Kein TÜV mit falscher Fahrzeug ID im Gasheft
Moin in die Runde.
Ich wollte gestern eigentlich unser Womo tüven lassen.
Der Prüfer wies mich darauf hin, dass die Fahrzeug ID im Fahrzeugschein und im Gasheft nicht überein stimmen.
Nach einem Anruf bei meinem Gasprüfer, sagte der mir, die ID im Gasheft ist die Nummer des Bürstner-Aufbaus.
Den Tüvprüfer hat das nicht interessiert und bestand auf die Fahrzeug ID des Basisfahrzeugs.
Der Gasprüfer sagte mir, dass er so etwas noch nie gehört habe.
Gas und HU liegen ein Jahr auseinander, daher die getrennten Prüfungen.
Gibt es da Erfahrungen eurerseits?
Welche Nummer steht in eurem Gasheft?
Komischerweise hat das Womo schon einmal Tüv bekommen, ohne das das bemengelt wurde.
Ich würde mich sehr über eure Meinungen und ev. Fachwissen freuen.
Grüße aus Bremen,
Frank
20 Antworten
Zitat:
@Oetteken schrieb am 12. März 2017 um 11:18:07 Uhr:
Die Prüfbescheinigung ist ohnehin nicht ewig brauchbar, weil die Anzahl der Prüfungen begrenzt ist, ich glaube max. drei Verlängerungsprüfungen, insgesamt also acht Jahre. Dann muss ohnehin kostenpflichtig eine komplett neue Prüfbescheinigung ausgefertigt werden.
Nach meiner Kenntnis ist das nicht so. Es muss kein neues Blatt ausgestellt werden, wenn die Eintragungsmöglichkeiten erschöpft sind (Versuch der Geldmacherei).
Stempel irgendwo hin oder Einlageblatt (macht unser TÜV hier ohnehin) ersparen die oft verlangten 5plus EUR für einen neuen gelben Zettel.
Zitat:
@Pandatom schrieb am 11. März 2017 um 23:08:54 Uhr:
Du hast doch garkein WoMo, sondern ein Expeditionsfahrzeug 😁
Stimmt, aber im Fz. Schein steht trotzdem So.-Fz. Womo über 3,5to.
Zu was anderem ließ sich der Mann im blauen Kittel nicht überzeugen.
Andreas
Bei mir wurde letzte Woche einfach ein neues Blatt ins Prüfbuch getackert.
Ob die Plakette nun das Entscheidende ist..??
Fakt ist, wie bei der Tüv Plakette, nur der Prüfbericht zählt, die Plakette dient nur als "Kontrollmerkmal/Erinnerungsmerkmal".
Wenn es einmal Differenzen geben sollte, zählt nur der Bericht.
Gleichfalls bei der KFZ Zulassungsstelle, die geben sich auch nicht mit einem Stempel aufm Nummernschild oder am Fahrzeug zufrieden, da müssen Dokumente vorgelegt werden.
Beim WoWa kann man ohne Gasprüfung vorfahren, die ist für die HU nicht erforderlich. Das geht auch ohne.
Anders beim WoMo hier muss eine gültige Prüfung vorliegen, selbst wenn diese in dem jeweiligen Monat abläuft besteht kein Zwang beim Tüv diese durchführen zu lassen, oder dass die Plakette deswegen verweigert wird.
UNO
Das Pappler an der Stoßstange ist kein Muss, wie Uno60 schreibt nur Erinnerungsvermerk, die Ausgabe der Prüfplakette ist auch nicht nachweispflichtig, im Gegensatz die HU oder die AU- Marke. Was zählt ist die Eintragung im Prüfbuch oder auf dem Ergänzungsblatt und hier sollte schon dir VIN mit der des Fahrzeuges übereinstimmen. Hat einen rechtlichen Hintergrund. Beim WoWa ist eigentlich keine Gasprüfung erforderlich weil keine unmittelbare Beeintrechtigung des Fahrzeugführes besteht. Welch ein Irrsinn. Beim WoMo sitzt Du drinn und darum Fahrzeug ID und Gasprüfung. Denkt mal drüber nach, Abzocke oder sicher campen.
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Zitat:
Ob man die nun für einige CP`s braucht oder zum eigenschutz ist ein anderes Thema.
Andreas
Vielleicht solltest du mal genauer lesen was du bei der Anmeldung vom Campingplatz unterschreibst!
Da steht immer geschrieben das du die Platzordnung akzeptierst. Und in der Platzordnung steht sehr oft das das Campingfahrzeug über die nötigen Prüfungen verfügt oder auch direkt das die Gasprüfung aktuell ist.
Das man das Prüfbuch nicht vorzeigen muss hat nichts damit zu tun das die Gasprüfung niemanden interessiert.
Gruß Volker
Das ist aber nur in Deutschland so, in anderen Europäischen Ländern wird das Thema laxer gehandhabt.
Ich kenne hier in D Campingplätze da geht ohne gültiges Gasprüfbuch nichts.
UNO