieten.
Nicht ganz vollständig bzw. nicht ganz richtig. Unter bestimmten Voraussetzungen darf ein Versicherer sehr wohl die Annahme verweigern.
Der Antrag darf nur abgelehnt werden, wenn sachliche oder örtliche Beschränkungen im Geschäftsplan des Versicherungsunternehmens dem Abschluss des Vertrags entgegenstehen oder wenn der Antragsteller bereits bei dem Versicherungsunternehmen versichert war und das Versicherungsunternehmen
1. den Versicherungsvertrag wegen Drohung oder arglistiger Täuschung angefochten hat,
2. vom Versicherungsvertrag wegen Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht oder wegen Nichtzahlung der ersten Prämie zurückgetreten ist oder
3. den Versicherungsvertrag wegen Prämienverzugs oder nach Eintritt eines Versicherungsfalls gekündigt hat.
Zu den sachlichen und örtlichen Beschränkungen zählen zum Beispiel das Geschäftsgebiet der regionalen Versicherer oder die Spezialisierung der Versicherer auf z.B. Oldtimer. Ein regionaler Versicherer im Norden muss einen Antrag aus dem Süden nicht annehmen wenn er ausserhalb des Geschäftsgebietes liegt. Genauso muss ein auf Oldtimer spezialisierter Versicherer keine Neuwagen annehmen.
http://dejure.org/gesetze/PflVG/5.htmlZitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
echt? wusst ich jetzt net.Zitat:
Original geschrieben von wvn
Die üblichen KFZ-Versicherungsverträge haben immer nur eine Laufzeit von einem Jahr.
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
echt? wusst ich jetzt net.Zitat:
Original geschrieben von wvn
Die üblichen KFZ-Versicherungsverträge haben immer nur eine Laufzeit von einem Jahr.
Schweizer?
Zitat:
Original geschrieben von Sause4711
Schweizer?Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
echt? wusst ich jetzt net.
württemberger! 😉
Zitat:
Nicht ganz vollständig bzw. nicht ganz richtig....
Ich ging natürlich von einer neuen Versicherungsgesellschaft aus, bei der man noch nicht versichert war. Das mit örtlichen Beschränkungen war mir dagegen nicht bekannt.
Die Kündigung wurde auf Anfrage zurückgezogen ohne Angaben der Gründe! Mir ist nichts bekannt weshalb.
Zitat:
Original geschrieben von Wuffi2009
Die Kündigung wurde auf Anfrage zurückgezogen ohne Angaben der Gründe! Mir ist nichts bekannt weshalb.
Es ist auch manchmal so, dass ein Sachbearbeiter einfach nur den falschen Knopf drückt und eine derartige Kdg auslöst.
Es sollte nicht passieren, passiert aber.
Das habe ich auch mal erlebt,bei mir war es nach einem Kaskoschaden der nicht sehr hoch gewesen ist.Die Direktversicherungen wollen nur Kunden die keine Schäden haben.Seit dieser Zeit zahle ich ein paar Euro mehr und bin wieder bei einem Namhaften großen Versicherer,und werde von einer Agentur betreut.