Keine Freigabe des ATC bei Hobby

Moin moin,

habe gerade in der CARAVANING gelesen das Hobby die Zulassung des ATC verweigert.
Sie schreiben das: Vorliegende Berechnungen sollen belegen, dass die Kräfte, die durch den E-Motor des ATC auf das Widerlager der Bremsen an der Achse wirken, annähernd doppelt so hoch sind wie die Materialstärke und Schweißtechnik erlauben.
Der verlängerte Hebelarm könnte also, so Hobby im Brief an seine Handelspartner, zum Abbrechen des Seilzugwiderlagers führen, was den Totalausfall der Bremsanlage des Caravans zur Folge hätte.

Zitat: Achim Sach, Vertriebsleiter Fahrzeugtechnik Europa, ALKO
Caravaner sind aufgrund der erteilten ABE und dem vorangegangenen TÜV-Gutachten völlig abgesichert. Sie können sich beim ATC nun auch bei Hobby auf ein effektives Notfallsystem verlassen.

Aus dem Hobby-Händlerrundschreiben, Juli 2012
Da das Hobby-Wohnwagenwerk als Fahrzeughersteller die Gesamtverantwortung trägt, können wir die Nachrüstung des ALKO ATC an unseren Caravans nicht freigeben.
Quelle:CARAVANING, Camping-Magazin

Und ich wollte mir den ATC in meinen neuen Hobby einbauen und jetzt, soll ich😕 kann ich😕 darf ich 😕😕😕. Da ist man doch jetzt ganz verunsichert.
hat jemand von Euch den ATC am Hobby verbaut und welche Erfahrung habt ihr bis jetzt damit gemacht.

Gruß Claus

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von checker001


Moin moin,

habe gerade in der CARAVANING gelesen das Hobby die Zulassung des ATC verweigert.
Sie schreiben das: Vorliegende Berechnungen sollen belegen, dass die Kräfte, die durch den E-Motor des ATC auf das Widerlager der Bremsen an der Achse wirken, annähernd doppelt so hoch sind wie die Materialstärke und Schweißtechnik erlauben.
Der verlängerte Hebelarm könnte also, so Hobby im Brief an seine Handelspartner, zum Abbrechen des Seilzugwiderlagers führen, was den Totalausfall der Bremsanlage des Caravans zur Folge hätte.

Zitat: Achim Sach, Vertriebsleiter Fahrzeugtechnik Europa, ALKO
Caravaner sind aufgrund der erteilten ABE und dem vorangegangenen TÜV-Gutachten völlig abgesichert. Sie können sich beim ATC nun auch bei Hobby auf ein effektives Notfallsystem verlassen.

Aus dem Hobby-Händlerrundschreiben, Juli 2012
Da das Hobby-Wohnwagenwerk als Fahrzeughersteller die Gesamtverantwortung trägt, können wir die Nachrüstung des ALKO ATC an unseren Caravans nicht freigeben.
Quelle:CARAVANING, Camping-Magazin

Und ich wollte mir den ATC in meinen neuen Hobby einbauen und jetzt, soll ich😕 kann ich😕 darf ich 😕😕😕. Da ist man doch jetzt ganz verunsichert.
hat jemand von Euch den ATC am Hobby verbaut und welche Erfahrung habt ihr bis jetzt damit gemacht.

Gruß Claus

Hallo Checker001,

ich habe mir trotz der mir bekannten o.g. Fakten das ATC von ALKO in meinen Hobby Caravan einbauen lassen. Einbau war prolemlos. Bisher habe ich zwei größere Touren durchgeführt. Entsprechend der grünen LED-Anzeige war das System immer funktionsbereit. Ein Eingriff des Systems war aber bisher nicht zu bemerken.

Beste Grüße

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Hallo,

Du solltest mal in der ABE nachschauen, ob darin ein Abnahme/ Eintragungserfordenis drinsteht. Bei unserem Dethleffs mit Alko-Chassis muss es jedenfalls nicht abgenommen/ eingetragen werden.

Ich war seid Einbau des ATC schon dreimal beim TÜV zur HU und einmal zur Auflastung. Es wurde weder nach ABE noch der Eintragung gefragt. Der Sachverständige hat sich beim ersten mal das ATC sehr genau angesehen, weil es auch eins an seinem WW nachrüsten wollte.

Gruß Rainer

Moin moin,

Hobby hat das ATC doch jetzt freigegeben und eine ABE hat das Teil doch auch, warum muss dann noch ein Eintrag gemacht werden?
"busrudi01", du solltest vielleicht den TÜV wechseln? Manche wollen immer noch mit Sachen die nicht nötig sind Geld verdienen!

Gruß Claus

Zitat:

Original geschrieben von busrudi01


hi war heute beim gtü zum tüv der behauptet jetzt das das atc eingetragen werden muss und die abe in der bedienungsanleitung nicht ausreicht hat da noch jemand erfahrungen mit gemacht

Der Prüfer sollte mal zur Nachschulung geschickt werden.

Einfacher wäre, du wechselst mal die Prüforganisation. Das geht schneller.

Originalveröffentlichung AL-KO:
"... Das ATC muss nicht in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Es genügt, die vorliegende ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen. ... "

Quelle

Mit dieser Presseveröffentlichung könnte der Hersteller ggf. für falsche Werbeaussagen von seinen Kunden für die dadurch entstandenen Mehraufwendungen haftbar gemacht werden. Ich denke daher nicht, dass AL-KO eine derartige Behauptung unrichtigerweise publizieren würde.

Ich gehe hier mit den Vorrednern ... wechsle die Prüfstelle. Sofern sich das tatsächlich bei einem AL-KO-Chassis so zugetragen haben sollte, hat der Prüfer keine Ahnung ... davon aber jede Menge

Gruß
NoGolf

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