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Kasko zahlt nicht bei Schaden mit Anhänger
Hallo zusammen,
vielleicht kennt jemand dieses Problem/Thema aus eigener Erfahrung und kann Tipps gegeben.
Fall:
Neulich bin ich mit meinem Octavia und Anhänger bei uns
vor der Garage rückwärts gefahren.
Seit über 20 Jahren Anhänger fahren habe ich einmal
für 10-15 Sekunden nicht aufgepasst und schon wars passiert.
Dabei ist mir der Anhänger hinten links mit dem Radkasten
in die Seite reingefahren und hat zw. Tankdeckel und Heckklappe
eine ca. 30 cm große Delle mit Lackschaden verursacht.
Nun ja dachte ich , irgendwann musste das mal passieren.
Octi ist erst 1,5 Jahre alt und vollkaskoversichert mit SB 500.
Versicherung angerufen und als braver Bürger erzählt ,
was passiert ist.
Dann das Auto zum Karosseriebauer gebracht und in Auftrag gegeben .
Geschätzter Schaden ca. 1000 Euro ohne Rechnung,
als Versicherungsschaden mit Rechnung ca. 1900 EUR laut Herstellertabelle.
Als Rechnungsschaden in Auftrag gegeben mit der Hoffnung , dass ich nur die
500 SB zu zahlen habe, sollte Strafe genug sein für die eigene Dummheit.
Wie auch immer, diese Woche bekomme ich ein Schreiben der Versicherung ins
Haus geschickt mit folgendem Inhalt:
....
Versichert sind Unfälle des Fahrzeugs.Als Unfälle gilt ein unmittelbar von außen
plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis.
Nicht als Unfallschäden gelten insbesondere Schäden auf Grund eines
Brems- oder Betriebsvorgangs oder reine Bruchschäden z.Bsp. ..... Schäden
aufgrund eines Bedienungsfehlers und Schäden zwischen ziehenden und
gezogenes Fahrzeug ohne Einwirkung von außen.
Ein im Rahmen der Fahrzeugversicherung zu ersetzender Schaden liegt nicht vor.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
.......
Mein Rechtsverständis über die Vollkasko ist seitdem total über den Haufen geworfen.
Deckt eine Vollkasko nicht alle Schäden am Auto ab , auch die selbst verschuldeten ,
außer wenn große Fahrlässigkeit mit Alkohol oder Drogen im Spiel sind ?
Was ist dann der Sinn dieser Kasko , wenn nur Schäden von außen abgedeckt werden ?
Sicherlich hätte ich den Auftrag zur Reparatur nicht gleich erteilen sollen und erst
das OK der Versicherung abwarten müssen , da ich jetzt 1900 anstatt 1000 Schaden zahlen muss ?
Bin gerade am Überlegen , ob ich für diesen Fall meine Rechtschutz aktiviere , wo ich seit 10
Jahren auch nur Beitragszahler bin ?
Im nach hinein hätte ich lieber eine Anzeige gegen unbekannt gemacht und den Schaden als von dritte
verursacht der Versicherung gemeldet und ich hätte höchstwahrscheinlich nur die 500 EUR zahlen müssen.
Ergo, die Welt will beschissen werden und Ehrlichkeit zahlt sich nicht aus .
Hattet ihr schon mal einen ähnlichen Fall ?
Grüße
taunusloewe
Beste Antwort im Thema
ob jemand, der schwarzarbeit fördern würde und geneigt wäre falsche schadenmeldungen abzugeben, ehrlichkeit fordern sollte?
ich denke kaum, dass deine rechtschutz da helfen kann/wird.
wärst du vor eine wand gefahren und der anhaenger haette dir dadurch einen schaden am zugfahrzeug zugefuegt, wäre es wohl reguliert worden.
so aber, duerfte es aehnlich sein, wie wenn du dir selber eine beule in die tuer trittst :)
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22 Antworten
Hallo zusammen,
Eine Frage an die Experten. Mein Nachbar (der Oberexperte) meinte letztens, dass wenn ein Wohnwagen an das Zugfahrzeug angehängt ist und dieses fährt, ein evtl. Schaden durch einen selbstverschuldeten Unfall ( z.B. in einer Kurve ein Schild mitgenommen und die Seitenwand beschädigt) nicht durch wie Wohnwagenkasko gedeckt ist. Es handele sich um ein Gespann daher muss die Versicherung des Zugfahrzeugs regulieren. Wenn die aber nur TK ist, bleibt man auf dem Schaden sitzen. Stimmt das? Dann wäre die VK ja ziemlich sinnlos. Kann jemand klarheit schaffen? Danke!
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Vollkaskoversicherung Wohnwagen bei Unfall während der Fahrt' überführt.]
Die Kfz-Haftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die man mit dem Fahrzeug Anderen zufügt.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Vollkaskoversicherung Wohnwagen bei Unfall während der Fahrt' überführt.]
Also bei der Haftpflicht ist es so wie dein Nachbar beschreibt, beim Fahren übernimmt die Versicherung des Zugfahrzeugs. Wenn der WoWa (oder jeder Anhänger) ohne Zugfahrzeug steht, dann erst setzten dessen Versicherungen ein.
Auch dann kann eine Vollkasko ja sinnvoll sein. Zum Beispiel bei Hochwasser oder Vandalismus.
Grüße
Steini
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Vollkaskoversicherung Wohnwagen bei Unfall während der Fahrt' überführt.]
Der Nachbar redet Unsinn.
Nur wenn der Wohnwagen Vollkasko versichert ist, gibt es in obigem Fall eine Entschädigung für den beschädigten Wohnwagen.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Vollkaskoversicherung Wohnwagen bei Unfall während der Fahrt' überführt.]
Wie ist es denn in dem oben beschriebenen Fall? Ich streife aus purem Unvermögen ein Strassenschild weil ich eine Kurve zu eng nehme. Greift die Vollkasko dann für meinen Wohnwagen? Ist es dann nicht so wie bei einer kfz Vollkasko?
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Vollkaskoversicherung Wohnwagen bei Unfall während der Fahrt' überführt.]
Also noch mal zusammengefasst, Auto Teikasko-, Wohnwagen Vollkaskoversichert . Unfall mit Straßenschild.
Die Haftpflicht des Autos regelt den Haftpflichtschaden und die Anhängerhaftpflicht beteiligt sich anteilig zum Schaden.
Die Vollkasko vom Wohnwagen reguliert den Schaden vom Wohnwagen, auch wenn das Zugfahrzeug keine Vollkasko hat. Dein Nachbar bringt Haftpflicht und Kasko durcheinander.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Vollkaskoversicherung Wohnwagen bei Unfall während der Fahrt' überführt.]
Also die Kaskoversicherung übernimmt den Schaden für das Fahrzeug für das sie abgeschlossen wurde. Egal ob das FZG steht oder in Fahrt ist.
Bei der Kraftfahrthaftpflichtversicherung war es früher so, dass die KH vom ziehenden Fahrzeug den Schaden übernommen hat, da es ein Gespann ist. Egal ob jetzt der Schaden von Anhänger oder Zug-Fahrzeug entstanden ist.
Nach neuerem Recht, wird der Schaden 50%/50% beglichen. Also je zur Hälfte vom ziehenden und vom Anhänger. Federführend ist aber die Versicherung vom ziehenden Fahrzeug!
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Vollkaskoversicherung Wohnwagen bei Unfall während der Fahrt' überführt.]
Der Anhänger wird aber nur mit in Regress genommen wenn dieser mit an dem Unfall ursächlich beteiligt ist. Nimmt man beispielsweise einem anderen Fahrzeug die Vorfahrt, dann ist der Anhänger nicht daran beteiligt und es erfolgt kein Ausgleich.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Vollkaskoversicherung Wohnwagen bei Unfall während der Fahrt' überführt.]