Kaufvertrag unklar Unfallauto

Moin bin dabei ein Auto zu kaufen vom VW Händler. Alles Top soweit nur krieg ich gerade Zweifel und finde keine Lösung. Autoxist als Unfallfrei angegeben worden und auch vom Händler bestätigt. Es wurden 2 Sachen mit Smartrepair bearbeitet: Seitenwand hi.re und Stoßfänger. Soweit alles gut. Jetzt lese ich aber im Vertrag folgenden Passus:
Umfang und Art von Mängeln und Unfalschäden It. Vorbesitzer (s. Anlage)
X
ja, (s. Anlage)
Unfallschäden bekannt
Dem Verkäufer sind auf andere Weise Mängel und
ja,(s. Anlage)
beides mit Ja angekreuzt und in der Anlage folgendes:
Die Aktualisierungspflicht für die digitalen Elemente wird entgegen der gesetzlichen Grundrege ausgeschlossen. Im Zuge der Aufbereitung: Seitenwand hi.re. smart, Stoßfaenger vorn smart.

Warum steht nirgendwo explizit Unfallfrei und paar Schönheitsfehler. Kenne es nur so mit der 750€ Grenze wenn es kein Bagatellschaden mehr ist. Oder ist das einfach nur dämlich formuliert.

Lieber Gruß

9 Antworten

Weil auch eine Smartreparatur von einem Unfall sein kann. Ich würde nach der Auflistung es um "keine sonstigen Unfallschäden" ergänzen lassen.

Zitat:@seahawk schrieb am 11. Juni 2025 um 21:03:09 Uhr:

Weil auch eine Smartreparatur von einem Unfall sein kann. Ich würde nach der Auflistung es um "keine sonstigen Unfallschäden" ergänzen lassen.

Ja werde das anfragen, weil laut Inserat umd vor Ort nochmal Unfallfrei bestätigt worden ist.

Bundesgerichtshof-Urteil VII ZR 330/06 vom 10.10.2007: ... einem Gebrauchtwagenkäufer dürfen Vorschäden nicht verschwiegen werden – der Verkäufer ist dazu verpflichtet, den Käufer über sämtliche Vorschäden mit Ausnahme von kleinen Kratzern zu informieren.

Wenn Smartrepair eine Delle war, dann ist das mit der Unfallfreiheit halt eng.

Wo ich allerdings bei der Sache raus wäre, wenn der Händler nur "keine sonstigen Unfallschäden bekannt" reinschreiben will.

Hab noch ne Email rausgehauen, ob das ergänzt werden kann oder nochmal klar die Unfallfreiheit aufgeführt werden kann. Als Laie hört es sich halt nach Unfallauto an. Die hätten einfach Schäden bekannt und Unfall getrennt aufnehmen sollen, das wär klarer gewesen.

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Wenn der Verkäufer für die Schäden a) ein Gutachten und eine korrespondierende Reparatur-Rechnung vorlegen kann, und b) das Fahrzeug nicht im HIS mit unrepariertem Vorschaden registriert ist, und der Rest im KV nebst Anlagen korrekt dargestellt wird kann man das gute Stück sicher kaufen.

Andernfalls würde ich die Finger daon lassen.

"Seitenwand hi. re. smart" kann auch heißen, smarte 3 Kilo Spachtelmasse bei abgerechneten 5 oder 6 k Schaden.

Ich denke nicht das es so krass ist, da es ein WA Fahrzeug ist direkt von VW ist. Frage morgen mal nach HiS und nochmal genauer. Da das Smartrepair bei VW selbst gemacht wurde und nicht im Autohaus. Weiß ja nicht wie Gewissenhaft das alles abläuft.

Zitat:
@SaleVuk99 schrieb am 11. Juni 2025 um 22:14:00 Uhr:
Ich denke nicht das es so krass ist

Das dachten schon sehr viele und standen dann mit einem Haufen Schrott da.

Sichere dich ab, lass dir die Unterlagen geben - brauchst du auch für einen Wiederverkauf - und wenn das mit irgendwelchen Ausreden abgelehnt wird dann weiß man woran man ist.

@SaleVuk99 wie willst du nach einem HIS-Eintrag fragen? Die Infos bekommt der Händler nicht und du erst nach Zulassung auf dich oder bei Vorlage eines gültigen, unterschriebenen Kaufvertrages.

Ich frag heute nach den Unterlagen ob man mir die zeigen kann und werde weiter sehen, noch ist ja nix unterschrieben. Lieben Dank

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