Haftpflichtschaden, Aufkäufer
Tag zusammen,
vor einiger Zeit ist mir jemand ins (geparkte) Auto gefahren, wirtschaftlicher Totalschaden und jetzt steht die Abwicklung an. Die gegnerische HUK hat mir ein verbindliches Angebot von einem Aufkäufer gemacht, der mir das Auto für einen Preis abholt, der eigentlich unschlagbar ist. Ich hab das Auto vor einem Jahr und 30.000km für 1400 gekauft und noch etwa 400 reingesteckt. Jetzt bekomme ich vom Aufkäufer dafür noch 1000 plus 2000 von der Versicherung.
ABER man liest echte Horrorstories von diesen Aufkäufern. Sehe ich es so richtig, daß mir der Aufkäufer den angebotenen Betrag zahlen MUSS? Was ist, wenn das Auto ihm eben doch nicht passt?
4 Antworten
Das Angebot ist innerhalb der Frist verbindlich. Nimmst Du es an, so kommt der Kaufvertrag zustande. Wenn er rumzickt, dann teilst Du das der Versicherung mit. Du solltest einen Zeugen dabei haben.
Bei den plus 2000€ von der Versicherung solltest du vorsichtig sein. Wie kommen die zustande? Wenn das der aktuelle Wiederbeschaffungswert ist oder die Summe für die Reparatur, zieht dir die Versicherung die 1000€ vom Aufkäufer von den 2000€ ab.
Wenn du das Fahrzeug nämlich verkaufst, ist dein Schaden geringer. Und um diesen Wert darf dir die Versicherung die Erstattung kürzen. Du darfst das Fahrzeug allerdings auch nicht zu einem geringeren Preis verkaufen, da dir die Versicherung die gebotenen 1000€ des Aufkäufers dann trotzdem voll abzieht. Verkaufst du zu einem höheren Preis, wird dir die Versicherung auch diesen höheren Betrag abziehen.
Du hast Dir die Frage im Grunde schon selbst beantwortet: das Angebot ist VERBINDLICH also bindent für BEIDE seiten. nimmst Du es an, MUSS er Dir die 1000€ zahlen, die Versicherung hat dir ebenfalls 2.000 € VERBINDLICH zugesagt. Also wo ist das Problem?
Wie sich die 2.000€ berechnen: Ganz einfach der Wert des Fahrzeuges (3.000€ ) abzüglich des VERBINDLICHEN Angebotes des Aufkäufers macht Restzahlung der Versicherung.
Sollte der Ankäufer Zicken machen mußt Du das unverzüglich der Versicherung melden, die sind dann die längste Zeit sein Partner gewesen. Er wäre aber auch ziemlich dumm wenn er die HUK als Geschäfstpartner vergrault.
Meine eigentlich Frage ist ja, ob die 1000€ bereits abgezogen sind. Ist vielleicht nicht ganz klar gewesen. Die 2000€ sind nämlich keineswegs verbindlich, da ja immernoch eine anderweitige Verwertung möglich ist.