KFZ-Verkauf: Abmeldung?
Hallo!
Ich möchte mein KFZ verkaufen (Privat) und habe eine Frage zur Abwicklung:
Das Fahrzeug ist zurzeit noch auf mich angemeldet und soll verkauft werden. Wenn ich einen Käufer gefunden habe und er das Fahrzeug sofort mitnehmen möchte, wie funktioniert das am besten mit der Abmeldung? Ich möchte einen Fremden nicht mit meinen Kennzeichen wegfahren lassen und das Auto deshalb selbst abmelden.
Reicht es aus, wenn ich die Nummernschilder abmache und die Zulassung behalte? Kann ich das Fahrzeug dann selbst abmelden und somit eventuellen Risiken aus dem Weg gehen?
Danke!
19 Antworten
Hallo Gemeinde,
also ich neige immer noch dazu an das Gute im Menschen zu glauben und wenn ich einen guten Eindruck vom Käufer habe, dann gebe ich ihm das Auto auch angemeldet (mit den entsrechenden Angaben im Vertag: Haftungsübergang, Datum, Uhrzeit, km-Stand).
Allerdings habe ich folgendes selbst erlebt und bin deswegen deutlich vorsichtiger geworden bei meiner Einschätzung des Käufers:
Habe ein Auto verkauft an Herrn X mit der Auflage innerhalb von 3 Tagen umzumelden. Nach ca 3 Wochen kommt der erste Strafzettel ins Haus wegen Falschparken - offensichtlich wurde nicht umgemeldet...
Kontaktaufnahme mit der Polizei. Ich konnte anhand des Vertrages nachweisen, daß der Wagen verkauft war und war raus.
Kontaktaufnahme mit Herrn X. Er gab an, das Fahrzeug nach 2 Tagen an Herrn Y weiterverkauft zu haben. Konnte auch einen Kaufvertrag vorweisen, der allerdings die wirklich wichtigen Angaben wie voller Name oder Whnort etc. von Hr. Y nicht enthielt.
Dann kamen alle paar Wochen Strafzettel ins Haus (Parkdelikte, Rotlichtverstöße, Zusammenstoß mit Radfahrer und anschließende Fahrerflucht).
Die Versicherung bestätigte mir, daß mein Kaufvertrag mich aus jeder Haftung entbinde und sie eventuelle Schäden aus eigener Kasse zu tragen hätten.
Die Polizei war auch kein Problem... außer dem Ärger jedesmal anzurufen. Ich konnte übrigens keine Anzeige erstatten, denn Herr X hatte sich nichts zu schulden kommen lassen und Herr Y fuhr lediglich mit einem Auto das nicht auf ihn zugealssen war was keine Straftat ist. Erst nach der Fahrerflucht wurde der Wagen zur Fahndung ausgeschrieben. Ich habe dann aber nichts mehr gehört davon.
Fazit: Wer auf Nummer Sicher gehen will, meldet vor der Übergabe ab.
Gruß
ghm
Hi zusammen,
was Versicherung/Steuer angeht, hab ich oben meinen Senf abgegeben.
Was mir aber gerade noch einfällt: Knöllchen.
In D kein Problem -> Verursacherprinzip, der Fahrer zahlt. (ist ja gerade geschrieben worden...)
Wenn aber einer mit den "alten" Kennzeichen z.B. in die Niederlande fährt, sieht das anders aus, denn dort gilt (bitte korrigieren wenn ich irre) das Halterprinzip - ergo der in der Zulassung Eingetragene zahlt und nicht der Fahrer (die dürfen dort ja auch von hinten blitzen).
Gruß
Carsten
... wenn jeder sein Auto abmeldet bevor er es an den Käufer übergibt, gibt's bald keine Gebrauchtwagenkäufe mehr. Das ist einfach gängige Praxis das Auto angemeldet zu übergeben. Dafür gibt's ja die ausgeklügelten Kaufverträge, in denen natürlich genau Datum und Uhrzeit der Übergabe von KFZ nebst Papieren festgehalten werden muss. Wenn man das macht und Pass und sonstige Daten einträgt, gibt's auch keine Probleme. Ansonsten kannst Du auch das Geld kassieren, dem Käufer die Kennzeichen und Papiere mitgeben und die Schlüssel erst herausrücken, wenn der Wagen umgemeldet ist. Aber das ist eher die komplizierte Version, vor allem wenn der Käufer weiter weg wohnt.
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faulwurf, Du machst dass schon richtig!
Gerade, wenn der Käufer weiter weg wohnt, ist es ratsam, das Auto abzumelden. Je weiter die Fahrt, desto größer das Risiko eines Unfalls.
Wie bereits mehrfach erwähnt, nützen die besten Verträge nichts, wenn sich der Käufer nicht dran hält.
Und warum soll es keine Gebruachtwagenverkäufe mehr geben? Praxis ist mittlerweile, daß das Fahrzeug abgemeldet übergeben wird!!!
Für was gibt es denn die Kurzkennzeichen. Und die 25 Euro sollte sich doch jeder leisten können.