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Ist dieser Sturzbügel Zulassungspflichtig

Themenstarteram 25. Oktober 2017 um 23:55

Hallo.

Meine Partnerin und ich haben uns heute beide eine Honda MSX 125 zugelegt.

Wir behandeln diese als unsere Spaßmotorräder neben unseren "normalen".

Wir haben mit dem Gedanken gespielt uns einen Sturzbügel/Crash Cage zuzulegen. Finden aber nur Hersteller aus dem nicht europäischen Ausland.

Dazu haben wir die Frage ob der auf den Bildern angezeigte Sturzbügel "legal" bzw. Nicht eintragungspflichtig ist.

Ich finde sehr viele verschiedene Aussagen im Internet. Die meisten besagen, dass es nicht eintragungspflichtig ist solange es nicht breiter ist als die eingetragene Fahrzeugbreite.

Ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Gruß BentLeg

Beste Antwort im Thema

Das ist sehr einfach zu beantworten:

Im Grunde reicht immer ein Blick ins Gesetz, hier in die StVZO.

Kein Polizist zieht ein Motorrad wegen eines Anbauteils raus, über dessen Zulässigkeit er sich auch nur im Unklaren ist. 40 Jahre Diensterfahrung :D

Einen Verstoß i.S. § 30 Abs. 1 Satz 1 StVZO kann ich nicht erkennen. Die Rohre sind mit dicken Kappen versehen.

Jedes Fahrzeug stellt eine Gefährdung anderer dar, dazu muss es sich noch nicht mal bewegen, aber das ist nicht Sinn dieser Vorschrift.

§ 61 StVZO ist nicht tangiert.

Es lohnt jedoch ein genauerer Blick in § 30c StVZO:

3) Vorstehende Außenkanten von zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen nach § 30a Absatz 3 müssen den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.

§ 30a Abs 3 verweist wiederum auf die RL 2002/24-EG, die in Artikel 1 die Krafträder, Quads oder AM-Fahrzeuge in Klassen einteilt.

Darunter fällt auch dieses Motorrad. "Vorstehende Außenkanten" sind indes Fahrzeug-Anbauteile, die über die in der EG-Typgenehmigjung bereits erfassten Teile (Lenker) hinausragen.

Also auch abgehakt.

Ist dasselbe wie eine crash-Bar oder ein entsprechend dimensionierter Motorschutzbügel.

Die sind weder bauartgenehmigungs- noch eintragungspflichtig.

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Hm... bei normalen Sturzbügeln hätte ich jetzt auch gesagt: Kein Problem.

Aber die Dinger sehen irgendwie gefährlich aus... das wird ein Tüv-Prüfer wahrscheinlich ähnlich sehen.

Alternativ vielleicht Sturzpads von GSG-Mototechnik?

Kann ich nur empfehlen, (leider) schon mehrfach gute Erfahrungen gemacht.

Würde ich ähnlich sehen wie WE666. Die Dinger könnten im Straßenverkehr für Fußgänger oder an Engstellen echt gefährlich werden - auch wenn sie anscheinend ja die Lenkerbreite nicht übertreffen. Ich würde eher abraten. Haben die denn keine ABE?

am 26. Oktober 2017 um 11:47

Ich frage mich, was allgemein der Nutzen sein soll. Für die Straße ist das meiner Meinung nach zu extrem und fürs Stunten wäre ein richtiger Crash Cage wahrscheinlich auch besser.

 

An sich spricht aber aufgrund der nicht zunehmenden Breite erstmal nichts dagegen, ob ich nen Fußgänger mit dem Lenker oder dem Teil mitnehme, dürfte egal sein. Eine gute Anlaufstelle ist bei sowas eh immer der TÜV.

Dieser Sturzbügel heißt wohl 'Sturzbügel', weil er andere zum Stürzen bringt?

Eher zum Würgen;)

Kommen da dann die Stützräder rann ?

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 26. Oktober 2017 um 14:00:15 Uhr:

Eher zum Würgen;)

Bestürzend!

am 26. Oktober 2017 um 17:21

Ich fürchte, daß hier der TüV nur die halbe Miete ist. Selbst wenn der das zuläßt: Mit den Dingern wird euch jeder zweite Uniformierte rausziehen. Weil die das einfach nicht glauben, daß sowas legal ist. Und dann machts keinen Spaß mehr. Ansonsten denke ich zwar auch, daß die Dinger als "loses Zubehör" laufen und nicht eingetragen werden müssen, wenn sie nicht breiter als der Lenker sind. Ich wäre aber trotzdem vorsichtig: Die sind genau auf Kopfhöhe von kleinen Kindern, und wenns passiert ist ist die Frage ob legal oder nicht nur für den Staat interessant - nicht für Euer Gewissen. Abgesehen davon glaube ich nicht, daß bei einem Sturz nix passiert. Ob der Tank jetzt restlos verbeult ist oder nur ein bißchen ist letztlich - von Stunt-Bikes etc. mal abgesehen - irrelevant im normalen Leben.

Sucht mal weiter. Es gibt sicher was, das den Motor schützt und nicht als Rammbock raussteht. Wäre auch besser für die Augen und meinen Sinn für Ästhetik.

Das ist sehr einfach zu beantworten:

Im Grunde reicht immer ein Blick ins Gesetz, hier in die StVZO.

Kein Polizist zieht ein Motorrad wegen eines Anbauteils raus, über dessen Zulässigkeit er sich auch nur im Unklaren ist. 40 Jahre Diensterfahrung :D

Einen Verstoß i.S. § 30 Abs. 1 Satz 1 StVZO kann ich nicht erkennen. Die Rohre sind mit dicken Kappen versehen.

Jedes Fahrzeug stellt eine Gefährdung anderer dar, dazu muss es sich noch nicht mal bewegen, aber das ist nicht Sinn dieser Vorschrift.

§ 61 StVZO ist nicht tangiert.

Es lohnt jedoch ein genauerer Blick in § 30c StVZO:

3) Vorstehende Außenkanten von zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen nach § 30a Absatz 3 müssen den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.

§ 30a Abs 3 verweist wiederum auf die RL 2002/24-EG, die in Artikel 1 die Krafträder, Quads oder AM-Fahrzeuge in Klassen einteilt.

Darunter fällt auch dieses Motorrad. "Vorstehende Außenkanten" sind indes Fahrzeug-Anbauteile, die über die in der EG-Typgenehmigjung bereits erfassten Teile (Lenker) hinausragen.

Also auch abgehakt.

Ist dasselbe wie eine crash-Bar oder ein entsprechend dimensionierter Motorschutzbügel.

Die sind weder bauartgenehmigungs- noch eintragungspflichtig.

Themenstarteram 26. Oktober 2017 um 19:57

Ich danke euch allen für eure Antworten.

Es hat mir sehr weitergeholfen.

Ich weiß, dass der angezeigte crash bar meist für stunts genutzt wird. Dennoch finde ich derzeit keine alternative die das bike gut vor einem sturz schützen würde. Mir gefällt dabei halt sehr, dass der Tank ebenfalls geschützt wird. Die nach aussen stehenden Rohre haben auch meinerseits natürlich für die Unsicherheit gesorgt.

Meine Partnerin und ich planen eine Spaßtour durch Deutschland mit diesen Bikes.

Da wir auch mal abseits der normalen Straße fahren wollen, holen wir derzeit sämtliche Informationen ein bezüglich Anbauteilen/Bereifung und Tourdaten etc.

Uns ist dabei wichtig, dass wir nichts verbotenes verbauen.

Für die Honda MSX 125 wird von Seiten von Honda ja nichts angeboten.

Vor allem die Antwort von Moppedsammler hilft mir sehr.

Ich werde mit diesen Informationen den nächsten TÜV aufsuchen.

Danke nochmals.

Wie gesagt: GSG Mototechnik

Sturzpads die was taugen und auch nicht verboten aussehen...

am 28. Oktober 2017 um 7:59

Was verstehst Du unter "abseits normaler Strassen"?

Ich glaub hier kommt der nächste irrtum...

 

Bezüglich Tuningteilen solltest du auf asiatischen seiten suchen. Die haben eine große tuningscene...

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