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Helmpflicht für Cabriofahrer ?

Hatte was im Fernsehen gesehen das es ab 1.Juni Helmpflicht für Cabriofahrer gibt. Kann mir mal einer sagen ob da was dran ist ? Neue EU Gesetze u.s.w.........

21 Antworten

Hm, also dürft Oldie-Cabrios ohne Gurte blos noch mit Helm bewegt werden 😁

Und auch Oldi-Cabrios mit Gurten, weil ein nachgerüsteter Gurt ja immernoch kein Vorgeschriebener ist.

Mfg, Mark

Auch ich bin schon vor einiger Zeit auf diese Gesetzänderung aufmerksam geworden. In der Tat wurde das Gesetz für die Quat-Fahrer geändert. Aber der Text besagt, dass alle Fahrzeuge ohne festes Dach... mit Geschwindigkeit....und OHNE Sicherheitsgurte nur noch mit Helm gefahren werden dürfen. Natürlich ist auch ein 1955er Cadillac Serie 62 Cabrio ein Fahrzeug ohne festes Dach...Mindestgeschwindigkeit über...und ohne Sicherheitsgurte (in der Regel) - wird die neue Regelung 1:1 umgesetzt/beachtet oder verfolgt, muss auch der Caddy-Fahrer einen Helm tragen!
Diese Auskunft gab mir die Pressestelle einer Polizeibehörde auf meine Anfrage.
Dennoch werden in erster Linie Quat-Fahrer auf Helmpflich angesprochen - aber wenn man an einen 100%igen Beamten kommt, kann man tatsächlich Pech haben!!!
Lieben gruß
Buckeltaunus

Stimmt. Nach dem Wortlaut des Gesetzes sind alle Fahrzeuge ohne festes Dach, also auch Cabrios oder beispielsweise Unimogs mit Faltdach betroffen. Wie so üblich ein mit heißer Nadel gestricktes Gesetz, das Gutes gewollt, aber als Nebenwirkung auch Skurriles bewirkt hat.
Bezogen auf unseren Oldtimer sind die Auswirkungen noch skurriler: vorn Gurte, hinten nicht. Also tragen Fahrer und Beifahrer keinen Helm, Rückbankpassagiere wohl. Das kanns ja wohl nicht sein und, wenn der Gesetzgeber mal ehrlich ist, das kann er auch nicht gemeint haben.
Das mit den Stichtagen ist eine Fabel. Stichtage gibts nicht.

woher habt ihr das mit dem "nicht festen" Dach? http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_21a.php hier steht davon jedenfalls nichts...
und wie sähe das da mit schiebedächern oder bei der Ente (2CV), dem Stoffverdeck aus?

OK, nicht festes Dach steht jetz nicht in dem Gesetz.
Aber schau mal in die Papiere eines Cabrios. Die sind als "PKW offen" zugelassen, und von offenen Fahrzeugen steht da sehr wohl etwas. Weder Ente noch Fahrzeuge mit Schiebedach sind demgegenüber als "offen" zugelassen, so dass sich für die das Problem auch nicht ergibt. Bei der Ente weiss ich das allerdings nicht genau. Ist die überhaupt ein Kraftfahrzeug?

sehr witzig!!
aber wegen der Papiere des 2CV werd ich bei gelegenheit mal in unseren reinschauen...

Frag doch mal einer in der ADAC-Rechtsabteilung nach, bin leider kein Mitglied. Wenn Unklarheiten bestehen, werden die das zum Thema machen und da Licht reinbringen.
Die Voschrift sollte m.E. lauten:" ... dies gilt für alle Kfz mit einem den Passagierbereich nicht vollständig an allen Seiten umschließenden Karosserieaufbau." Das wäre doch eindeutig, oder? Nur die coolen Z 1-Fahrer müßten dann vielleicht in Zukunft immer ihr Türchen hochschieben :-))

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