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KFZ - Anhänger Kombi erlaubt mit Führerschein Klasse B?

Themenstarteram 20. April 2017 um 13:41

Hallo,

habe Führerschein Klasse B

Habe einen mitbremsenden Anhänger geliehen bekommen für Vertikutieren.

Der Anhänger hat eine Plakette "zulässiges Gesamtgewicht 2000kg"

Auto ist ein VW Touran Leergewicht 1649kg und zulässiges Gesamtgewicht 2270kg.

Gebremste Anhänger dürfen bis 1500kg gezogen werden.

Der Anhänger hat zwei Achsen.

Der Anhänger wird mit dem Moos sicherlich keine 1500 kg wiegen.

Darf ich mit Führerschein B den Anhänger ziehen?

Leergewicht Touran und max 1500 kg Anhänger wäre ich noch unter 3500kg. Mir wurde nun aber gesagt, dass man immer mit den maximal zulässigen Gesamtgewichten arbeiten muss. Damit wäre ich bei über 4200kg, was doof wäre :-)

Vielen Dank für eure Aufklärung!!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@wokuhnert schrieb am 5. Mai 2017 um 21:14:07 Uhr:

Für das Mitführen von Anhängern ist kein besonderer Anhänger-Führerschein erforderlich, wenn

das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers nicht mehr als 750 kg beträgt

oder

bei der Klasse B das zulässige Gesamtgewicht der Kombination aus Fahrzeug und Anhänger nicht mehr als 3.500 kg beträgt und das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers das Leergewicht des Zugfahrzeugs nicht übersteigt.

nein! Das ist bei der letzten Gesetzesnovelle gestrichen worden.

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Darfst du nicht fahren. Zuggewicht über 3,5t und auch Anhängelast des Zugfahrzeugs rechnerisch überschritten.

am 20. April 2017 um 18:18

Zitat:

@Pinarella schrieb am 20. April 2017 um 16:38:54 Uhr:

Darfst du nicht fahren. Zuggewicht über 3,5t...

Richtig

Zitat:

@Pinarella schrieb am 20. April 2017 um 16:38:54 Uhr:

...und auch Anhängelast des Zugfahrzeugs rechnerisch überschritten.

Falsch, bei der Anhängelast kommt es auf das tatsächliche Gewicht an. Das zul. GG des Anhängers ist dabei vollkommen egal.

Zitat:

undefiniert schrieb:

Mir wurde nun aber gesagt, dass man immer mit den maximal zulässigen Gesamtgewichten arbeiten muss. Damit wäre ich bei über 4200kg, was doof wäre :-)

So ist es!

Und - habe das schon öfter gesagt und kann es nur wiederholen, da es auch zu deinem Schutz dient: Ich würde es auch tunlichst unterlassen, so rumzufahren, denn das ist Fahren ohne Fahrerlaubnis und das ist eine STRAFTAT! Nicht zu vergleichen mit z.B. mal 'ner gewissen Überladung o.ä.

Mit deinem Touran und deinem FS dürftest du legal noch einen Anhänger mit zGG (!) 3500-2270= 1230kg ziehen. Mehr nicht!

Gruß Jonas

Themenstarteram 21. April 2017 um 5:26

Was ist denn das zGG?

Darf ich den Hänger fahren, wenn er leer ist? Was wird der leer wiegen? 500-600kg?

Zulässige Gesamtgewicht.

 

Bei der Berechnung werden die Zulässigen Gesamtgewichte von Zugfahrzeug und Anhänger addiert. Das Ergebnis darf nicht mehr wie 3500kg sein.

 

BTW: kurze Suchmaschinen Anfrage nach " anhänger rechner führerschein" gibt mehrere online Rechner aus, mit denen man das Online Rechnen kann...

Beim Führerschein zählt immer nur das Zulässige Gesamtgewicht. Wieviel das Fahrzeug oder der Anhänger wirklich wiegen ist völig egal.

Das ist erst wichtig wenn man den passenden Führerschein hat.

MfG

Mike

Sobald Pkw oder Anhänger überladen sind ist man illegal unterwegs und wenn man sich mit ZGM Kfz +ZGM Anhänger bei 3,5 t befindet und man überladen ist, ist es auch sofort fahren ohne passende Führerscheinklasse

 

@hk_do

Danke für den Hinweis

 

Fahren ohne Führerschein kostet 10 Euro, das wäre nicht so das Problem :D

Fahren ohne Fahrerlaubnis ist es, wenn die "Papierwerte" nicht passen. Eine Überladung hat da nichts mit zu tun.

Unglaublich viel gefährliches Halbwissen hier unterwegs.

Führerscheinrechtlich zählen nur Papierwerte. Tatsächliche Gewichte spielen keine Rolle!

Führerscheinklasse B bedeutet eine maximale zulässige Gesamtmasse (also zulässiges Gesamtgewicht Zugfahrzeug + zulässiges Gesamtgewicht Anhänger) von 3,5t. Leergewichte spielen keine Rolle (mehr).

Es gibt eine Ausnahme: Liegt das zulässige Gesamtgewicht des Anhänger unter 750kg, ist die zulässige Gesamtmasse egal.

 

Die Überladung eines Fahrzeugs führt niemals zum Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Für das Mitführen von Anhängern ist kein besonderer Anhänger-Führerschein erforderlich, wenn

das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers nicht mehr als 750 kg beträgt

oder

bei der Klasse B das zulässige Gesamtgewicht der Kombination aus Fahrzeug und Anhänger nicht mehr als 3.500 kg beträgt und das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers das Leergewicht des Zugfahrzeugs nicht übersteigt.

Zitat:

@wokuhnert schrieb am 5. Mai 2017 um 21:14:07 Uhr:

Für das Mitführen von Anhängern ist kein besonderer Anhänger-Führerschein erforderlich, wenn

das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers nicht mehr als 750 kg beträgt

oder

bei der Klasse B das zulässige Gesamtgewicht der Kombination aus Fahrzeug und Anhänger nicht mehr als 3.500 kg beträgt und das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers das Leergewicht des Zugfahrzeugs nicht übersteigt.

nein! Das ist bei der letzten Gesetzesnovelle gestrichen worden.

noam82 hat Recht! der Zusatz "und das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers das Leergewicht des Zugfahrzeugs nicht übersteigt" ist mit Inkrafttreten der EU-Führerscheinrichtlinie vom 19.1.2013 entfallen.

Meine Güte, ist das kompliziert geworden! Wieso eigentlich? Hat es in den letzten Jahren, nachdem der "Klasse 3" abgeschafft wurde, soviele Unfälle mit zu großen/schweren Anhängern gegeben???

Endlich mal ein Vorteil, wenn man die 50 schon überschritten hat und der ursprüngliche FS noch (fast) DIN-A5 groß und grau war! :D

Zitat:

@Guido_K schrieb am 7. Mai 2017 um 07:50:54 Uhr:

Meine Güte, ist das kompliziert geworden! Wieso eigentlich? Hat es in den letzten Jahren, nachdem der "Klasse 3" abgeschafft wurde, soviele Unfälle mit zu großen/schweren Anhängern gegeben???

Endlich mal ein Vorteil, wenn man die 50 schon überschritten hat und der ursprüngliche FS noch (fast) DIN-A5 groß und grau war! :D

Ich denke nicht das es viele Unfälle gegeben hat, sondern dass der Gesetzgeber erkannt hat, dass die Regelung zu kompliziert und ohne Mehrwert war.

Es gab und gibt zum großen Teil Polizisten und Fahrschullehrer, die die alte Regelung falsch erklärt haben.

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