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Kfz Unfall -eigene Versicherung zahl,t ohne das ein Verschulden eindeutig festgestellt werden konnt

Themenstarteram 10. August 2015 um 13:11

Hallo,

meine Tochter ist mit meinem Wagen in einen Kfz-Unfall verwickelt gewesen. Sie ist mit dem Wagen über eine geschlossen Linie auf die Gegenfahrbahn gefahren, wahrscheinlich um zu wenden (Sie hat keine Erinnerung mehr), das hinter ihr fahrende Fahrzeug hat wohl gleichzeitig zum Überholen angesetzt und hat ebenfalls die geschlossene Linie überfahren (1. Aussage gegenüber der Polizei). In einer zweiten Anhörung hat der Fahrer der Gegenseite angegeben, dass der Wagen vor ihm langsamer wurde, der Wagen nach links gefahren ist und er meiner Tochter ausweichen wollte, es jedoch nicht geklappt hat.

Wie kann man ausweichen, wenn vor einem der Wagen nach links rausfährt, wäre er einfach geradeaus weiter gefahren wäre nichts passiert. Da die Strecke als Rennstrecke bekannt ist, gehe ich davon aus, dass meine Tochter so langsam geworden ist, dass er einfach zum Überholen angesetzt hat.

Also meines Erachtens sind beide Schuld an dem Unfall.

Der überholende Wagen hat den Wagen meiner Tochter voll getroffen (beide Fahrzeuge waren bereits auf der Gegenseite), bei beiden Fahrzeugen Totalschaden. Das Ermittlungsverfahren gegen meine Tochter wurde zwischenzeitlich eingestellt. Ein Bußgeldverfahren hat es nicht gegeben.

Aufgrund einer Klageandrohung hat plötzlich die Versicherung meiner Tochter den Schaden des Unfallgegners in voller Höhe übernommen.

Auf Nachfrage bei meinem Anwalt, ob jetzt der eigene Schaden bei der Versicherung des Unfallgegners erstritten werden kann, sagte dieser, "das lohne sich nicht, dann müsse man ja klagen und ob das ihre Unfallversicherung (HUK = Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung) bezahlt, kann bezweifelt werden. Haben Sie bereits ihren Eigenanteil aus der Rechtsschutzversicherung bereits an mich überwiesen?"

Irgendwie fühle ich mich überrumpelt. Meine Tochter ist inzwischen gesundet, das ist das Wichtigste.

Kann mir jemand berichten, ob bei dieser Sachlage Regressforderungen an die Versicherung des Unfallgegners überhaupt noch Erfolg haben können. Meinem Anwalt vertraue ich da nicht mehr. Ich ärgeren mich jetzt auch, dass ich ihn auf Empfehlung meiner Rechtsschutzversicherung überhaupt genommen habe.

Kann mir jemand weiterhelfen oder Tipps geben?

Vielen Dank im Voraus.

Beste Antwort im Thema
am 10. August 2015 um 13:21

Wenn Deine Tochter nicht mehr weiß, warum sie auf die Gegenfahrbahn kam, ist sie m.E. nicht zum Führen eines Autos geeignet.

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18 Antworten
Themenstarteram 11. August 2015 um 8:27

Herzlichen Dank für Eure Antworten. Ich werde das kommende Wochenende nutzen um noch mal darüber nachzudenken, ob sich der Aufwand tatsächlich lohnt. Ich werde zu gegebener Zeit berichten.

Wie hat die Sache geendet?

Zitat:

@Tl-01a schrieb am 7. Januar 2016 um 15:34:34 Uhr:

Wie hat die Sache geendet?

Da keine Meldung mehr von der TE kam hat die Versicherung wohl zu recht die Ansprüche der Gegenseite zu 100% reguliert.

Ihre eigenen Ansprüche dürften als sachlich und rechtlich unbegründet zurückgewiesen worden sein.

am 8. Januar 2016 um 6:36

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 10. August 2015 um 18:38:36 Uhr:

.........Du kannst somit durchaus Schadenersatz geltend machen. Sei Dir aber bewusst das die Tochter zumindest mal die Rückschaupflicht verletzt hat und von Setzen des Fahrtrichtungsanzeigers war bisher auch nicht die Rede. Wenn der Unfallgegner jetzt tatsächlich noch ordnungsgemß beim Überholvorgang geblinkt hat sieht es schlecht aus für Euch.

gruß

Oh, dass muss ich mir merken. Bei durchgezogener Linie, beim Wenden oder Überholen, immer den Blinker setzen. :D Das ist einen gute Idee. Die Linien nerven nämlich ab und an.

Gruß Frank,

der durchgezogene Linen bis jetzt beachtet hat ;)

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