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Kennzeichengrößen

Hi...
ich bräuchte mal ein kompetenten mitarbeiter von der Zulassungsstelle oder einen anderen der es 100 %ig wiss ob die kennzeichengrößen auf der zulassungsstelle vermerkt sind oder nicht ? ...

mfg patrick

12 Antworten

Von der Zulassungsstelle bekommst Du in aller Regel die Kennzeichengröße, die der TÜV in die Papiere eingetragen hat.

Grüße

Sabine

naja ne darum geht das ja ne ich wollte bloß wissen ob die zulassungsstelle das im pc gespeichert hat ?

Nein! Da ist nichts gespeichert. Bei mir sind sie rausgegangen und haben am Auto nachgesehen ob wirklich bauartbedingt kein größeres Kennzeichen passt.
Und der TÜV hat damit gar nichts zu tun.

Gruß

Kennzeichengröße wurde bei mir auch mit den Angaben des Tuevs in den Papieren vermerkt, ergo sind sie dort auch abgespeichert.

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Zitat:

Original geschrieben von torjan


Kennzeichengröße wurde bei mir auch mit den Angaben des Tuevs in den Papieren vermerkt, ergo sind sie dort auch abgespeichert.

Ahh, daher weht der Wind!

@ Gtiler 2:

Falls Du mit dem Gedanken spielen solltest, an Deinen Golf LKR-Kennzeichen zu schrauben und selber "umzusiegeln", lass es lieber. Du machst Dich in dem Fall der Urkundenfälschung strafbar und der Verstoß gegen § 267 StGB (Urkundenfälschung) kann mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden.
Die kleinen LKR-Kennzeichen werden, wie Torjan bereits schrieb, in den Fahrzeugpapieren vermerkt und diese Eintragung ist selbstverständlich auch auf der Zulassungsstelle gespeichert.

Grüsse
Norske

Zitat:

Original geschrieben von Sabine31561


Von der Zulassungsstelle bekommst Du in aller Regel die Kennzeichengröße, die der TÜV in die Papiere eingetragen hat.

Grüße

Sabine

Nein, leider nicht. Bei mir waren 30 x 15 cm eingetragen. Aussage der Zulassungsstelle: Diese Kennzeichen werden nicht mehr an PKW ausgegeben. Ich habe dann 2 Schreiben gezeigt bekommen vom Bay. Ministerium für Verkehr wo dies nochmal als Arbeitsanweisung an die Zulassungsstellen rausging. Die Dame ist dann mit raus zum Wagen und hat mir ein Motorradschild verpasst. Da ich mich damit nicht zufrieden geben wollte, weil auch das Kennzeichen hinten beim Tanken stört (Tankeinfüllung hinter dem Kennzeichen) habe ich nochmal beim Landratsamt beim Abteilungsleiter der Zulassungsstelle vorgesprochen, mit Bildern etc. Gleiche Aussage: Diese Kennzeichen werden nicht mehr ausgegeben. Ob das im Schein steht oder nicht! Ich könne mich ja ans Ministerium wenden. Er machte mir aber wenig Hoffnung.

Und bezüglich des Versuches andere Kennzeichen machen zu lassen wie zugeteilt wurden ist bei meiner Zulassungsstelle schon das Problem da, dass diese nach der Erstellung des Kennzeichens nochmal Ihre Schablone drauflegte, erst danach gabs den Kleber.

Und manchmal bekommt man es selbst dann nicht, wie bei mir, hab dann ein einzeiliges 32er mit einem Buchstaben und einer Zahl bekommen was auch in ordnung ist.
Argument: In einem Zulassungsbezirk mit 3 Buchstaben hätte ich das LKR Schild bekommen aber hier gehts noch mit dem Einzeiligen. Das ich wenig später einen Corvette Fahrer (gleicher Bezirk) getroffen habe mit LKR Schild und er mir erzählter das er das einzeilige 32er haben wollte und das LKR nehmen musste ist einen andere Geschichte... :-)

Ich zitiere mich selbst:

Zitat:

Es gibt seit 2006 eine Neufassung des §10, Abs. 2, Anlage 4, der die alte Anlage Vc ablöst. Die alte Anlage, auf die sich noch viele berufen, ist weggefallen. Ich beziehe mich hier ausdrücklich speziell auf den Bereich "Oldtimer".

In der Anlage 4 sind die für Oldtimer auszugebenden Kennzeichengrößen aufgezeigt. Es gibt für H-Kennzeichen 3 Größen: Das in D übliche lange, das zweizeilige und das kleine zweizeilige. Entscheidend ist folgender Text:

Zitat:

Für Kennzeichen nach den Nummern 1 und 2 ist die Mittelschrift zu verwenden, es sei denn, die etwa vorgeschriebene oder die vom Hersteller vorgesehene Anbringungsstelle für Kennzeichen lässt dies nicht zu. In diesem Fall darf für die Buchstaben zur Unterscheidung des Verwaltungsbezirks und für die Buchstaben der Erkennungsnummer und die Zahlen der Erkennungsnummer jeweils die Engschrift verwendet werden. Auf einem Kennzeichen nach Nummer 3 (Anmerkung: dies ist das kleine Kennzeichen 255 x 130 mm) dürfen die Plaketten nach Abschnitt 1 Nr. 6 Satz 1 wie folgt aufgebracht werden:

a) Plakette nach Buchstabe b auf dem hinteren Kennzeichen oben rechts und

b) Plakette nach Buchstabe c auf dem hinteren Kennzeichen oben links.

Zitat Ende.

Da steht nichts davon, daß das an PKW nicht verwendet werden darf. Und es wird ausdrücklich auf die vom Hersteller vorgesehene Anbringungsstelle hingewiesen.

Das hat sich aber wohl noch nicht bis zu allen Zulassungsstellen rumgesprochen, denn vielerorts werden allen Ernstes noch absurde Umbauten in Höhe von 10% des Wagenwertes verlangt um ein Riesenblech unterzubringen. Bei richtiger Anwendung dieses Erlasses dürfte es eigentlich auf den Zulassungsstellen bei Oldtimern keine Willküraktionen mehr geben. Auch teure Ausnahmegenehmigungen würden damit wegfallen, da alle drei "normale" Nummernschilder sind.

Wer selber nachlesen möchte:
Kennzeichenformate Anlage 4
Siehe Abschnitt 4 "Oldtimerkennzeichen"

Vielleicht wird die eine oder andere Zulassungsstelle auch bei neueren Autos in bestimmten Fällen mit sich reden lassen...

Dann solltest du aber auch die ersten Zeilen berücksichtigen
-------
c) verkleinerte zweizeilige Kennzeichen: Größtmaß der Breite: 255 mm, Höhe: 130 mm.
Verkleinerte zweizeilige Kennzeichen sind nur für Leichtkrafträder sowie für Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Anhänger mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, wenn diese mit einem Geschwindigkeitsschild für die betreffende Geschwindigkeit gekennzeichnet sind, zuzuteilen.
----------
Und in Anlage 4 bzgl. Oldtimer steht leider nichts ausdrücklich von Oldtimer PKW :/

ergo sind wir wieder am Anfang 🙁

Zitat:

Und in Anlage 4 bzgl. Oldtimer steht leider nichts ausdrücklich von Oldtimer PKW :/

Nun ja, es steht da aber auch nichts gegenteiliges. Und der Gedanke, warum die alte Fassung revidiert worden ist, sollte doch wohl die Vereinfachung sein sowie die Vermeidung des ständigen Hantierens mit Ausnahmetatbeständen.

Will sagen: wenn die Zulassungsstellen von ihrem Gestaltungsspelraum Gebrauch machen, reicht die neue Regelung absolut aus, um alle zufrieden vom Hof fahren zu lassen. Jedenfals die Oldtimerbesitzer...😉

...um alle zufrieden vom Hof fahren zu lassen....

wie?? hier in D?? wo man es nochnichtmal hinbekommt das jede Zulassungsstelle nach den selben Regeln spielt 🙄
man meint fast es wäre nichteinmal die selbe Sportart.
und es Vorschriften gibt die sooo schwammig sind das man sie auch gleich weglassen könnte
es ist doch schon Krank das man sich wg. so einem banalen Mist wie Kennzeichen einen Kopf machen muß.

Mir wäre ein klares "Ist-Nicht" 100% lieber als diese ganze Gummiparagraphenrumeierei.

}>KLARE AUSSAGEN{< das ist es was hier fehlt und nicht nur in diesem Bereich sondern in ganz D

aber ich schweife ab 😉

Zitat:

Original geschrieben von spechti


Ich zitiere mich selbst:

Zitat:

Original geschrieben von spechti



Zitat:

Es gibt seit 2006 eine Neufassung des §10, Abs. 2, Anlage 4, der die alte Anlage Vc ablöst. Die alte Anlage, auf die sich noch viele berufen, ist weggefallen. Ich beziehe mich hier ausdrücklich speziell auf den Bereich "Oldtimer".

In der Anlage 4 sind die für Oldtimer auszugebenden Kennzeichengrößen aufgezeigt. Es gibt für H-Kennzeichen 3 Größen: Das in D übliche lange, das zweizeilige und das kleine zweizeilige. Entscheidend ist folgender Text:

Zitat:

Für Kennzeichen nach den Nummern 1 und 2 ist die Mittelschrift zu verwenden, es sei denn, die etwa vorgeschriebene oder die vom Hersteller vorgesehene Anbringungsstelle für Kennzeichen lässt dies nicht zu. In diesem Fall darf für die Buchstaben zur Unterscheidung des Verwaltungsbezirks und für die Buchstaben der Erkennungsnummer und die Zahlen der Erkennungsnummer jeweils die Engschrift verwendet werden. Auf einem Kennzeichen nach Nummer 3 (Anmerkung: dies ist das kleine Kennzeichen 255 x 130 mm) dürfen die Plaketten nach Abschnitt 1 Nr. 6 Satz 1 wie folgt aufgebracht werden:

a) Plakette nach Buchstabe b auf dem hinteren Kennzeichen oben rechts und

b) Plakette nach Buchstabe c auf dem hinteren Kennzeichen oben links.

Zitat Ende.

Da steht nichts davon, daß das an PKW nicht verwendet werden darf. Und es wird ausdrücklich auf die vom Hersteller vorgesehene Anbringungsstelle hingewiesen.

Das hat sich aber wohl noch nicht bis zu allen Zulassungsstellen rumgesprochen, denn vielerorts werden allen Ernstes noch absurde Umbauten in Höhe von 10% des Wagenwertes verlangt um ein Riesenblech unterzubringen. Bei richtiger Anwendung dieses Erlasses dürfte es eigentlich auf den Zulassungsstellen bei Oldtimern keine Willküraktionen mehr geben. Auch teure Ausnahmegenehmigungen würden damit wegfallen, da alle drei "normale" Nummernschilder sind.

Wer selber nachlesen möchte:
Kennzeichenformate Anlage 4
Siehe Abschnitt 4 "Oldtimerkennzeichen"

Vielleicht wird die eine oder andere Zulassungsstelle auch bei neueren Autos in bestimmten Fällen mit sich reden lassen...

Das was mir gezeigt wurde war auch kein Gesetzesauszug, sondern ein Schreiben vom Ministerium. Also eher eine Arbeitsanweisung, Anordnung oder so. Etwaige Spielräume wurden in meinem Landkreis dadurch eingegrenzt.

Außerdem wird auch immer wieder von zumutbaren Umbauten etc. gesprochen. Beispielsweise ist eine Unterfütterung des Kennzeichens (Optik spielt keine Rolle) zumutbar. Auch ein schönes Beispiel für Zumutbarkeit: Ein Besitzer eines alten Jaguars mit nach vorne öffnender Front hat das Problem, dass das Motorradkennzeichen beim Öffnen der Haube auf den Boden ansteht. Diesem wurde es als "zumutbar" aufgetragen, das Kennzeichen jedes Mal zu entfernen, wenn die Motorhaube aufgemacht wird.

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