Hilfe...Gerichtliche Wege eingeleitet!

Hallo , benötige dringend hilfe bzw. erfahrungen.

Hat vor ca 1 monat meinen audi verkauft .

Hat ihn zuvor über einen audi händler der einen vermittlungsverkauf machte gekauft.

Der aktuelle besitzer wirft mir jetzt vor einen unfall arglistig verschwiegen zu haben und er ginge mit gutachten zu seinem anwalt.

1. mir wurde das auto nicht als unfallwagen verkauft , war such service gepflegt bei audi/vw & hatte einen öamtc pickerl vom vorbesitzer.

2. ich hatte in meiner besitzzeit (1 jahr) keinen unfall nicht mal stoßstange oder ähnliches.
Hatte auch von mir ein service im audi betrieb bekommen sowie ein pickerl wobei mir bei beidem kein unfallschaden genannt wurde.

3. fahrzeug hatte keine technischen probleme . Nur optische gebrauchsspuren vom vorbesitzer (radlauf abgekratzt leicht rostig , unterer turpfalz leicht rostig , da älterer herr)

4. fzg wurde auch aus meiner sicht zu einem nicht zu hohen preis verkauft

Nun was kann mir passieren ?

Verkaufte mein fzg ohne gewährleistung und garantie und als probegefahren und besichtigt.

Bin aus Ö falls das relevant ist,

Bitte um hilfe

Danke

5 Antworten

Wie das bei euch in Österreich ist, weiß ich nicht.

In Deutschland könntest du dich ganz entspannt zurücklehnen und der Dinge harren, die da kommen mögen, sofern du tatsächlich keinen Unfall hattest und dir das Fahrzeug als unfallfrei verkauft wurde. Eine arglistige Täuschung kannst du ja nur begangen haben, wenn du davon wusstest. Und das muss dir der Käufer erstmal nachweisen.

Zitat:

In Deutschland könntest du dich ganz entspannt zurücklehnen und der Dinge harren, die da kommen mögen, sofern du tatsächlich keinen Unfall hattest und dir das Fahrzeug als unfallfrei verkauft wurde. Eine arglistige Täuschung kannst du ja nur begangen haben, wenn du davon wusstest. Und das muss dir der Käufer erstmal nachweisen.

Die deutsche Rechtslage wurde perfekt erklärt, da kann dir überhaupt nichts passieren. Solange man dir nichts das Gegenteil deiner Aussage beweisen kann, dann wird es keine Probleme geben.

Wie es in Österreich aussieht, weiß ich aber auch nicht, obwohl ich gebürtiger Österreicher bin. Eventuell hilft ein rein österreichisches Forum oder eine Rechtsberatungsstelle qualifizierter. Vielleicht findest du aber hier auch einen Österreicher, der dir helfen kann; gibt ja einige Österreicher hier.

Viel Erfolg!
Lass' den Kopf nicht hängen!

Zitat:

Original geschrieben von italeri1947



Zitat:

Wie es in Österreich aussieht, weiß ich aber auch nicht, obwohl ich gebürtiger Österreicher bin.

Ich bin gebürtiger Österreicher, aber ich kenne auch die Rechtslage in Austria. Diese ist sehr ähnlich wie in Deutschland. Erst einmal der Dinge harren, sollte etwas vom Gericht kommen, einen eigenen Rechtsanwalt einschalten. Sollte sich bei dir ein gegnerischer Anwalt melden, gebe keinerlei Erklärungen ab, der könnte dir das Wort im Munde umdrehen.

Christian

Super danke für die schnellen antworten 🙂

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wir nehmen an, der wagen hatte einen unfall: ist dieser während deines besitzes passiert, hast du den verschwiegen und die forderung ist berechtigt. ist der noch vom vorherigen besitzer, dann hast du ja als beweis den kaufvertrag, welcher von keinem unfall zeugt, als beweis, dass du keine ahnung hattest, dass der ja doch einen unfall hatte.
was es eben nicht gibt, ist das durchreichen dr forderung. also: du verkäufer musst zahlen und holst dir das geld von dem zurück, welcher dir das auto verkauft hat.

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