Internetkauf, war das so OK?
Mir ist von einem Kunden folgende Story erzählt worden, den Wahrheitsgehalt habe ich geprüft ->stimmt. Der WoWa steht derzeit hier 🙂
K=Käufer
V=Verkäufer
V inseriert bei Ihbäh einen gebrauchten WoWa, allerdings nicht wie vorgeschrieben unter Fahrzeuge sondern unter Teile und Zubehör (um Gebühren zu sparen). Er macht 3 qualitativ schlechte Handy-Fotos und einen nichtssagenden 3Zeiler als Text dazu. Auktionsende Do 11:43. naja...
Gebot ab 1 EUR, Sofortkaufen 9500 (ist er niemals wert in dem Zustand)
Bei Zahlung steht:
-Abholung und Barzahlung innerhalb 3 Tagen
-Zahlung per PP innerhalb 24h und Abholung innerhalb 1 Monat +40EUR für Parkplatz bis 1 Monat.
Soweit so schlecht. K findet den WoWa zufällig als er Teile sucht.
Es wird ein Besichtigungstermin in der 2h entfernten Stadt vereinbart. V bitte K ihn in der Stadt abzuholen da der WoWa ausserhalb steht. K und 2 Kollegen fahren mit V zum WoWa der auf einem öffentlichen Parkplatz am Stadtrand steht.
Es wird sich alles angesehen, Fotos werden gemacht (damit ich den Preis schätzen kann).
Der WoWa ist in schlechtem Pflegezustand, die Reifen sind rissig und halb platt, Tüv und Gastür abgelaufen, 13pol Stecker der Beleuchtung abgerissen, der WoWa ist aussen total verdreckt und hat sogar Graffitti.
K sieht dass V alle Papiere incl. Fahrzeugscheine im WoWa hat und den Türschlüssel danach am Unterboden in den Träger legt.
Auf dem Rückweg bespricht man sich mit V und verspricht mitzubieten da man sich mit V auf einen Sofort-Kauf zum angemessenen Preis nicht einigen konnte. V äussert den Wunsch dass man nach dem Kauf für Ihbäh den Kauf rückgängig macht wegen der Gebühren.
V braucht dringend Geld.
Es wird gesteigert und gewonnen. K erhält den Zuschlag bei ca. 1900EUR.
K bezahlt sofort per PP und als kurz darauf die Bestätigung eintrifft das V das Geld angenommen hat und der Kauf somit erfolgreich abgewicklet wurde, fährt K mit 2 Begleitern in die Stadt zum WoWa.
Unterwegs erhalten sie ein MAil vom V:
"Vielen Dank für Ihre Anzahlung auf den Gesamtpreis von 9500EUR, bitte überweisen Sie den Restbetrag ebenfalls danach gehört der Wohnwagen Ihnen. Ihr Gebot sehe ich als Anzahlung welche nicht zurückerstattet wird."
K interessiert dies nicht. Man fährt zum Wohnwagen, öffnet die Tür mit dem Schlüssel, setzt Reifen und Beleuchtung instand, pumpt die Reifen auf, montiert 06er Nummer und fährt los.
K schreibt dem Verkäufer eine SMS: "Wie vereinbart wurde der WoWa soeben abgeholt, Vielen Dank". Die über 80 Anrufe danach ignoriert er.
Der WoWa kommt zum Fachmann, wird dort neu bereift, mit Tüv und Gastüv ausgestattet, gereinigt und hergerichtet.
Während diesem Vorgang erscheint die Polizei (2 Streifenbeamte) und sagen sie seien wegen einer Diebstahlmeldung da. Man erklärt den Sachverhalt, zeigt die Ebay-Verträge. Die Polizisten können sich kein Urteil bilden und fordern 2 Kollegen vom Raub- und Betrugsdezernat an. Diese prüfen alle Unterlagen und kommen zu dem Schluss dass es ein legaler Kauf war und nichts einzuwenden ist.
Zwischenzeitlich hat V wohl bei Ihbäh versucht zu intervenieren, dort wurde er wegen Verstoss gegen die Bedingungen gepserrt.
So weit so gut. Der WoWa ist fertig, ist sogar zugelassen (wurde übrigens zwangsstillgelegt vorher) und steht jetzt zum Verkauf. Morgen kommt ein Käufer.
Heute kam ein Brief von einem Bekannten des V per Einschreiben, persönlich, in welchem der Bekannte geltend macht dass der WoWa von V an ihn verpfändet worden sei (ohne Papierbeweis), dafür gäbe es 3 Zeugen. Er will den WoWa sofort wieder haben und Schadensersatz.
Wie ist die Rechtslage? Es war doch ein ordnungsgemässer Kauf, es gibt einen Vertrag (via Ihbäh), das Geld wurde bezahlt und er WoWa konnte sogar zugelassen werden.
Leider weilt der Anwalt auf Sardinien und ist nicht erreichbar, somit bräuchte ich bis spätestens DO eine Einschätzung der Lage da der WoWa dann wohl verkauft ist.
Die Polizei ist der Meinung alles sei rechtlich OK, wenn auch menschlich nicht so toll. "Aber wo Recht herrscht ist Menschlichkeit fehl am Platz" (wörtlich Polizei).
Danke
Beste Antwort im Thema
also, ich an eurer stelle hätte den wowa erstmal komplett zerlegt, evtl findet ihr ja noch handys oder nen i-pad, oder schmuck, zb teile des bernsteinzimmers,oder noch besser: geheime akten der nsa oder die geheimen pläne der wehrmacht zur mondlandung 1942? wer weiss?? nen versuch isses wert
12 Antworten
Zitat:
Heute kam ein Brief von einem Bekannten des V per Einschreiben, persönlich, in welchem der Bekannte geltend macht dass der WoWa von V an ihn verpfändet worden sei (ohne Papierbeweis), dafür gäbe es 3 Zeugen. Er will den WoWa sofort wieder haben und Schadensersatz.
Soweit mir bekannt, muss für eine Verpfändung was gerichtliches oder ein Notariell beglaubigter Anspruch auf eine Sache geltend gemacht werden. Ich kann mich da jetzt auch irren.
In meinen Augen, solage der Bekannte des V nichts schriftliches in der Form hat, ist es das Problem des V.
Das ist echt ne haarsträubende Geschichte oO
Gibts bei Wohnmobilen keine Unterlagen wie den Fahrzeugschein bei Autos? Wenn der Verkäufer irgendwelche Sachen verkauft, die ihm gar nicht gehören, dann macht er sich strafbar! Ist das so der Fall, mußt Du den Wohnwagen auf jeden Fall zurück geben und musst dann vom Verkäufer Schadenersatz einklagen... wobei das wahrscheinlich wenig Erfolg haben wird.
Das ist insgesamt genau so, wie wenn man unwissentlich Diebesgut kauft...
Zitat:
Original geschrieben von supra_chef
Verkauf das Ding und gut ist.
Ja, das ist ne super Idee! Nicht wissen ob man das Ding legal besitzt, aber dann schon weiter verkaufen... 🙄
Was für'n Idiot pfändet das Teil ohne der Schein...
Denk das der Verkäufer versucht sich zu Drucken...
und schon wieder ne ferienloch horrorgeschichte von unserem romanschreiber martin,
man,man man ey was du und der andere spezie so in einem monat erlebt haben wollen, da muss in der oberpfalz nen ganzes dorf 150 jähriger zusammen kommen um soviel im gesamten leben zu erleben wie ihr 2 in 4 wochen.
du solltest dich mal echt als autor für die täglichen horror geschichten bei der blöd zeitung bewerben.
egal was ihr beide euch jeden tag einwerft, ihr solltet auf jeden fall weniger davon nehmen
Der Verkäufer, also derjenige der den WoWa verkauft hat, steht sowohl als Halter in den Papieren, als auch als Erstkäufer in den Unterlagen und auf dem Garantieschein vom WoWa.
Verkaufen ist einfach, aber zuerst muss man ja wissen ob einem das Ding gehört.
Solche Vorkommnisse sind für mich seit Jahren Grund genug nichts auf solchen Plattformen zu kaufen.
also, ich an eurer stelle hätte den wowa erstmal komplett zerlegt, evtl findet ihr ja noch handys oder nen i-pad, oder schmuck, zb teile des bernsteinzimmers,oder noch besser: geheime akten der nsa oder die geheimen pläne der wehrmacht zur mondlandung 1942? wer weiss?? nen versuch isses wert
Zitat:
Original geschrieben von Gunny-Highway
egal was ihr beide euch jeden tag einwerft, ihr solltet auf jeden fall weniger davon nehmen
Bloß nicht, er und der Schreiner sind es doch, die mit ihren Abenteuern den Arbeitsalltag erträglicher machen. 😁
Zitat:
Original geschrieben von martinde001
Wie ist die Rechtslage?Leider weilt der Anwalt auf Sardinien und ist nicht erreichbar, somit bräuchte ich bis spätestens DO eine Einschätzung der Lage
Für die Rechtslage ist hier das falsche Forum. Und da es ja dummerweise nur einen Anwalt in Deutschland gibt, der sich damit auskennt, musst du entweder nach Sardinien fahren oder woanders um Rat fragen...
Hier ist jedenfalls Schluss.
Gruß Tecci
MT-Moderation