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KBA zu Xenonumbauten

Themenstarteram 6. Juni 2007 um 13:07

Wie hier versprochen

http://www.motor-talk.de/showthread.php?...

habe ich beim KBA bezüglich Xenonumbauten angefragt.

Hier also die Stellungnahme des KBA:

KBA

412-598

Sehr geehrter Herr...

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Gasentladungsscheinwerfer werden nach der ECE-Regelung 98 genehmigt.

In diesen Scheinwerfern dürfen nur nach der ECE-Regelung 99 genehmigte Gasentladungslichtquellen verwendet werden. Die zur Zündung der Lichtquelle notwendigen Vorschaltgeräte werden ebenfalls in der Bauartgenehmigung für den Gasentladungsscheinwerfer genannt und sind Bestandteil der Scheinwerfergenehmigung.

Die von Ihnen beschriebenen Umbausätze verändern die Lichtquelle in einem bauartgenehmigten Scheinwerfer mit Halogenglühlampen

Dabei werden die Halogenglühlampen gegen Gasentladungslichtquelle ausgetauscht.

Ein Umbausatz enthält üblicher Weise

Gasentladungslampen

Vorschaltgeräte, die hinsichtlich der EMV genehmigt sind.

Steckbarer Adapter, der zwischen Gasentladungslampe und Vorschaltgerät angeordnet werden kann.

Montagebedingungen

Die Erteilung einer Genehmigung für eine Gasentladungslichtquelle erfolgt nach der ECE-Regelung 99.

Der Anwendungsbereich dieser Regelung sieht die Verwendung dieser Einrichtungen nur in "genehmigten Gasentladungs-Leuchteneinheiten von Kraftfahrzeugen" vor.

Das Anbieten einer Gasentladungslichtquelle zum Umbau eines Halogenscheinwerfers verstößt gegen die Vorschriften der ECE-Regelung 99.

Adapterlösungen zwischen dem Sockel der Gasentladungslichtquelle auf z.B. H4 Sockel sind nach dieser Vorschrift unzulässig und nicht genehmigungsfähig.

Für den Betrieb einer Gasentladungsquelle sind gesonderte Vorschaltgeräte erforderlich, die dann, wenn Sie für eine Verwendung am Kraftfahrzeug vorgesehen sind, auch eine Genehmigung hinsichtlich der elektromagnetischen Verträglichkeit aufweisen müssen.

Die dafür erforderlichen Nachweise werden üblicherweise durch eine entsprechende EG-Genehmigung erbracht. Die dabei zugeteilten Genehmigungszeichen decken jedoch nur die Belange der elektromagnetischen Verträglichkeit nicht jedoch die lichttechnischen Veränderungen des Umbausatzes an dem veränderten Scheinwerfer ab.

Durch das Genehmigungszeichen auf dem Vorschaltgerät wird der Anschein einer bestehenden Genehmigung für die gesamte Einrichtung erweckt.

Was passiert, wenn ein Verbraucher einen solchen Umbausatz einbaut.

Scheinwerfer sind entsprechend §22a StVZO bauartgenehmigungspflichtige Fahrzeugteile.

Die Scheinwerfer sind mit einem Prüfzeichen bzw. Genehmigungszeichen zu kennzeichnen.

Werden Scheinwerfer derart verändert, wird das Prüfzeichen auf dem Scheinwerfer ungültig.

§19 Abs.2 StVZO gibt Hinweise zum Erlöschen der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs nach vollzogenen Änderungen.

§19 Abs.3 StVZO nennt die Bedingungen unter denen Veränderungen am Fahrzeug zulässig sind.

Danach darf ein Scheinwerfer nur gegen einen geeigneten und bauartgenehmigten Scheinwerfer ersetzt werden.

Die nachträgliche Veränderung eines bauartgenehmigten Scheinwerfers mit einer Halogenglühlampe durch einem Xenon - Umbausatz führt zum Erlöschen der bestehenden Bauartgenehmigung des Scheinwerfers und somit zum Erlöschen der Betriebserlaubnis für das Fahrzeug.

Des Weiteren sind bei Nachrüstungen ebenfalls die Bestimmungen des § 50 Abs. 10 StVZO zu beachten.

Die zuvor genannten Sachverhalte gelten für alle Kraftfahrzeuge.

Mit freundlichen Grüßen

19 Antworten
Themenstarteram 6. Juni 2007 um 13:20

Daraus ergibt sich:

- die angebliche E Nummer ist bezüglich der beleuchtungstechnischen Zulässigkeit völlig irrelevant

- der Umbau ist nicht zulässig und auch nicht eintragungsfähig und führt zu einem Erlöschen der Fzg. BE

- Eintragungen sind wertlos und ein potentieller Genickbruch für den Prüfer

- das Angebot verstösst anscheinend schon gegen ECE 99

...so das KBA.

 

Der TÜV Rheinland hat sich bis dato ziemlich kurz gefasst:

Zitat

wie Sie schon richtig geschlossen haben ist diese Art der Umrüstung unzulässig.

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Ulrich Sander

Competence Center

"In Zusammenarbeit mit dem TÜV Rheinland" bezieht sich vermutlich nur auf die EMV Prüfung, die hier völlig irrelevant ist. Die hat auch ein Spielzeugauto mit Fernbedienung....

Dafür ist aber eine andere Division des TÜV Rheinland zuständig, bei der eine detailierte Anfrage diesbezüglich noch läuft.... stay tuned.

 

Ich hoffe mal, ich konnte damit alle Fragen hierzu mal "amtlich" klären und ihr wisst nun definitiv, worauf ihr euch einlasst.

am 6. Juni 2007 um 13:48

Also ist auch ein evtl. erstelltes lichttechnisches Gutachten nicht das Papier wert, auf dem es gedruckt ist, da immernoch die bereits vorhandene E-Prüfnummer des Originalscheinwerfers auf dem Scheinwerferglas bzw. -streuscheibe vorhanden ist und somit "einen falschen Eindruck" erzeugt...

Wenn ich das jetzt richtig verstanden hab...

Gruß

Korrekt.

Das problem ist worauf beziehen sich die Gutachten.

Meist nur auf die Leuchtmittel und Vorschaltgeräte.

Diese dürfen dann in Bauarigenehmigte Scheinwerfer eingesetzt werden.

Aber eben nicht in Halogenscheinwerfern, da diese nicht mit Xenon geprüft wurden.

am 6. Juni 2007 um 19:06

Hi zusammen,

was soll denn der Aufriss?

Es ist seit Jahren bekannt, dass Xenon Licht an Motorrädern nicht zulässig ist, auch wenn das von den Verkäufern anders propagiert wird.

Gruss Peter

am 6. Juni 2007 um 20:51

Naja ob das tatsächlich so bekannt war wag ich fast zu bezweifeln, habe hier bisher erst einen Thread gelesen in dem es überhaubt um Xenon bei Motorrädern ging und da kam es nicht zu der Diskusion ob es legal sei oder nicht.

Und wenn ich das richtig verstanden habe währe Xenon beim Motorrad ja auch kein Problem wenn die Herrsteller es original machen würden oder die Herrsteller der Umrüstanlagen sämtliche relevante Teile zum Umrüsten prüfen lassen und anbieten würden.

Abgesehen davon ist Xenon für Motorräder aber auch garnicht sonderlich gut geeignet, denn die Hell/Dunkel-Grenze verläuft bei Xenon deutlich abrubter als bei normalen Scheinwerfern, was wiederum heißt das man selbst zwar besser sehen kann aber wenn man nicht gerade frontal auf ein anderes Fahrzeug zu fährt selbst eher schlechter gesehen wird, und das ist ja für die meisten Motorradfahrer das entscheidene, bei nacht fährt ja kaum jemand.

Themenstarteram 7. Juni 2007 um 0:51

E605, wenn Du einfach den verlinkten Thread liest... ist der "Aufriss" klar. Lesen, denken, schreiben ... :rolleyes:

Offensichtlich ist das nämlich alles andere als "bekannt".... und mE ist die Info dann doch deutlich nützlicher, als "welches Anfängerbike blabla..." ;)

@Börnybärchen81

Ein lichttechnisches Gutachten existiert eben gar nicht erst, die E Nummer bezieht sich rein auf die EMV Richtlinien des Steuergerätes!

Scheinwerfer > korrekt. Ein für Halogen geprüfter kann niemals für Xenon verwendet werden.

Selbst ein ggf. für Xenon geprüfter Scheinwerfer wird an den weiteren Anbauvorschriften scheitern.

Mithin auch ggf. "Einträge" wertlos sind.

Geprüfte und für Bikes zulässige Xenonscheinwerfer gibt es nur für Zusatzscheinwerfer (Fernlicht) oder ab Werk (BMW).

Wie ich schon in dem verlinktem Thread angedeutet habe, wird im ECE Rahmen demnächst über eine Neuregelung Xenon/Bike diskutiert werden - was aber jetzt schon 2x verschoben wurde.

Jedenfalls möchte ich kein Prüfer sein, der sowas eingetragen hat :D

Händler, die hier Legalität suggerieren, gehört mE eine aufs Brett... aber sattsam.

am 7. Juni 2007 um 1:29

Hi zusammen,

okay, möglich, dass einiges unbekannt ist bzw.war.

Fakt ist, hier gibts gabs einen Thread, da fragt einer nach blauem Xenon Licht.

Da hatte ich einen Link zu einem Händler eingestellt und verwiesen das es eben verboten ist.

Die Bike Hersteller können das garnicht original machen, da Fahrzeuge egal ob Möp Pkw Lkw etc. wenn Xenon verbaut werden soll zwingend eine Scheinwerferreinigungsanlage vorhanden sein muß

also auf und noch einen Tank ans Bike siehe Werner das muß kesseln :cool:

Ferner ist bei dieser ganzen Fragerei Fakt, die Fragesteller wissen sehr wohl was erlaubt oder nicht erlaubt ist. Sie suchen doch bloß nach halbseidenen Lösungsmöglichkeiten

Gruss Peter

Themenstarteram 7. Juni 2007 um 1:42

Xenon bekommst legal ab Werk von BMW ;)

Fragerei... mag schon tlw. so sein, aber es gibt halt eine ganze Menge Leser, die da keinen Plan haben und sich von solchen Threads, angeblichen Eintragungen blabla durchaus leiten/verunsichern lassen .... und dann ggf. sehr dümmlich aus der Wäsche kucken. Das kann nicht Sinn von MT sein, oder? Es gibt wahrlich "dümmlichere" Themen, nedwar?

Für mich ist z.B. die Frage nach dem Ventilspiel einer xyz auch "logisch, klar, oh mei" .... für mich. Davon ausgehend, kann MT vom Netz gehen ;) Mithin die ganze Aktion dann evtl. doch Sinn macht? Versteh auch nicht, was dich daran überhaupt pikiert bzw. wo dein Seelenheil angegriffen ist? :confused:

am 7. Juni 2007 um 14:59

muss den doc mal loben :) gute Arbeit!

Themenstarteram 7. Juni 2007 um 15:38

Oh.... Danke :) Freut mich natürlich besonders ;)

am 7. Juni 2007 um 16:41

Zitat:

Original geschrieben von tec-doc

Daraus ergibt sich:

- die angebliche E Nummer ist bezüglich der beleuchtungstechnischen Zulässigkeit völlig irrelevant

- der Umbau ist nicht zulässig und auch nicht eintragungsfähig und führt zu einem Erlöschen der Fzg. BE

- Eintragungen sind wertlos und ein potentieller Genickbruch für den Prüfer

...so das KBA

also das, was zumindest ich schon seit "jahren" hier am predigen bin.....

aber ich glaub die "mein prüfer trägt mir das ein, und dann ist es auch legal"-fraktion wirste damit auch nicht belehren können..

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

aber ich glaub die "mein prüfer trägt mir das ein, und dann ist es auch legal"-fraktion wirste damit auch nicht belehren können..

Das ist leider die traurige Realität, die man hier auf MT mindestens einmal jeden Tag zu lesen bekommt...

Themenstarteram 8. Juni 2007 um 2:01

Naja... den Eindruck hatte ich eben in dem auslösendem Thread auch - und damit das mal nicht nur von "irgendwem" kommt.... wem jetzt KBA und TÜV Competence Center nicht langen, dem muss es halt ggf. ein Richter oder die Bussgeldstelle erklären.

Für einen Prüfer dürfte Falschbeurkundung im Amt jedenfalls auch nicht gut kommen... das hat ja schon einigen das Genick gebrochen.

So richtig eine vor´s Brett gehört aber mE Händlern, die hier zwielichtig anpreisen - oder?

Zitat:

Original geschrieben von E605

...Die Bike Hersteller können das garnicht original machen, da Fahrzeuge egal ob Möp Pkw Lkw etc. wenn Xenon verbaut werden soll zwingend eine Scheinwerferreinigungsanlage vorhanden sein muß

...Gruss Peter

Zu genau diesem Thema gibts im BMW-Forum schon nen Thread:

http://www.motor-talk.de/t1393849/f33/s/thread.html

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