Ich bin mir nicht gnz sicher mit der Stützlast bei einem Autoanhänger...
Servus,
Ich habe einen VW T 3 Bus mit einer AHK mit 75 kg Stützlast
Und einen Autoanhänger mit 100 kg Stützlast.
Darf ich mit meinem Bus diesen Hänger ofiziell ziehen?
Führerschein BE Vorhanden.
Wäre Super wenn mir jemand weiterhelfen könnte
Beste Antwort im Thema
nein, dort steht:
Zitat:
mit einer AHK mit 75 kg Stützlast
Bei techn. Fragen sollte man schon präzise sein:
Man kann es zwar vermuten, dass auch das Auto bei dieser Angabe 75kg zul. Stützlast hat, wissen tut man es aber nicht wirklich. Könnte in jedem Fall auch weniger sein. Deswegen hatte ich meinen ersten Beitrag entsprechend formuliert.
Zitat:
(sofern die 75kg auch in deinen T3-zulassungs-Papieren stehen)
@Korlei:
Zitat:
ganz oben stehts es ja 75 Kg Stützlast und 2000kg Anhängelast...
von den 2000kg Anhängelast steht oben gar nichts...
Wie auch immer:
damit (und mit BE) kann/darf man schon einen beladenen Autotrailer ziehen und je nach Motorleistung kommt man dann auch vorwärts.
14 Antworten
ja, aber nur mit maximal 75kg real vorhandener Stützlast (sofern die 75kg auch in deinen T3-zulassungs-Papieren stehen) und wenn der Anhänger insgesamt real nicht schwerer ist, als es die zul. Anhängelast in den T3-Papieren aussagt.
natürlich, solange Du 75kg Stützlast, das zGG des Anhängers und die Zuglast Deines T3 nicht überschreitest.
In dem Fall gilt immer der kleinere Wert, also Stützlast 75 kg, fertig. Muss der Hänger eben durch verschieben/umschichten der Ladung auf die Stützlast gebracht werden werden
Beim üblichen T3 darf das Auto auf dem Trailer ohnehin nicht so groß sein...
Ähnliche Themen
Zitat:
@navec schrieb am 12. März 2015 um 18:49:05 Uhr:
Beim üblichen T3 darf das Auto auf dem Trailer ohnehin nicht so groß sein...
Es gibt aber auch fürn T3 AHK mit 100kg Stützlast daher ist deine Antwort leider nicht Hilfreich für mich...
Jo.
Und was sagt die zulässige Anhängelast bzw. das zulässige Gesamtgewicht lt. T3-Papiere (Gewicht Anhänger + Gewicht Auto)?
Ansonsten muss man dann das Auto wohl oftmals so stellen, dass der Motor hinter der Anhängerachse "steht", wodurch die Stützlast abnimmt.
@Korlei...ist sie wahrscheinlich doch, wie deine letzte Antwort (und deine Ausgangsfragestellung) zeigt:
Die Stützlast für die die AHK ausgelegt ist, ist nur dann maßgebend, wenn sie weniger wäre als die Stützlast, die in den Zulassungspapieren steht. Das gleiche gilt für zul. Anhängelasten, die auf der AHK selbst zu sehen sind.
(an ein Auto mit zul. Stützlast von 100kg würde vermutlich kein vernünftiger Mensch eine AHK mit nur 75kg anbauen, wahrscheinlich wäre die Kupplung dann, für dieses spezielle Fahrzeug, nicht mal zugelassen)
wenn also in deiner Zulassung des T3 nur 75kg max. Stützlast angegeben sind (was du ja immer noch nicht verraten hast), wird i.d.R. auch die zul. Anhängelast nicht übermäßig groß sein. (die hast du ja auch noch nicht verraten)
mein T3-Multivan mit 70PS-TDI hatte, meine ich jedenfalls mich zu erinnern, nur 1500kg zul. Anhängelast und damit dürfte man dann lediglich einen Kleinwagen per Autotrailer transportieren. Mit 1500kg am Haken wäre das Gespann dann aber definitiv eine Wanderdüne.
Zitat:
@navec schrieb am 12. März 2015 um 19:13:03 Uhr:
@Korlei...ist sie wahrscheinlich doch, wie deine letzte Antwort (und deine Ausgangsfragestellung) zeigt:Die Stützlast für die die AHK ausgelegt ist, ist nur dann maßgebend, wenn sie weniger wäre als die Stützlast, die in den Zulassungspapieren steht. Das gleiche gilt für zul. Anhängelasten, die auf der AHK selbst zu sehen sind.
(an ein Auto mit zul. Stützlast von 100kg würde vermutlich kein vernünftiger Mensch eine AHK mit nur 75kg anbauen, wahrscheinlich wäre die Kupplung dann, für dieses spezielle Fahrzeug, nicht mal zugelassen)wenn also in deiner Zulassung des T3 nur 75kg max. Stützlast angegeben sind (was du ja immer noch nicht verraten hast), wird i.d.R. auch die zul. Anhängelast nicht übermäßig groß sein. (die hast du ja auch noch nicht verraten)
mein T3-Multivan mit 70PS-TDI hatte, meine ich jedenfalls mich zu erinnern, nur 1500kg zul. Anhängelast und damit dürfte man dann lediglich einen Kleinwagen per Autotrailer transportieren.
ganz oben stehts es ja 75 Kg Stützlast und 2000kg Anhängelast...
nein, dort steht:
Zitat:
mit einer AHK mit 75 kg Stützlast
Bei techn. Fragen sollte man schon präzise sein:
Man kann es zwar vermuten, dass auch das Auto bei dieser Angabe 75kg zul. Stützlast hat, wissen tut man es aber nicht wirklich. Könnte in jedem Fall auch weniger sein. Deswegen hatte ich meinen ersten Beitrag entsprechend formuliert.
Zitat:
(sofern die 75kg auch in deinen T3-zulassungs-Papieren stehen)
@Korlei:
Zitat:
ganz oben stehts es ja 75 Kg Stützlast und 2000kg Anhängelast...
von den 2000kg Anhängelast steht oben gar nichts...
Wie auch immer:
damit (und mit BE) kann/darf man schon einen beladenen Autotrailer ziehen und je nach Motorleistung kommt man dann auch vorwärts.
Grundsätzlich haben Anhängerlast und Stützlast keinen direkten Zusammenhang.
Die Stützlast sagt aus mit welchem Gewicht AHK, bzw Deichsel des Hängers maximal belastet werden dürfen unabhängig vom Zuggewicht.
Die Anhängerlast sagt aus was der Zugwagen maximal ziehen darf bei XX% Steigung und beim Hänger sagt sie aus was das zulässige Gesamtgewicht des Hängers sein darf.
Beides ist unabhängig voneinander zu betrachten. Wenn also auf dem Hänger, meist direkt auf der Deichsel steht Stützlast max. 75 kg, dann kann der Zugwagen 100, oder 500 kg Stützlast haben, die Deichsel vom Hänger darf trotzdem nur mit 75 kg belastet werden. Umgekehrt analog dazu.
So zumindest meine Info vom TÜV
Zitat:
@Korlei schrieb am 12. März 2015 um 18:52:19 Uhr:
Es gibt aber auch fürn T3 AHK mit 100kg Stützlast daher ist deine Antwort leider nicht Hilfreich für mich...Zitat:
@navec schrieb am 12. März 2015 um 18:49:05 Uhr:
Beim üblichen T3 darf das Auto auf dem Trailer ohnehin nicht so groß sein...
Und es gibt für meinen Passat auch 4Motion und stärkere Motoren, damit auch 2200kg Anhängelast statt den 1500kg in meinen Papieren. Aber was bringt mir das? Nüscht ...
Bereits die ersten oben gegebenen Antworten auf Deine Frage, die übrigens nicht Deine Anhängelast und nicht Deine Stützlast gemäß Papieren nannte, waren korrekt und vollständig! Wenn man die nicht kapieren will, können wir auch nicht helfen, sorry.
@Taxler222:
Zitat:
Grundsätzlich haben Anhängerlast und Stützlast keinen direkten Zusammenhang.
Jein:
i.d.R. wird die zul. Stützlast des ZugFz so groß sein, dass sie mit den normalerweise geforderten, minimal 4% der zul. Anhängelast konform geht.
Ein Auto mit 2000kg zul. Anhängelast bei 12% sollte also schon ganz gerne über 80kg zul. Stützlast haben.
Hallo,
Taxler hat recht.
es gilt immer der kleinste Wert.
75 kg max Anhängerkupplung, der Hänger darf zwar 100kg, das ist aber unerheblich, da der kleinere Wert gilt.
Ich habe meinen WW auflasten lassen, da hat der Tüv gefragt ob er die Stützlast auch erhöhen soll, ich durfte 75kg und er hat die Stützlast auf 100kg aufgelastet.
Als ich nachgefragt habe ob das nichts ausmacht, da mein Zugfahrzeug nur 85kg darf, meinte er es gilt immer der kleinste Wert, aber falls ich mal ein anderes Zugfahrzeug kaufe das 100kg hat, dann hab ich schon vorgesorgt.
@Emilia:
Zitat:
Hallo,
Taxler hat recht.
es gilt immer der kleinste Wert
...die Erkenntnis war schon ab dem zweiten Beitrag dieses Threads vorhanden.
nett, dass du es nochmals wiederholst...