Glasbruch Klarglasscheinwerfer und Versicherung.....Wer hat recht?
Hallo; Folgendes Problem;
Ich hatte mit meinem C70 Cabrio (Facelift EZ 10/2004) letzten Winter einen Unfall. Baum durch Schneedruck
direkt vor mir auf die Strasse gefallen, in den bin ich Rein geschlittert. Bremsen war nicht, da zu glatt.
Motorhaube, verbogen, Scheinwerfer rechts komplett zertrümmert, Scheinwerfer links Riss im Glas. Stossfänger noch komplett heile. Fahrzeug hat Teilkasko, das wars.
Versicherung hat Gutachter geschickt, der verweist auf reinen Glasbruch (Da Schneedruck nicht als Elementarschaden gilt), soweit okay.
Die Scheinwerfer und Blinker sind beim Facelift die Klarglasvariante. Die gibt es allerdings nicht mehr. Wenn, dann nur gebraucht, und das nur für sehr teures Geld.
Allerdings gibt es wohl die reine Streuscheibe als Einzelteil?
Der Gutachter schrieb nun, dass es möglich ist, bei diesen Scheinwerfern nur das Glas auszutauschen, und in diesem Fall auch nur das Glas inkl. Montage ersetzt wird. Waren dann unterm Strich 300 €, die ersetzt würden.
Danach hab ich mich mal genauer in das Thema eingelesen. aus verschiedenen Quellen war ersichtlich, dass die Lampenträger vom Facelift gegenüber dem Vorgänger Unterschiede bei der Bauform aufweisen. Sprich, für die Montage einer Intakten Klarglasscheibe benötige ich auch den Passenden Lampenträger des Facelifts.
Nun ist mein Lampenträger rechts aber ebenfalls defekt. Teils Gebrochen, die Reflektoren verbogen etc..
Nun stellt sich die Frage, ob ich mich so mit dem Gutachten zufrieden geben muss.
Für mich stellt sich die Sachlage so dar (nach meinem Verständnis): Das Fahrzeug sollte eigentlich wieder in seinen Ursprungszustand (wie vor dem Unfall) versetzt werden. Die Versicherung übernimmt die Kosten für diese Instandsetzung (zumindest für die Versicherten Schäden). In diesem Fall der Glasbruch, der in den Urzustand versetzt werden sollte.
Falls ich hier bereits einen Denkfehler haben sollte, sagt mir das bitte.
Das Lampenglas kann ersetzt werden, aber der defekte Lampenträger rechts ist nicht mehr zu bekommen. Somit ist hier schon eine 1:1 Reparatur ausgeschlossen.
Der linke SW wäre in dem Fall reparabel, allerdings meinte ein Mitarbeiter der Dekra, dass ich nicht mit 2 verschiedenen Scheinwerfern fahren darf (sieht ja auch Kacke aus).
Bleibt als Alternative nur ein "Downgrade" auf normale Standardscheinwerfer. Da diese aber teiletechnisch nicht mit den Folgemodellen kompatibel sind, Wäre der Einzige Weg, die Verkehrstüchtigkeit wieder herzustellen, der Kompletttausch beider Scheinwerfer. gleiches gilt für die Blinker, da es die Klarglasvariante auch nicht mehr gibt, und 2 Verschiedene ebenfalls unzulässig sind.
Somit wäre meines Erachtens die Versicherung in der Pflicht, mir beide Kompletten Scheinwerfer inkl. Blinker in der "alten" Version, und lt. Versicherungsjargon "in gleicher Art und Güte", also als Original Hella inkl. Einbau zu Zahlen.
So wäre mein Verständnis 🙂 Würde mich sehr über euer Feedback dazu freuen. Vielen Dank.
Lg Micha
6 Antworten
Hat sich denn der Gutachter als Dekra Mitarbeiter ausgewiesen oder steht auf dem Protokoll das die Dekra Software verwendet worden ist? Da täuschen die Versicherungen gerne Fachkompetenz vor. Notfalls eigenes Gutachten mit eigenem Gutachter.
Hast du Fotos von der Unfallstelle und vom Baum gemacht?
2 neue Scheinwerfer komplett sind Minimum. Dann Abzug wegen Wertverbesserung in Kauf nehmen.
Evtl. kommt hier die Stadt Gemeinde oder Kommune in die Haftung rein wenn die Baumpflege nicht nachgewiesen werden kann.
Wenn du Rechtschutz hast auf jeden Fall einen Fachanwalt das machen lassen, die Versicherung will dir nichts gutes!
Gruß
Thomas
Zitat:
@Rennsemmel97 schrieb am 5. April 2024 um 03:50:58 Uhr:
Notfalls eigenes Gutachten mit eigenem Gutachter.
Auf Deine eigenen Kosten.
Da es ein Kasko-Schaden ist,hast Du kein Recht auf einen eigenen Gutachter.
Bei einem Schaden verursacht durch ein anderes Fahrzeug wäre das was Anderes.
Dann kannst Du auf deren Kosten einen eigenen Gutachter beauftragen.
Bei einem Rechtsstreit mit der eigenen Versicherung endet die Geschichte dann meist mit einer Kündigung durch den eigenen Versicherer und dann hat man teilweise Probleme,einen neuen Versicherer zu bekommen.
Hatte ein ähnliches Problem vor zwei Jahren,als mir Dachziegel auf meinen 850 gefallen sind.
Der Wagen wurde trotz Seltenheit und sehr gutem Zustand als Totalschaden abgerechnet.
Zitat:
@T5-Power schrieb am 05. Apr. 2024 um 07:49:41 Uhr:
Hatte ein ähnliches Problem vor zwei Jahren,als mir Dachziegel auf meinen 850 gefallen sind.
Der Wagen wurde trotz Seltenheit und sehr gutem Zustand als Totalschaden abgerechnet
So sieht das meistens aus. Die kommen dir mit Zeitwert, weil ein WERTGUTACHTEN hast du sicherlich vorher nicht gemacht und den ideellen Wert bezahlt niemand. Von daher kannst wahrscheinlich mit den 2 streuscheiben noch zufrieden sein.
Ich bin vor 25 Jahren gegen einen Baum gefahren. Da waren ziemlich viele Scheiben kaputt, einschließlich Glashubdach. Bekommen hab ich 250,- DM Zeitwert. Der Audi war damals 8 Jahre alt
Zitat:
@Drehzahlmama schrieb am 5. April 2024 um 13:46:19 Uhr:
...
So sieht das meistens aus. Die kommen dir mit Zeitwert, weil ein WERTGUTACHTEN hast du sicherlich vorher nicht gemacht und den ideellen Wert bezahlt niemand...
In einem Wertgutachten steht in der Regel ein realer Wert und nicht ein ideeller Wert. Ich hatte erst letztes Jahr ein Wertgutachten von einen TÜV-Gutachter machen lassen, der der realen Marktwert bei meinem 8er bei 6.200€ sah.
Und genau über diese Summe rede ich oder mein Anwalt beim nächsten unverschuldeten Schaden mit der Versicherung. Das Problem mit dem Wirtschaftlichen Totalschaden bei der kleinsten Schramme kommt mir bekannt vor.
Ähnliche Themen
Zitat:
@Holger-TDI schrieb am 5. April 2024 um 17:29:42 Uhr:
Zitat:
@Drehzahlmama schrieb am 5. April 2024 um 13:46:19 Uhr:
...
So sieht das meistens aus. Die kommen dir mit Zeitwert, weil ein WERTGUTACHTEN hast du sicherlich vorher nicht gemacht und den ideellen Wert bezahlt niemand...
In einem Wertgutachten steht in der Regel ein realer Wert und nicht ein ideeller Wert. Ich hatte erst letztes Jahr ein Wertgutachten von einen TÜV-Gutachter machen lassen, der der realen Marktwert bei meinem 8er bei 6.200€ sah.
Und genau über diese Summe rede ich oder mein Anwalt beim nächsten unverschuldeten Schaden mit der Versicherung. Das Problem mit dem Wirtschaftlichen Totalschaden bei der kleinsten Schramme kommt mir bekannt vor.
Das meine ich ja. Die meisten werden kein wertgutachten haben, aber im Schadensfall ist es auf jeden Fall von Vorteil.
Zitat:
@Drehzahlmama schrieb am 5. April 2024 um 13:46:19 Uhr:
Zitat:
@T5-Power schrieb am 05. Apr. 2024 um 07:49:41 Uhr:
Hatte ein ähnliches Problem vor zwei Jahren,als mir Dachziegel auf meinen 850 gefallen sind.
Der Wagen wurde trotz Seltenheit und sehr gutem Zustand als Totalschaden abgerechnet
So sieht das meistens aus. Die kommen dir mit Zeitwert, weil ein WERTGUTACHTEN hast du sicherlich vorher nicht gemacht und den ideellen Wert bezahlt niemand. Von daher kannst wahrscheinlich mit den 2 streuscheiben noch zufrieden sein.
Ich bin vor 25 Jahren gegen einen Baum gefahren. Da waren ziemlich viele Scheiben kaputt, einschließlich Glashubdach. Bekommen hab ich 250,- DM Zeitwert. Der Audi war damals 8 Jahre alt
Der Gutachter ist ein Freier, von der LVM bestellt. Wiederbeschaffungswert wurde auf 5200 fixiert (hat jetzt 254.000 gelaufen)