Hollandurlaub - und keine Öse für das Abreißbremsseil?

Holland, Schweiz und Österreich nur mit Öse?

Unser Urlaub mit dem Wohnwagen in die Niederlanden steht bald an und
damit auch ein kleines Problem.

Die werkseitig montierte Anhängerkupplung besitzt keine Öse
für das Abreißseil des Wohnwagens.
Also der Gang zum freundlichen Teile- und Zubehörshop meines VW Händlers.
Fazit - keine Lösung!

Anfrage direkt bei VW Deutschland - und Antwort:

Zitat:

vielen Dank fuer Ihre Kontaktaufnahme.

Bitte wenden Sie sich an die zustaendigen Behoerden oder an den Importeur fuer weitere Informationen.

Unsere Fahrzeuge haben eine EG-Typgenehmigung und sind daher in Europa zulassungsfaehig. In der ECE-R55 Suppl. 01, nach der
EU-typgeprueft wird, ist diese Oese fuer das betroffene Fahrzeug nicht erforderlich.

Wie der Importeur im Fall der Oese beim Anhaengerbetrieb vorgeht, ist uns leider nicht bekannt.

Alle neuen Fahrzeugtypen/Anhaengevorrichtungen werden nach ECE-R55 01 Ergaenzung 03 geprueft und haben damit diese zusaetzliche
Oese.

Eine Nachruestung einer solchen Oese fuer die Anhaengevorrichtung bei Ihrem Volkswagen Tiguan wird durch Volkswagen Zubehoer
leider nicht angeboten. Die Volkswagen Partner sind jedoch meist gut aufgestellt und bieten Oesen von Drittanbietern an.

Wir bitten um Verstaendnis dafuer.

Fuer weitere Fragen und Anregungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfuegung.

Zum Glück gibt es ja das Internet - und siehe da:

Hollandöse.de von LohTec, allerdings für € 32,90 inkl.Versand.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@mdriver10 schrieb am 15. März 2018 um 08:09:05 Uhr:


Ist wirklich eine gute Frage, was die Gesetzgebung betrifft?

Einfach nur lesen. Am Beispiel Deutschland: In der StVZo steht die Anerkennung von ausländischen Zulassungsvorschriften. D.h. ein in einem anderen Land zugelassenes Fahrzeug muss nicht die deutsche StVZO erfüllen sondern es reicht die äquivalente Vorschrift im Zulassungsland.

Anders die StVO, an die muss sich auch der ausländische Fahrzeugführer in D halten.

Die Trennung gibt es in allen Ländern. Schreibt man beispielsweise das mit dem Abreissseil in die jeweilige StVO gilt das Ausführungsvorschrift für alle. Genau wie Lichtpflicht am Tage, Warntafeln oder was es irgendwo an Vorschriften gibt.

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https://adac-blog.de/strafen-bei-fehlendem-sicherungsseil/

https://presse.adac.de/.../...rungsseil-anhaenger-strafen-ausland.html

Ich muss mir auch noch eine Schelle/Öse besorgen.

Also es geht auch ganz einfach. Eine „Schelle” um den Hals der AHK und einen Ring dran, fertig, nicht schön, aber erfüllt den Zweck, kostet ein paar Cent und wird nach Holland wieder weggemacht.

Warum so Sinnvolles wieder entfernen?

Wünschenswert wäre eine EU Lösung mit der man quer durch die EU fahren kann (ich denke da auch an den ungebremsten Hänger).

Aber im Zweifel sind dem EU Parlament die Diäten wichtiger als das zusammenwachsen.

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Nicht jedem sind die Kompetenzen der diversen Organe geläufig.

Offensichtlich weiß kaum jemand, dass die EU nur die Kompetenzen haben kann, welche ihr die Mitglieds-Nationalstaaten abtreten.

Ach wie ist so ein Bashing schön, auch wenn es daneben liegt. Wen interessiert das schon.

Zitat:

@situ schrieb am 10. März 2018 um 18:04:55 Uhr:


Warum so Sinnvolles wieder entfernen?

Ich mein ja nur falls es stört. Ich habe gleich 2 Ringe an und neben der AHK mich stört das auch nicht und hänge auch in D dort ein, ist halt nicht „schön”, mancher Ästhet würde „Bauchweh” bekommen. ;-)

Das hat jetzt nichts mit Bashing zu tun, denn ich bin schon auch der Meinung, dass gerade so kleine Dinge die dem Unwissenden im Zweifel richtig Geld kosten können endlich mal vereinheitlicht werden im Interesse Aller

Das Interesse haben aber eben nicht alle. Es ist und bleibt weiterhin Kleinstaaterei im Großen wie im Kleinen. Warum soll es auf EU-Ebene anders sein, als bei uns auf Landes- und Kommunalebene. Vereinheitlichung ist Utopie.

Zitat:

@Taxler222 schrieb am 10. März 2018 um 20:27:27 Uhr:


Das hat jetzt nichts mit Bashing zu tun, denn ich bin schon auch der Meinung, dass gerade so kleine Dinge die dem Unwissenden im Zweifel richtig Geld kosten können endlich mal vereinheitlicht werden im Interesse Aller

Doch, wer Leuten Nichtstun verbunden mit Geldgier unterstellt, die gar nicht die Kompetenz haben, das Gewünschte zu veranlassen, betreibt Bashing. Darum ging es und nicht um Wünsche, welche die Mitgliedsstaaten aus welchen Gründen immer noch nicht erfüllen wollen.

Die Nicht-Vereinheitlichung des Verkehrsrechts (es geht ja nur um eigentlich unbedeutende Unterschiede, die aber im gemeinen, zum Glück sehr seltenen, Fall dramatische, zumindest teure Folgen haben können) innerhalb der EU ist nicht den EU-Parlamentariern vor zu werfen.

Zitat:

@Taxler222 schrieb am 10. März 2018 um 13:43:38 Uhr:


Ich habe einen Alhambra ab Werk mit schwenkbarer AHK der hat trotzdem eine Abschleppöse

eine Abschleppöse bei werkseitiger AHK hatten alle meine letzten 4 Fz des VW-Konzerns....nur gab es dort, wo die am Heck eingeschraubt werden sollte in alle Fällen kein Gewinde......

Zitat:

@situ schrieb am 10. März 2018 um 20:40:56 Uhr:


zum Glück sehr seltenen, Fall dramatische, zumindest teure Folgen haben können) innerhalb der EU ist nicht den EU-Parlamentariern vor zu werfen.

Gut ich werde mich dann damit an die Putzfrau des EU Parlamentes wenden.

Zitat:

@navec schrieb am 12. März 2018 um 13:20:30 Uhr:


eine Abschleppöse bei werkseitiger AHK hatten alle meine letzten 4 Fz des VW-Konzerns....nur gab es dort, wo die am Heck eingeschraubt werden sollte in alle Fällen kein Gewinde......

Na dann Schlauchbinder mit einem Ring direkt an die AHK fertig

Zitat:

@Taxler222 schrieb am 12. März 2018 um 13:25:28 Uhr:



Zitat:

@navec schrieb am 12. März 2018 um 13:20:30 Uhr:


eine Abschleppöse bei werkseitiger AHK hatten alle meine letzten 4 Fz des VW-Konzerns....nur gab es dort, wo die am Heck eingeschraubt werden sollte in alle Fällen kein Gewinde......

Na dann Schlauchbinder mit einem Ring direkt an die AHK fertig

meine letzten beiden FZ des VW-Konzerns hatten/haben eine feste Öse für den Karabiner vom Abreißseil.....

Zitat:

@Taxler222 schrieb am 12. März 2018 um 13:23:35 Uhr:



Zitat:

@situ schrieb am 10. März 2018 um 20:40:56 Uhr:


zum Glück sehr seltenen, Fall dramatische, zumindest teure Folgen haben können) innerhalb der EU ist nicht den EU-Parlamentariern vor zu werfen.

Gut ich werde mich dann damit an die Putzfrau des EU Parlamentes wenden.

Es ist so schwer zu verstehen - sie wird dir nicht auch helfen können. Auch sonst niemand der EU-Verwaltung und deshalb ist das Bashing gegen EU - zumindest hier - völlig daneben.

Setze doch ein Rundschreiben an alle Verkehrsminister der EU-Nationalstaaten auf, sie möchten sich doch bitte auf eine einheitliche Regelung verständigen, die dann als EU-einheitliche Regelung verabschiedet wird.

Für so ein gutes Werk erhälst du hier auch einen Daumen.

PS: Schlauchbinder-Bastler-Lösungen würde ich als NL-Polizist nicht akzeptieren - die echten wohl auch nicht. Vorsicht mit Forenvorschlägen - die könnte jemand ernst nehmen und sich danach richten.

Meine vorletzten beiden Autos aus dem VW-Konzern (Bj. 2004 und Bj. 2010) hatten eine solche Öse werksseitig nicht, jetzt Bj 2016 hat.

Die frage die ich mir stelle ist... Was machen wenn das seil zu kurz ist bis an die öse und laut caravan shop schon das längste dran ist was es zu kaufen gibt. Habe jetzt einen zweiten Karabiner dran da es nur 2cm sind die gefehlt haben aber ist das zulässig?

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