HUK: Streit nach Wildunfall mit Leitplanke - TK oder VK ?
Hi Leute, wollte mal Eure Einschätzung wissen.
Folgendenden Schadenhergang habe ich der HUK24 gemeldet:
Am XX, XX Uhr, befuhr ich mit meinem 24 Monate alten Cupra die Landstraße XX, von XX her kommend, in
Richtung XX. Ca. 250 Meter nach der Firma XX überquerten plötzlich aus dem dortigen Waldgelände kommend mehrere Rehe die Fahrbahn. Aus meiner Sicht überquerten die Tiere (versetzt) von links nach rechts die Fahrbahn. Ich bremste stark ab aber dennoch kam es zum Kontakt zwischen mindestens einem Tier und dem vorderen linken Kotflügel meines Autos. Kollisionsbedingt verlor ich kurz die Kontrolle über mein Fahrzeug und geriet mit der rechten Bereifung auf den unbefestigten rechten Fahrbahnrand. In der Folge touchierte ich ganz leicht die Leitplanke mit der vorderen rechten Fahrzeugseite. Als ich zum Stillstand gekommen war, konnte ich sehen, wie alle Tiere in Richtung Wiese bzw. der X Straße davonliefen. Ein Autofahrer der hinter mir anhielt überreichte mir sein Handy mit dem ich die Polizei X anrief. Die Polizei hat den Unfall unter der Nummer: XXXX aufgenommen und mir mitgeteilt, dass Fellhaare und Blut deutlich feststellbar sind. Zudem wurde der Jagdpächter informiert. An der Leitplanke wurde kein "offensichtlicher" Sachschaden festgestellt, allerdings sagte die Polizei, dass dies abschließend noch durch die Straßenmeisterei überprüft werden muss. Von der Polizei erhielt ich eine Wildunfallbestätigung.
Die Straßenmeisterei meldete später, dass kein Sachschaden festgestellt wurde.
Ich erhielt von der HUK24 den Auftrag einen KV einzuholen, sowie Fotos und die Wildunfallbestätigung zu übersenden. Gesagt, getan.
KV war 4000 €, ich habe die Abwicklung an die Cupra Werkstatt abgetreten. HUK24 erteilte Freigabe und es erfolgte die Reparatur. Nun erhielt ich ein Schreiben der HUK24.
"Vollkaskoschaden vom XXX". Die Reparaturkosten wurden bezahlt, die Selbstbeteiligung in Höhe von 150 € in der VK wurde einbehalten.
In meinem Vertrag habe ich in der VK eine SB von 150 € und in der TK 0 €.
Ich rief bei der HUK24 an und fragte, ob der Schaden nicht durch die TK (diese beinhaltet Zusammenstoß mit Tieren) abgewickelt werden müsste... Demnach sollte keine SB fällig sein.
Die Dame am Telefon meinte "NEIN", der Tieranprall sei ja links gewesen und dann wäre ich ja noch rechts gegen die Leitpkanke gefahren. Folglich zahlt hier die VK und dann wird die vereinbarte SB fällig.
Ich habe eine andere Auffassung als die Dame. Ich habe einen Rabattschutz und SF 24. Aber beim Versichererwechsel bekomme ich diese SF ja dann nicht mehr !?
Mein Papa hatte vor 2 Jahren einen gleichgelagerten Unfall, bei dem am Auto wirt. Totalschaden und mehrere Meter Leitplanken erheblich beschädigt wurden. Da kam einzig und allein die TK auf.
Wie seht Ihr die Aussage der HUK ?
LG
29 Antworten
Zitat:
@vanguardboy schrieb am 22. Februar 2025 um 20:08:02 Uhr:
Schreib es denen per Mail das das ein Tk Schaden ist.
Und warum soll er nicht so verfahren wie Paul es in der ersten Antwort vorgeschlagen hat?
Das mit dem Versicherungsombudsmann war ein super Hinweis.... Werde Montag noch mal anrufen und falls das Telefonat auch nicht zu meiner Zufriedenheit verläuft ist das der nächste Schritt
Hi.
Heute morgen wieder bei der HUK angerufen. Nach meiner Schilderung war die Dame zunächst auf meiner Seite und wollte sich darum kümmern, dass es geändert wird. Ca. 5 Minuten später kam der Rückruf, dass die zuständige Abteilung den Unfall als Ausweichmanöver bewertet habe. Und es würde sich ja um einen Leitplankenschaden handeln und nicht um einen Schaden den ein Tier verursacht hätte..
Ich habe argumentiert dass es zunächst mal links einen Kontakt mit dem Reh gab und die Kotflügelleiste sogar ersetzt werden musste. Danach erst kam es zum leichten Kontakt mit der Leitpanke.. hab auch hingewiesen, dass die Leitplanke direkt neben der Fahrbahn war (also keine 2, 3 Meter neben der Fahrbahn wie z.b. auf der Autobahn) und mein Auto beim Kontakt ja mindestens zur Hälfte auf der Fahrbahn war. Nochmal auf die Bestätigung der Polizei hingewiesen.
Die Frau hatte Verständnis und hat den Fall wieder eröffnet und gesagt sie gibt es an die Fachabteilung weiter.
Ich habe dann ein entsprechendes Schreiben an die HUK gesendet...
Im Anhang mal noch der Ratgeber der HUK zum Wildunfall. So wie ich das lese, müsste selbst beim Ausweichmanöver die TK zahlen, außer ein Hase o.ä. wäre es gewesen ....
Halte euch auf dem laufenden.
LG
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Zitat:
Im Anhang mal noch der Ratgeber der HUK zum Wildunfall. So wie ich das lese, müsste selbst beim Ausweichmanöver die TK zahlen
Das haben dir hier jetzt schon sehr viele gesagt, dass das die TK zu zahlen hat. Aber die HUK will von dir einen ernstlichen Hinweis, nunmehr den Gerichtsweg beschreiben zu wollen. Geh davon aus, dass ein einziges Schreiben eines Anwaltes der HUK klarmacht, dass du es ernst meinst und die dann auch die TK das dann regeln lassen - vorher nicht!
Ohne Anwalt, das prophezeie ich dir, wird das die HUK bei dir und in diesem einen Fall nicht tun, egal, was du selbst schreibst, redest oder schickst.
Es gibt sehr viele, sehr große Firmen, bei denen zuerst eine rechtlich unzulässige Behandlung zum Geschäftsmodell gehört. Sehr, sehr viele. Und es nutzt. In sehr, sehr vielen Fällen. Erst wenn sich ein Anwalt, Verbraucherverein, Mieterschutzbund, Gewerkschaft etc. meldet, sagt die Rechtsabteilung das Unternehmens: "Ok, Leute, jetzt hat er einen Beistand, vergesst es. Ab jetzt kostet es uns Geld, also doch bitte sauber regulieren!"
Es reicht ein Schreiben vom Anwalt, das muss noch keine Klage sein und auch das muss bereits die Gegenseite zahlen.
Zitat:
@germania47 schrieb am 24. Februar 2025 um 18:21:52 Uhr:
Seit wann muss denn die Kasko im normalen Fall vor prozessual die Anwaltskosten zahlen?
🙂
Vielleicht ist mit "Gegenseite" ja das Reh, die Leitplanke oder die weiter vorn erwähnte Blindschleiche gemeint.
Es kommt immer darauf an, was man selbst vorprozessual bereits (erfolglos) getan hat. Wenn dies eigene bemühen alles keinen Erfolg hat, sind diese vorbereitenden Maßnahmen auch irgendwann mal vom Gegner zu zahlen, der unterliegt oder zustimmt.
Rechtsverfolgungskosten können u. A. nach § 249 Abs. 2 S. 1 BGB zu ersetzen sein. Bereits bei der Durchsetzung seiner Ansprüche können Gebühren, die bei der außergerichtlichen Durchsetzung eines Schadenersatzanspruchs beim Mandanten, hier ein VS-Nehmer, entstehen.
Tätigkeiten bei der Schadensabwicklung, Besprechungstermine mit dem Gegner zur Verfahrensvermeidung fielen mir da ein.
Der Anspruch richtet sich auch nicht gegen die Vollkasko oder gegen die Teilkasko, sondern gegen die Versicherung schlechthin, die die Schadensabwicklung offenkundig nicht korrekt abwickelt.
Ob und in wie weit dem VS-Nehmer zuzumuten wäre, erstmal durch eine geplante fehlerhafte Durchführung der VS einen entstanden Schaden (Eigenanteil, Hochstufungsschaden etc.) abzuwarten, kann sicher der beauftragte Anwalt beurteilen.
Können wir uns darauf einigen, auf die angekündigte Rückmeldung
Zitat:
@frank1980_330d schrieb am 24. Februar 2025 um 16:47:25 Uhr:
Im Anhang mal noch der Ratgeber der HUK zum Wildunfall. So wie ich das lese, müsste selbst beim Ausweichmanöver die TK zahlen, außer ein Hase o.ä. wäre es gewesen ....
Halte euch auf dem laufenden.
LG
zu warten, ohne hier zwischenzeitlich jede Facette des Versicherungswesens zu beleuchten?
Danke!
Zimpalazumpala , MT-Moderator
Hallo Leute.
Es ist vollbracht..
Soeben Anruf der HUK erhalten. Die Dame von gestern hatte mich zurückgerufen (was ich niemals gedacht hätte)
Sie hat den Sachverhalt und mein gestriges, nachgereichtes Schreiben nochmals prüfen lassen und dabei wurde festgestellt, dass es sich um einen TK - Schaden handelt ..
Ich hatte die nochmals darauf hingewiesen, dass es vor der Leitpanke links einen klaren Kontakt gab und die linke Kotflügelleiste ja auch erneut werden musste..
Auf der Wildunfall-Bestätigung der Polizei war das aber aufgeführt..
Sie hat sich entschuldigt und damit ist die Sache Gott sei Dank erledigt.
LG
Zitat:
Soeben Anruf der HUK erhalten. Die Dame von gestern hatte mich zurückgerufen (was ich niemals gedacht hätte)
Sei ehrlich: Du hast denen einen link auf diesen thread geschickt und sie haben Angst bekommen! 🙂
:-))) ich war kurz davor..
Bevor ich "Rambo Zambo" gemacht hätte, wollte ich ja durch diesen Thread ne Bestätigung haben dass ich der richtigen Auffassung bin..
Gott sei Dank hat es jetzt ohne Anwaltschreiben geklappt....
Thread kann zu ;-)
LG