Haftung bei Privatverkauf?
Hallole,
hab' mal ne rechtliche Frage an Euch.
Vor kurzem habe ich mir einen E320 T gekauft.
Laut Internet wurde dieser wie folgt beschrieben: 81.000km, Bj. 1997, Avantgarde, ABS, Einparkhilfe, el. Fensterheber, el. Wegfahrsperre, ESP, Lederausstattung, Leichtmetallfelgen, Scheckheftgepflegt, Servolenkung, Sitzheizung, Standheizung, Tempomat, Xenonscheinwerfer, Zentralverriegelung, Unfallfrei, Komplettausstattung, 4x Winterreifen, normale Gebrauchsspuren.
Gesehen und gleich angerufen. Normale Gebrauchsspuren waren Streifschäden an allen vier Ecken des Fahrzeugs. Leichtemetallfelgen mit fast neuen Sommerreifen. Winterreifen reichen für mindesten 2 wenn nicht für mehrere Winter. Ansonsten Unfallfrei.
Preis verhandelt und Termin vereinbart. Jedoch meinte der Verkäufer, dass er erst noch in Urlaub fahren wird und ich in einer Woche das Fahrzeug käuflich bei ihm erwerben kann.
Besichtigung: Sommerreifen montiert, Winterreifen im Kofferraum. Streifschäden vorhanden wusste ich ja. Bei der Probefahrt hörte ich ein leises klackern. Bei der anschließenden Durchsicht fragte ich den Verkäufer um was für ein Klackern es sich hier handelt. Er meinte, dass dies von der Parktronic käme. Ich nahm dies zur Kenntnis und glaubte ihm. Während ich aber den Motor anschaute, saß der Verkäufer hinterm Steuer und spielt mit dem Gas herum.
Äußerlich fiel mir nichts weiter auf, so dass ich den vereinbarten Kaufpreis bezahlte.
Zu Hause lies ich den Wagen aber trotzdem durchchecken und die Winterreifen montieren. Der Werkstattleiter berichtete mir dann, dass die Spanneinheit defekt sei und daher auch klackert. Spielt man ein wenig mit dem Gaspedal oder legt einen Gang ein, so kann dieses klackern verschwinden.
Ein Winterreifen sei an der Reifenwand aufgeschlitzt und nicht reparabel. Ok, zwei neue Winterreifen und eine neue Spanneinheit - Kostenpunkt 650,- Euro.
Ich teilte dem Verkäufer dies mit und dieser meinte nur, dass dies jetzt nicht sein Problem sondern mein Problem sei.
Ich habe ihn auch gefragt, warum er mit Sommerreifen nach bzw. durch Österreich fährt, wenn dies zu dieser Jahreszeit (Silvester) verboten sei. Keine Antwort. Ich habe ihm daher einfach unterstellt, dass der Schaden am Winterreifen bekannt war und daher nicht montiert wurde.
Ich hab mit dem Verkäufer dann nochmals Kontakt aufgenommen und mitgeteilt, dass jetzt Reparaturkosten in Höhe von 650,- Euro entstanden sind. Wieder sei es nicht sein Problem sondern meins.
Ein Bekannter von mir meinte, dass wenn der Verkäufer beim Fahrzeugkauf über einen Schaden oder ähnliches täuscht, so muss er die Reparaturkosten tragen bzw. sich daran beteiligen. Achja, die beschriebene Standheizung fehlt komplett!!! Habe ich aber erst zu Hause bemerkt.
Stimmt diese Aussage?
Wer kann mir hierzu einen Rat geben. Vielen Dank für Eure Bemühungen.
Weichei 76
Beste Antwort im Thema
Hallo,
bin zwar kein Jurist, aber ich denke mal, daß das ganz schlecht aussieht für Dich.
1. Hast Du Zeugen, oder warst Du alleine?
2. War der Verkäufer ebenfalls alleine?
Falls beide Fragen mit "ja" beantwortet werden, so steht Aussage gegen Aussage. Falls Du nicht alleine warst, der Verkäufer aber, dann könnte es vielleicht eine kleine Chance geben, und Du könntest ihm arglistige Täuschung vorwerfen UND beweisen.
3. Ist der Verkäufer ein nur Privatmensch oder jemand der von Berufs wegen mit Fahrzeugen zu tun hat? Falls er ein nur Privatmensch ist, so wird ihm unterstellt, daß er nicht mehr Ahnung von Autos hat als Du, er es also nicht wissen konnte.
4. Du hast zwar einige Indizien (wie die montierten SR anstelle der WR), daß er mehr wußte, aber kannst Du es ihm denn BEWEISEN?
5. Hast Du im Vertrag was stehen bezüglich der WR und/oder der Ursache für das Klackern?
6. Kannst Du das, was Du beschrieben hast, zweifelsfrei BEWEISEN oder durch Zeugenaussagen untermauern?
Ich denke, die Fragen vier bis sechs wirst Du alle mit "nein" beantworten und bei Punkt drei kannst Du nicht belegen, daß er ein Kfz-Profi ist.
Ich denke mal, Du solltest die Sache auf sich beruhen lassen und das ganze als "Lebenserfahrung" verbuchen. Es sind "nur" EUR 650,-, die Du jetzt bezahlt hast, wenn der Wagen ansonsten in Ordnung ist. Vielleicht hast Du ansonsten einen guten Fang gemacht und der Wagen ist Dir ein paar Jahre und viele Kilometer treu.
Und beim nächsten Kauf bis Du ein bißchen weniger blauäugig, siehst Dir die Reifen an, läßt Dir die Sache mit Klackern und der Parktronic in den Vertrag schreiben.
Oder Du nimmst jemanden mit, der sich auskennt, oder Du läßt den Wagen irgendwo durchchecken, das kostet zwar ein bißchen Geld, aber dann weißt Du, wo Du dran bist.
Wenn Du jetzt versuchst, Dir über einen Anwalt oder gar einen Prozeß das Geld zu holen, von dem Du glaubst, daß es Dir zusteht (und moralisch magst Du sogar im Recht sein), dann wirst Du eine ganze Zeit warten, mehr Geld für Anwälte, Gericht und ggf. Gutachter ausgeben - und am Ende aus noch mehr Ärger nichts gewonnen haben.
Es klingt zwar blöd, aber vergiß' es, wenn der Wagen in Ordnung ist, freu' Dich dran und sei beim nächsten Mal ein wenig aufmerksamer...
18 Antworten
am besten ist bevor du jemanden geld fürs auto gibst fahr zum Gutachter tüv oder werkstatt!!das kostet zwar ein paar euros aber bist auf der sicheren Seite😁
Hallo,
Ich kann nur das wiedergeben was der Rechtsanwalt gesagt hatte.
Es wäre der wichtigste Satz der im Kaufvertrag unbedingt stehen sollte das ich z.b. als Verkäufer jegliche Gewährleistung ausschließen soll,selbst wenn da steht" Gekauft wie gesehen und Probe gefahren ". Unbedingt immer die Gewährleistung ausschließen da ich auch dann als Privatperson rechtlich nicht zu belangen bin. Steht der Satz vom Ausschluß der Gewährleistung NICHT im Kaufvertrag so könnte auch ich als Privatmann zur Ausbesserung oder Schadensbehebung in Regress genommen werden.
Gruss Roland
Hallo,
auch Privatpersonen müssen laut Gesetz 12 Monate Gewährleistung geben bei Verkauf können dies jedoch ausschließen!!! Das muß aber auch ausdrücklich im Kaufvertrag passieren.
Steht im Kaufvertrag nichts von Gewährleistungsausschluß dann muß der Verkäufer in den ersten 6 Monaten nach Verkauf (danach Beweislastumkehr!) Beweis antreten, daß der Wagen mangelfrei war. Das dürfte ihm schwer fallen in diesem Fall.
Ob Anwalt oder Klage sinnvoll sind ist ne andere Frage. Mit Rechtschutz eher ja. Die Ansprüche am Ende durchzusetzen ist wieder was anderes. Recht haben und Recht (Geld) bekommen sind 2 verschiedene Dinge.
Grüsse aus OWL
Charly
P.S. : Spannvorrichtung (Steuerkette?) bei der Laufleistung kommt mir spanisch vor.
Hat der Verkäufer die gesetzliche Gewährleistungspflicht im Kaufvertrag ausgeschlossen (s. oben)? Falls nicht, und du eine Rechtschutzversicherung hast, geh zu einem Anwalt, denn die Mängel bestanden ja schon bei Übergabe!
Gruß,
Ulli