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KFW 441 fördert Zuschuss für Ladestationen in Unternehmen

Themenstarteram 24. November 2021 um 15:53

Zuschuss bis zu 900 Euro pro Ladepunkt

für den Kauf und die Installation von Lade­stationen, die nicht öffentlich zugänglich sind

zum Aufladen von Firmenfahrzeugen und Privatfahrzeugen von Beschäftigten

für Unternehmen und kommunale Unter­nehmen, freiberuflich Tätige und gemein­nützige Organisationen

Mit dem Zuschuss Lade­stationen für Elektro­fahrzeuge fördern wir (KfW) den Kauf und die Installation von Lade­stationen an Stellplätzen, die nicht öffentlich zugänglich sind. An den Stationen können Firmen­fahrzeuge sowie Privat­fahrzeuge der Beschäftigten aufgeladen werden.

- Kauf neuer Lade­stationen mit bis zu 22 kW Ladeleistung und intelligenter Steuerung

- den Einbau und An­schluss der Lade­stationen, inklusive aller Installations­arbeiten

- Energie­management-Systeme zur Steuerung der Lade­stationen

Für:

Unternehmen

Einzelunternehmer

freiberuflich Tätige

kommunale Unternehmen

Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, z. B. Kammern und Verbände

gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen

 

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11 Antworten

Mal angenommen man bräuchte so 20 Ladepunkte an einem Standort. Mit welchen Kosten ist da zu rechnen? Ich vermute mal das ist eine andere Preisklasse als die heimische Wallbox.

NA geil, jetzt wo ich alle Boxen in Betrieb habe kommt eine Förderung.

Themenstarteram 24. November 2021 um 16:30

Zitat:

@LF-X schrieb am 24. November 2021 um 17:15:25 Uhr:

Mal angenommen man bräuchte so 20 Ladepunkte an einem Standort. Mit welchen Kosten ist da zu rechnen? Ich vermute mal das ist eine andere Preisklasse als die heimische Wallbox.

Wieso sollte das so sein? Die Boxen sind doch die gleichen und die Kabel auch.

Da wird bestimmt irgend eine Art Lastmanagement notwednig sein.

Themenstarteram 24. November 2021 um 16:37

Zitat:

@LF-X schrieb am 24. November 2021 um 17:32:31 Uhr:

Da wird bestimmt irgend eine Art Lastmanagement notwednig sein.

Ach so. Ja, das kann irgendwann nötig sein.

Wir haben das in der Firma erstmal so gelöst, dass wir die meisten Boxen auf 3,7kW runter geregelt haben. Das reicht eigentlich allen bei 8 Stunden Arbeitstag um wieder heim zu kommen.

Für dringende Fälle gibt es auch zwei 11kW Boxen, bspw. für den Vertrieb, wenn der gleich wieder los muss zum Kunden.

am 24. November 2021 um 19:39

Zitat:

Zitat:

....Ich vermute mal das ist eine andere Preisklasse als die heimische Wallbox.

Wieso sollte das so sein? Die Boxen sind doch die gleichen und die Kabel auch.

Nicht immer. Statt geschützt in der Garage müssen die Ladepunkte ggf. im Freien aufgestellt werden und wetterfest sein.

Zum Beispiel hat eine Ladesäule SiCharge 22 mit zwei Ladepunkten bei diesem Anbieter einen Listenpreis von knapp 8000 Euro:

https://www.mobilityhouse.com/.../...s-sicharge-ac-lades%C3%A4ule.html

Zitat:

@motor_talking schrieb am 24. November 2021 um 20:39:42 Uhr:

Zitat:

Wieso sollte das so sein? Die Boxen sind doch die gleichen und die Kabel auch.

Nicht immer. Statt geschützt in der Garage müssen die Ladepunkte ggf. im Freien aufgestellt werden und wetterfest sein.

Zum Beispiel hat eine Ladesäule SiCharge 22 mit zwei Ladepunkten bei diesem Anbieter einen Listenpreis von knapp 8000 Euro:

https://www.mobilityhouse.com/.../...s-sicharge-ac-lades%C3%A4ule.html

Wer sagt, dass sich jeder private Stellplatz wo eine Wallbox hin soll in einer Einzel-/Doppel-/Tief-/...-Garage befindet?! -> Ggf. müssen die eben auch entspr. gegen Wasser und unberechtigte Nutzung geschützt sein. Ergo kein Unterschied zu gewerblich (außer dass gewerbliche eher Gästeparkplätze haben, häufiger nicht mal ansatzweise überdacht sind).

notting

Themenstarteram 24. November 2021 um 20:26

Zitat:

@motor_talking schrieb am 24. November 2021 um 20:39:42 Uhr:

Zitat:

 

Wieso sollte das so sein? Die Boxen sind doch die gleichen und die Kabel auch.

Nicht immer. Statt geschützt in der Garage müssen die Ladepunkte ggf. im Freien aufgestellt werden und wetterfest sein.

Also meine Keba P30, die innen steht, ist auch für draußen im Freien wetterfest. Sehe ich sogar recht häufig auf Firmenparkplätzen. Die kostet deshalb keinen Cent mehr.

Mein Schwiegervater ist Einzelunternehmer (ist ja explizit in der Förderung erwähnt) und arbeitet bei sich zu Hause im Arbeitszimmer als Berater bzw. bei mehreren Kunden vor Ort. Jetzt möchte er sich auch eine Wallbox installieren auf seinem zum Haus gehörenden Stellplatz auf seinem Grundstück.

Ich habe gerade noch einmal genau in die Förderbedingungen geschaut:

Zitat:

Die Nutzung der Ladestation ist ausschließlich für das Aufladen unternehmenseigener elektrisch betriebener Flottenfahrzeuge und Carsharing-Fahrzeuge sowie der elektrisch betriebenen Fahrzeuge der Beschäftigten des Unternehmens vorgesehen.

Nicht gefördert wird die Errichtung öffentlich zugänglicher Ladestationen gemäß § 2 Satz 9 Ladesäulenverordnung (LSV).

Die LSV besagt Folgendes:

Zitat:

Ladepunkte sind öffentlich zugänglich, wenn sich der dazugehörige Parkplatz entweder im öffentlichen Straßenraum oder auf privatem Grund befindet und von einem unbestimmten Personenkreis befahren werden kann (§ 2 Nr. 9 LSV)

Dies ist insofern kein Thema, als dass die Ladesäule gesperrt ist und nur Gästen des Hauses auf Anfrage Zugang gewährt wird, und eben nicht ein unbestimmter Personenkreis auf die Ladesäule zugreifen darf (anders als bspw. auf dem Edeka-Parkplatz). Daher bleibt einzig die Frage nach privater Nutzung der betrieblichen Ladesäule:

Es wird klar, dass die innerbetriebliche Nutzung im Vordergrund steht und nicht die öffentliche Lademöglichkeit. Was hat dies nun allerdings für Auswirkungen darauf, dass er als Einzelunternehmer die Lademöglichkeit auch Familienmitgliedern und Gästen des Hauses zur Verfügung stellt, die nicht zwingend Kunden seines Unternehmens sind? Dürften Kunden des Unternehmens denn dort überhaupt laden? Dürfte die Verwandtschaft bei Besuchen dort laden?

Wie schätzt ihr die Lage ein?

Naja, das Wort "ausschließlich" in den Förderbedingungen ist erstmal ziemlich stark und glasklar.

 

Da dort ja auch "elektrisch betriebenen Fahrzeuge der Beschäftigten des Unternehmens" laden dürfen (ohne Einschränkung auf Firmenwägen), dürfte er selbst seinen Wagen (Firmenwagen oder Privatwagen) dort wohl laden.

 

Alle anderen dürfen dort nicht laden...

 

Aber wo kein Kläger...

Bei ihm beschäftigt bin ich spätestens dann, wenn ich beim Besuch mal wieder die ganzen Fehler und Probleme aus dem (Firmen-)PC bügele, die er inzwischen eingebaut hat, und das kommt jedes Mal vor ;-)

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