Kabelbaum?
Hallo!
Ich hab mir eine Unterbodenbeleuchtung,LED Waschdüsen und ein Endrohr mit LED´s angebaut.
Nun hab ich eine Frage.
Ich will die 3 Sachen mit einen Schalter bzw.3 Schalter verwenden.Muß dazu ein neuer Kebelbaum gelegt werden und wieviel kostet das,oder funktioniert es auch anders.
Gruß an alle
13 Antworten
also so was würde ich net machen lassen .. schon allein deswegen weil die Sachen ja laut STVZO nicht zugelassen sind...
ich würde mir da selber ein Bäumchen basteln und fein säuberlichst verlegen ... und dann noch ein Relais mit reinhängen das die Sachen automatisch ausgehen solbald der Motor läuft... (und nem kleinen Schalter womit ichdas Relais umgehen kann *g*)
Leg di einfach von jedme Teil ein Kabel ind ne Inneraum, opder ne Ringleitung, Schalter dran SICHERUNG ncht vergessen, sonst kanns die passieren dass dein AUto ein flammends Beispiel wird 😁
Am Besten legste auch ein KAleb direkt zur Batterie und dann zu einem Ralis was über den ACC Kontakt vom Radio gesteuert wird, damit die LEDS bei laufendme Motor aus sind denn sonst..
... Anzeige wegen führen eines nicht zugelassenen Fahrzeuges (deine Zulassung erlisch dann), beim Unfall zahlt evtl keine Versicherung, Führerscheinentzug, Prozess usw..
..klingt schlimm ist aber wirklich so, wir leben halt in deutschland, mich haben die "grünen" mit meinem "THE BLUE" mich 30 Leuchten/Röhren angehalten, ich hab mit Glück meinen Führerschein behalten, war aber sau teuer... 🙁
Also im Stand ganz schön, auf der Strasse jedoch nix.
Wenn du mal was brauchst kannste mich auch fragen, ich besorge Teiel zu guten Preisen.
Klingt vielleicht dumm aber was ist ne Ringelleitung?Und wie groß müßte die sicherung sein?.
Die Endrohrblende habe ich so angeschlossen,wenn ich das abblendlicht anschalte leuchtet auch das Endrohr.
Du darfst nicht anschliessen was währen der Fahr leuchett, ist verboten.
Wenn du ne Ringleitung legst und hast wirklich nur LEDs dann reicht 1mm² (flexibel) wenns mehr ist sollteste 1,5mm² bis 4mm² je nahc Leistung verwenden.
KAnnst ja die Gesamtleistung posten, ich rechne dir das dann aus.
SIcherung 5A oder 10A
Zitat:
Original geschrieben von martinde001
... Anzeige wegen führen eines nicht zugelassenen Fahrzeuges (deine Zulassung erlisch dann), beim Unfall zahlt evtl keine Versicherung, Führerscheinentzug, Prozess usw..
..klingt schlimm ist aber wirklich so, wir leben halt in deutschland, mich haben die "grünen" mit meinem "THE BLUE" mich 30 Leuchten/Röhren angehalten, ich hab mit Glück meinen Führerschein behalten, war aber sau teuer... 🙁
So ist es.
Und da derartige Basteleien in letzer Zeit überhand genommen haben, gilt seit dem 01.05.2003 die Anweisung, Fahrzeuge bei denen im Rahmen einer Verkehrskontrolle derart illegale Beleuchtungsmitteln entdeckt werden, an Ort und Stelle stillzulegen....
...sofern diese bei laufendem Motor eingeschaltet werden können..
..anosnsten darf man...
Zitat:
Original geschrieben von martinde001
...sofern diese bei laufendem Motor eingeschaltet werden können..
..anosnsten darf man...
Nein.
Bereits die Montage der Beleuchtungseinrichtungen bringt die Betriebserlaubnis zum Erlöschen. Da ist die Rechtslage eindeutig und läßt keinen Interpretationsspielraum.
Solange du die Beleuchtugn nicht einschaltest ist das legal, da du sie ja montiert haben darfst solange alles richtig fest ist usw.
Ich bin ja auch mit NOS im auto aufn TÜV gefahren, es musste nur die Flasche leer sein und eine Sichtbare Trennung im Motorraum.
Mitführen ist erlaubt benutzen nicht.
Zitat:
Original geschrieben von martinde001
Solange du die Beleuchtugn nicht einschaltest ist das legal, da du sie ja montiert haben darfst solange alles richtig fest ist usw.
Ich bin ja auch mit NOS im auto aufn TÜV gefahren, es musste nur die Flasche leer sein und eine Sichtbare Trennung im Motorraum.
Mitführen ist erlaubt benutzen nicht.
Falsch.
Du kannst NOS nicht mit Beleuchtungseinrichtungen in einen Topf werfen. Nach der StVZO müssen montierte Beleuchtungseinrichtungen auch in betriebsfähigem Zustand gehalten werden. Genau aus diesem Grunde führt bereits die Montage einer UBB zum Erlöschen der Betriebserlaubnis des Fahrzeuges. Dies ist Fakt und jeder Prüfer, der etwas Gegenteiliges behauptet, sollte sich schnellstens einer Nachschulung unterziehen...
Wenn du dir aber Unterbodenbeleuchtung montierst die nunr im Stand funktioniert ist das als Einstigshilfe auszulegen (wie es ja aucgh MAnch Fahrzeuge haben, z.b. auch de Mondeo oder der VOlvo V70, ,und die sind im Stand erlaubt, genau wie die Waschdüsen bzw die Kühlergrillbeleuchtung als Orientierungshilfe erlaubt isd..
..glaub mir, ich war beim letzten TÜV 4h da und da haben wir das alles durchgekaut 🙂
Zitat:
Original geschrieben von martinde001
...genau wie die Waschdüsen bzw die Kühlergrillbeleuchtung als Orientierungshilfe erlaubt isd...
rofl
Wer's glaubt, wird selig....
Hehehe... das "tolle" ist, der TÜV darf dir eintragen was er will - auch Raketenwerfer, das Dumme ist nur, eine TÜV-Eintragung macht noch nichts "StVO-legal". Es soll auch schon Fälle gegeben haben, da wurde der jeweilige TÜV-Zuständige gleich mitbestraft...
Allerdings finde ich das ziemlich blöde, schließlich sollte der TÜV ja wissen was legal ist und nicht, zumal man als Laie nun auch nicht wegen jedem Kram exakt selber nachschauen will... Und in einer Kontrolle ist dann alles mehr oder weniger die persönliche Auslegung des Polizisten, ob er das jetzt als Einstiegsleuchte oder was auch immer durchgehen lässt.
Als Tipp kann ich da nur geben: Schraubt euch statt der Beleuchtung lieber nen Rechtsanwalt oder so unters Auto! 😉
Zitat:
Original geschrieben von XetrO
...das "tolle" ist, der TÜV darf dir eintragen was er will - auch Raketenwerfer, das Dumme ist nur, eine TÜV-Eintragung macht noch nichts "StVO-legal". Es soll auch schon Fälle gegeben haben, da wurde der jeweilige TÜV-Zuständige gleich mitbestraft...
Solche Fälle hat es in der Tat schon gegeben. Da kann man nur sagen: falschen Beruf ergriffen bzw. den Anforderungen des Berufes nicht gerecht geworden...