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Grenzversicherung ohne Schilder

Themenstarteram 16. August 2011 um 19:11

Hallo Allerseits,

ich habe mir in den Staaten nen Charger gekauft und wollte den hier mittels Grenzversicherung erst mal bewegen, bis ich den TÜV etc in der Tasche habe. Leider wurde bei der Verschiffung die Schilder geklaut.

Sieht jemand ne Möglichkeit? Eigentlich brauche ich doch nur irgendwelche amerikanischen Kennzeichen, oder?

Wie ist das eigentlich generell, wenn man zB geblitzt wird, kann ja die Polizei den Halter gar nicht ermitteln, nicht mal mit den originalen Schildern.

Gruß

Mattze

Beste Antwort im Thema
am 16. August 2011 um 20:44

Und wenn du einen Unfall baust, eventuell mit schwerer Körperverletzung, steht dein Unfallgegner mit nichts da, weil du Insolvenz beantragst, damit du einem evt. gelähmten keine Rente zahlen musst....

Wieso wünsche ich mir grade, das genau das dir passiert: Jemand ohne Versicherung und ohne Geld auf dem Konto fährt dir ins Auto, auch ohne körperliche verletzung.....und du bleibst auf allen Kosten hängen...

Gefällt dir nicht? Eigenartig... genau mit dem Szenario spielst du aber....

Fahren ohne Versicherungsschutz sollte m.M nach mit mind. einem Jahr Gefängnis bestraft werden, ohne Bewährung.. alleine schon das solche Spacken aus den Verkehr gezogen sind. Und danach müssen Sie die Strafe für Steuerhinterziehung latzen.. den im Gegensatz zu einem Steuerflüchtling aus der Schweiz sind unsere Finanzämter bei der KFZ-Steuer nicht nachsichtig

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am 16. August 2011 um 20:44

Und wenn du einen Unfall baust, eventuell mit schwerer Körperverletzung, steht dein Unfallgegner mit nichts da, weil du Insolvenz beantragst, damit du einem evt. gelähmten keine Rente zahlen musst....

Wieso wünsche ich mir grade, das genau das dir passiert: Jemand ohne Versicherung und ohne Geld auf dem Konto fährt dir ins Auto, auch ohne körperliche verletzung.....und du bleibst auf allen Kosten hängen...

Gefällt dir nicht? Eigenartig... genau mit dem Szenario spielst du aber....

Fahren ohne Versicherungsschutz sollte m.M nach mit mind. einem Jahr Gefängnis bestraft werden, ohne Bewährung.. alleine schon das solche Spacken aus den Verkehr gezogen sind. Und danach müssen Sie die Strafe für Steuerhinterziehung latzen.. den im Gegensatz zu einem Steuerflüchtling aus der Schweiz sind unsere Finanzämter bei der KFZ-Steuer nicht nachsichtig

@ Mattzepeng:

Keine gute Idee –> Klick!

Grüsse

Norske

Kannst du das nicht mit einem Uberfuhrungskennzeichen machen, das du vom Hafen in die Werkstatt fahrst zum Umrusten? Danach zum TUV und alles ist gegessen.

Rudiger

BTW

Als Deutscher, mit Deutschem Wohnsitz mit einem US Kennzeichen -Gultig- auf dem Auto machst dich der Steuerhinterziehung schuldig.

Mit UNGULTIGEM Nummernschild, oder Keiner US Versicherung -macht ein GULTIGES Nummernschild UNGULTIG-, kannst DU bei einem Unfall bis an DEIN Lebendsende Zahlen. Desweitern musst DU auf der Versicherungskarte eingetragen sein. -Kein Problem, bist doch der Inhaber.:D

am 17. August 2011 um 9:14

Lass dir doch Schilder anfertigen, gibt es doch genügend Möglichkeiten....

Themenstarteram 17. August 2011 um 11:46

Hat jemand was von Fahren ohne Versicherung gesagt? Ich jedenfalls nicht.

Wenn es dann aber Steuerhinterziehung ist, warum bietet der ADAC es dann an???

Gruß

Mattze

Vielleicht sollte man beim ADAC mal anfragen ;)

Halterermittlung ist leicht...denn der Versichernde muss das Kennzeichen kennen, dafür gibts Abfragemöglichkeiten bei vergehen.

Zitat:

Original geschrieben von Mattzepeng

[…]

Wenn es dann aber Steuerhinterziehung ist, warum bietet der ADAC es dann an???

[…]

Weil es keine Steuerhinterziehung ist, wenn die Grenzversicherung korrekt verwendet wird.

Die Grenzversicherung ist dafür gedacht, dass Bürger aus Staaten, die nicht in das System der Grünen Versicherungskarte eingebunden sind, mit ihrem Auto in Deutschland fahren können.

Was Du vor hast, ist etwas völlig anderes. Du hast ein Fahrzeug aus den USA importiert, Du als Halter lebst hier in Deutschland, also ist der reguläre Standort des Autos eben auch Deutschland und Du bist hier nach deutschem Recht steuer- und versicherungspflichtig.

Zitat:

§ 1 IntKfzVO:

(1) Ausländische Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger sind zum vorübergehenden Verkehr im Inland zugelassen, wenn für sie von einer zuständigen Stelle ein gültiger

a) Internationaler Zulassungsschein nach Artikel 4 und Anlage B des Internationalen Abkommens über Kraftfahrzeugverkehr vom 24. April 1926 (RGBl. 1930 II S. 1234) oder

b) ausländischer Zulassungsschein

ausgestellt und im Inland kein regelmäßiger Standort begründet ist.

Der Begriff "vorübergehend" ist in § 5 IntKfzVO definiert:

Als vorübergehend im Sinne des § 1 Abs. 1 gilt ein Zeitraum bis zu einem Jahr; der Zeitablauf beginnt

a) bei internationalen Zulassungsscheinen nach dem Internationalen Abkommen über Kraftfahrzeugverkehr vom 24. April 1926 mit dem Ausstellungstage,

b) bei ausländischen Zulassungsscheinen mit dem Tage des Grenzübertritts

Regelmäßig ist der Standort, von welchem aus das Fahrzeug seine Fahrten unternimmt (BayObLG, Urt. v. 28.10.1958)

"Vorübergehender Verkehr" ist dann zu bejahen, wenn ein Fahreugführer mit seinem ausländischen Fahrzeug im Transit durch Deutschland fährt oder sich kurzfristig zum Zwecke eines Messebesuches, Besuch einer Veranstaltung hier aufhält oder aus beruflichen, privaten oder sonstigen Gründen in Deutschland unterwegs ist.

Seit der Änderung des § 1 IntKfzVO zum 01.12.88 hat die in § 5 IntKfzVO normierte Jahresfrist für einen vorübergehenden Aufenthalt praktisch keine Bedeutung mehr. Denn eine weitere Voraussetzung für den vorübergehenden Verkehr ist nun, dass für das betreffende ausländische Fahrzeug im Inland kein regelmäßiger Standort begründet wurde. (Kommentar Lütkes/Ferner/Kramer zu § 1 IntKfzVO, Rd-Nr. 9)

Grüsse

Norske

am 18. August 2011 um 6:01

Du schreibst, das du dir vorstellen kannst, mit irgendwelchen amerikanischen Schildern rumzufahren, auch das du Schilder haben möchtest, die die Polizei im Falle eines Verkehrsvergehens (Unfallflucht?) nicht nachvollziehen kann.

Und jetzt schreibst du, du würdest keinen Versicherungs- und Steuerbetrug begehen wollen, das hätten wir falsch verstanden.

Dann sag mir doch mal bitte: Wie willst du irgendwelche US-Kennzeichen, die nicht nachverfolgbar sind, versichern und versteuern?

Warum holst du dir nicht wie jeder anständige Mensch für die paar Euro eine 5-Tages-Kurzzulassung?

Themenstarteram 18. August 2011 um 8:04

@little red: Was bist Du den für ein Nervbatzen?

@all: Ich habe mal die Rechtsabteilung vom ADAC kontaktiert. Was Norske sagt, wurde mir dort bestätigt. Als Deutscher ist für mich die Grenzversicherung eigentlich nicht anwendbar, da ich das Auto unverzüglich ummelden muß. Es gibt zwar eine Frist von unverbindlichen 1-2 Wochen, aber dann kommt man mit 5-Tage-Kennzeichen ja genauso hin.

Gruß

Mattze

Zitat:

Original geschrieben von Mattzepeng

.............

.............. irgendwelche amerikanischen Kennzeichen.............

.............. kann ja die Polizei den Halter gar nicht ermitteln, nicht mal mit den originalen Schildern.

Wie soll man den die frage verstehen wenn nicht wie LittleRed?

Fahren mit irgendwelchen, nicht zugelassenen und der Polizei nicht ermittelbaren ennzeichen....was erwartest du den da für Tips wie man sowas machen kann?

Themenstarteram 18. August 2011 um 12:29

Ich fragte doch lediglich nach einer Möglichkeit, die geklauten Schilder zu ersetzen um dann den Wagen mit diesen Schilder, ob nun original oder nicht, bei der Versicherung anmelden zu können.

Ich wollte niemenden Schaden oder totfahren und auch keine Bank ausrauben damit!

So, Fragen beantwortet, danke allen konstruktiven Beiträgen!

Gruß

Mattze

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