Gibt es wirklich keine Partikelfilter für den S70 TDI
Ich habe mir heute einen S70 2,5 TDI gekauft. Der Verkäufer sagte mir das man den mit einem Partikelfilter nachrüsten könne.
Jetzt recherchiere ich im Netz und habe mit Volvo telefoniert und höre nur Aussagen das es nicht möglich ist den Wagen nachzurüsten.
Kann mir jemand einen Tip geben ob es vielleicht doch möglich ist?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Holger-TDI
Zitat:
Das Eintragen des Kennzeichens erfolgt nicht von mir. Somit fälsche ich nichts, ...
na dann würde mich aber mal interessieren, wer die Autonummer für Dich im genannten Online-Shop eintippt ... natürlich gibst DU als Kunde die Nummer selber ein ... ausgedruckt wird dann von einer Maschine. Für die Erfüllung des Straftatbestandes ist es dabei völlig unerheblich, ob Du das Kfz-Kennzeichen händisch mit Stift einträgst, oder im Onlineshop eintippst.
Auch ich finde diese Umweltplaketten für eine vergleichsweise untaugliche Methode ... aber so ist nun mal die Gesetzeslage ... die kann man sich nicht schönreden. Das hat nichts mit erhobenem Zeigefinger zu tun, wenn jemand dazu verleitet wird, eine Straftat zu begehen.
"Hierbei handelt es sich um kein Kavaliersdelikt, betont die Dortmunder Staatsanwältin Dr. Ina Holznagel. "Wird jemand mit der falschen Plakette erwischt, prüfen wir den Vorfall auf Urkundenfälschung. Wer unberechtigt sein Kennzeichen einträgt, begeht eine Straftat." Dann drohen Geldstrafen und Freiheitsentzug bis zu fünf Jahren. Nicht nur für den Fahrer, auch für denjenigen, der die Plakette besorgt und somit Beihilfe zur Unkundenfälschung geleistet habe."
Ich fände es eher ziemlich naiv ... wenn jemand das obige liest und dann noch immer glaubt, dass es OK ist sich eine ihm nicht zustehende Plakette ans Fahrzug zu kleben.
Gruß
NoGolf
64 Antworten
Etwas OT, gehört aber trotzdem dazu:
Ich würde das mit der Plakettenpflicht nicht so auf die leichte Schulter nehmen !
Angesichts leerer Haushaltskassen werden wohl alle Plaetten-Städte ihre 'schreibenden' Aussendienst-Kollegen mehr und mehr dazu anhalten, auch vermehrt auf solche 'Verstöße' zu achten.
Der 'Tatvorwurf' lautet dann so: (Originalzitat aus meiner Anhörung zum Bußgeldverfahren, Stadt Osnabrück)
Sie nahmen trotz des eines Verkehrsverbotes zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen (Zeichen 270.1/270.2) mit einem Kraftfahrzeug am Verkehr teil (Verkehrsteilnahme durch Parken).
§ 41 Abs. 2, § 49 StVO, § 24 StVG; 153 BKAT
Wie gesagt kostet das 40 € und bringt einen Punkt.
Die Knete ist ggf. zu verschmerzen (aber trotzdem ärgerlich), aber die sich ansammelnden Punkte im Wiederholungsfall ???
KLEINER TIPP:
Wer trotzdem mal in so eine 'ZONE' fahren muss, sollte vielleicht zum parken (wenn auch nur kurzzeitig) einfach in ein Parkhaus fahren !
Das ist Privatgelände und dort darf nicht durch die öffentliche Hand kontrollierrt werden !!!
.... und das einen die Streifenhörnchen von der Rennleitung wegen falscher Plakette aus dem laufenden Verkehr winken, ist mir noch ( ! ! ! ) nocht zu Ohren gekommen.
Man, nun macht euch nicht ins Hemd. Wer sich zu dumm anstellt und beim Parken erwischt wird, kann immer noch Einspruch erheben. Schließlich muß der Fahrer festgestellt werden. Da hilft meistens eine plötzliche Amnesie.
Und wenn die Punkte-Reform durch ist, gibts dafür eh keinen Punkt mehr. Für den von einigen lang ersehnten Filter kann ich mich ja 20x erwischen lassen.
In den meisten Städten wird sowieso nicht bis kaum kontrolliert. Also entspannt euch.
Kleine Ergänzung aus meiner Anhörung zum Bußgeldverfahren:
ERLÄUTERUNG: Dem KFZ-Halter werden die Verfahrenskosten wegen eines Halt/Parkverstoßes auferlegt, wenn der KFZ-Führer, der den Verstoß begangen hat, nicht rechtzeitig ermittelt werden kann, insbesondere wenn der Halter den KFZ-Führer nicht benannt hat.
Das ist allgemeine Gesetzgebung und gilt bundesweit.
... da hilt auch keine Amnesie ! Im Gegenteil, das verteuert die ganze Sache noch bis zu 80-100 €.
Einspruch erheben ist in diesem völlig zwecklos und bringt noch mal etliche Euronen auf die Rechnung !
(es sei denn man hat wie ich ein wenig Glück und schon lange die Plakette gehabt, nur nicht entsprechend 'ausgezeichnet'😉
Hier geht es nicht um falsch parken, sondern um das allgemeine Parken in einer Umweltzone ohne, bzw. mit unzureichender Kennzeichnung des Fahrzeugs ! Egal wo.
Da bekommt man auch ein Ticket, wenn die Parkscheibe noch passt oder der Zettel hinter der Scheibe noch ausreichend Zeit aufweist.
Sicherlich muss man sich nicht gleich in's Hemd machen, aber die Wahrscheinlichkeit der immer genaueren Kontrollen wächst täglich.
Die Stadkämmerer schlafen nicht und saugen Knete, wo es irgendwo geht.
Es war hier auch schon mehr als einmal in der örtlichen Presse zu lesen, dass die Verkehrsmäuse dazu angehalten werden, die Einhaltung der Plakettenpflicht auf's genaueste zu kontrollieren.
Also: OBACHT ! Insbesondere in OS.
Nachtrag:
Lass doch erst mal den Ramsauer ein wenig Luft verlieren und Frau Merkel demnächst noch nen bischen dämlicher dastehen.
Diese Reform ist noch lange nicht durch und selbst wenn .... der nächste Chaos-Club an der Regierung baut das sicher schnell wieder um und verschärft wohlmöglich noch die Schlagzahl.
Eine Möglichkeit gäbe es da doch noch: für die Umweltzone, in der man wohnt, kann die Zulassungsbehörde eine Ausnahmegenehmigung für solche Fahrzeuge erteilen, für welche eine Umrüstung nicht möglich ist.
Habe aber leider keine Ahnung, mit welchen Gebührensätzen so etwas verbunden ist und ob das wirklich so einfach "durchgewunken" wird.
Also einfach mal bei Deiner örtlichen Zulassungestelle nachfragen ... fragen kostet ja schliesslich (noch) nichts.
Gruß
NoGolf
Ähnliche Themen
Zitat:
ERLÄUTERUNG: Dem KFZ-Halter werden die Verfahrenskosten wegen eines Halt/Parkverstoßes auferlegt, wenn der KFZ-Führer, der den Verstoß begangen hat, nicht rechtzeitig ermittelt werden kann, insbesondere wenn der Halter den KFZ-Führer nicht benannt hat. Das ist allgemeine Gesetzgebung und gilt bundesweit.
Genau aus diesem Grund sollst Du doch gegen den Bescheid Widerspruch einlegen. Außerdem handelt es sich nicht um einen Halt/Parkverstoßes und somit trifft der Paragraph überhaupt nicht. Was der Gesetzgeber festlegt muß das Gericht nicht immer gutheißen. Das hat der ADAC auch schon vor Jahren empfohlen und die deutschen Gerichte entscheiden meist auch zu Gunsten des Verkehrteilnehmers.
Zitat:
Eine Möglichkeit gäbe es da doch noch: für die Umweltzone, in der man wohnt, kann die Zulassungsbehörde eine Ausnahmegenehmigung für solche Fahrzeuge erteilen, für welche eine Umrüstung nicht möglich ist.
Ausnahmen werden gar nicht oder nur unter nicht erfüllbaren Bedingungen erlassen. Die Ausnahmeregelung ist auch noch stadtabhängig.
Zitat:
Eine Möglichkeit gäbe es da doch noch: für die Umweltzone, in der man wohnt, kann die Zulassungsbehörde eine Ausnahmegenehmigung für solche Fahrzeuge erteilen, für welche eine Umrüstung nicht möglich ist.</blockquote>
Ausnahmen werden gar nicht oder nur unter nicht erfüllbaren Bedingungen erlassen. Die Ausnahmeregelung ist auch noch stadtabhängig.
Und Du kannst den ersten Satz echt für ALLE Städte mit Umweltzone bestätigen??? Ansonsten bitte keine Verallgemeinerungen. Mag ja gut sein, dass dies dort wo Du wohnst zutrifft.
Allein dort wo ich zur Zeit beruflich in Augsburg tätig bin stehen 2 Fahrzeuge ohne Umweltplakette auf dem firmeneigenen Mitarbeiterparkplatz ... beide mit einer Sondergenehmigung der Stadt Augsburg - Zulassungsstelle an der Frontscheibe.
Wenn, dann befürchte ich am ehesten, dass die Gebühren u.U. recht happig sein könnten.
Ich bleibe somit dabei: Fragen kostet nichts
Gruß
NoGolf
Halllooooo Holger-TDI ......
.... wenn man dich irgendwo gebitzt hat (Gesicht und Kennzeichen eindeutig zu erkennen) und du bist 'deutlich drüber, musst DU nachweisen, dass das Blitz-Gerät nicht in Ordnung war und falsche Werte gegeben hat.
.... wenn du 'falsch' geparkt hast, die Uhr abgelaufen ist oder sonst was, must du konkret ( ! ) nachweisen, dass dem nicht so war.
.... wenn dein Auto in einer Umweltzone mit z. B. einer erforderlichen grünen Plakette steht oder auch fährt und deine Kiste diese Plakette nicht aufweisen kann, dann ist Essig ! Die Karre steht/fährt da eben und ist nicht per Hubi eingeflogen, geschweige denn da absichtlich hingeschleppt worden. Ausser du kannst letzteres beweisen...........
Da kannst du dich als Einzelperson so oft auf den Kopf stellen wie du willst - du ziehst immer ( ! ) den kürzeren.
Es sei denn - was der ADAC und Boulevard-Blätter predigen: Tut euch zusammen und macht ne Massen Klage gegen den nachgewiesenen Unsinn. Aber da passiert ja leider dummerweise nichts .....
Die Sache mit der Ausnahmegenehmigung geht natürlich auch. In Hannover gab es da ja Fälle. Auch positiv beschiedene !
Allerdings werden die i. d. R. nur für Gewerbetreibende erteilt, welche nachweisen können, das es 'unverhältnismäßig' ist ein neues Fahrzeug anzuschaffen und andere Verkehrsmittel zum Waren- oder Personentransport nicht alternativ nutzbar sind.
Bei Privatpersonen wird sich das sicherlich auf Behinderte beschränken, die speziell umgerüstete Fahrzeuge nutzen müssen.
Für Otto-Normalverbraucher wird es auch da zu 99 % keine Chance geben.
Klar kann man mal anfragen und richtig: Fragen kostet nix ! Aber ....
Versuch macht kluch !!!
Zitat:
Original geschrieben von TERWI
.... und das einen die Streifenhörnchen von der Rennleitung wegen falscher Plakette aus dem laufenden Verkehr winken, ist mir noch ( ! ! ! ) nocht zu Ohren gekommen.
Ist mir vor knapp 4 Jahren in der schwäbischen Hauptstadt, sprich Stuttgart, gleich mehrmals passiert, nachts zwischen 2 und 3 Uhr insgesamt 4!!! mal angehalten worden, weil ich ohne jegliche Plakette dort in der Innenstadt rumgegurkt bin.
In meinem Wohnort war zu der Zeit noch kein Plakettenwahn, kam da erst später.
War trotzdem irgendwie witzig, fand ich jedenfalls
Passiert ist mir nichts, weder Punkte noch Strafe, der Plakettenquatsch geht an mir vorüber, die grüne pappt trotzdem an der Scheibe, obwohl ich die nicht brauche..
Da ich dem Thread leider nicht entnehmen kann, wo der TE wohnt hier mal die Angaben der Stadt Augsburg zum Thema Ausnahmegenehmigung:
B. Besondere Voraussetzungen für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung in der Stadt Augsburg
Nach Vorliegen der allgemeinen Voraussetzungen können Ausnahmegenehmigungen regelmäßig erteilt werden für
a. Anwohner sowie Gewerbebetriebe mit Firmensitz in der Umweltzone
(Anmerkung NoGolf: hier hab ich gekürzt ... es folgen die Punkte b. bis d)
Keine Ausnahmen erhalten Kfz, die erst nach Inkrafttreten der Umweltzone auf den Antragsteller zugelassen werden.
Gilt die Ausnahmegenehmigung nur für den Halter des Fahrzeugs oder auch für andere Personen, die das Fahrzeug benutzen?
Werden Ausnahmeanträge von Personen gestellt, auf deren Namen kein Fahrzeug zugelassen ist, die aber die Kriterien des Ausnahmekatalogs erfüllen und denen ein Fahrzeug zur Nutzung zur Verfügung steht, muss die Antragstellerin/der Antragesteller eine Bestätigung der Nutzungsüberlassung vom Halter des Fahrzeugs vorlegen. Der Grundsatz „Nachrüsten vor Ausnahme“ bleibt hiervon jedoch unberührt.
Was kostet eine Einzelausnahme?
Die Gebühren für eine Ausnahme werden je nach Dauer der Gültigkeit sowie privatem oder wirtschaftlichem Nutzen in der Regel zwischen 10 und 180 € liegen.
Gilt die Ausnahmegenehmigung für Augsburg auch in anderen Städten?
Die Einzelausnahmegenehmigung gilt nur Augsburg.
Aus dem Gesamttext geht weiterhin hervor, dass jede Ausnahmegenehmigung auf ein Jahr befristet ausgestellt wird ... d.h. es handelt sich um eine jährlich zu entrichtende Gebühr ...
Ausserdem (ich hab diese Passage mal rot gekennzeichnet) hätte der TE in Augsburg leider keine Chance, da er das Auto ja jetzt erst erworben und zugelassen hat.
Gruß
NoGolf
Halloooo TERWI.....
Zitat:
Da kannst du dich als Einzelperson so oft auf den Kopf stellen wie du willst - du ziehst immer ( ! ) den kürzeren.
Es sei denn - was der ADAC und Boulevard-Blätter predigen: Tut euch zusammen und macht ne Massen Klage gegen den nachgewiesenen Unsinn. Aber da passiert ja leider dummerweise nichts .....
hier mal ein Urteil vom Amtsgericht Hannover:
http://www.jlussi.eu/wp-content/uploads/2010/08/Beschluss.pdf
oder ganz informativ:
Schließlich leben wir nicht in einem rechtsfreien Bananenstaat 🙂
Zitat:
Original geschrieben von Holger-TDI
Schließlich leben wir nicht in einem rechtsfreien Bananenstaat 🙂
.... da wär ich mir nicht so sicher.
Ich stimme zwar auch dem Beschluss des AG Hannover vollstens zu, aber ....
Es ist (der Vorfall ist heute genau 2 Jahre alt !) möglicherweise 'überholt' ?!
Trotzdem geht der Beschluss irgendwie an der Realität vorbei.
Es wird (SEHR VIELE) Winkeladvokaten geben oder geben werden, die argumentieren:
Wie ist denn das Fahrzeug da hingekommen ?
Stand es da schon vor Einführung der Plakette, wurde nie bewegt und war es auch wirklich die ganze Zeit angemeldet, um auch im öffentichem Verkehrsraum überhaupt stehen zu dürfen ?
Alles mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit NEIN - Aliens haben da Ding auch nicht da hin gebeamt. Also ....
Hier ist die Frage zur Beibringung der Beweise sicher entscheidend - und auf wessen Seite die liegt.
Die Logik schließt viele gedanklich durchspielbare Eskarpaden von vornherein aus - auch wenn sie nicht direkt in Gesetzestexten gefasst sind.
Betreff Auferlegung der Verfahrenskosten bei Nichtermittlung des Fahrzeugführes scheint § 25a StVG recht eindutig.
Siehe u. a. hier.
Auch wenn wie in deinem Link im Text beschrieben die (wie viele, wie oft ?) in F und HB dagegen entschieden haben, erscheint das für meine Meinung nach eher als ein Glücksfall für die Betroffenen.
Denn wie o. g. 'zaubert' sich ein Auto von gestern auf heute nicht dahin .....
Die Anzweifelung, das ein 'stehendes' Fahrzeug keine Emissionen ausstösst, ist sicher absolut korrekt - nur wie kam es dahin ?
Hier liegt die Krux.
Es wird sicherlich mittlerweile Entscheidungen von LG's und OLG's u. a. geben, welche durch Revisionen von hartnäckig angetriebenen Staatsanwälten mittlerweile völlig anders entschieden haben und in der Mehrzahl einen 'Status Quo' zu diesem Thema erreicht haben.
Von der Gesetzesseite her sicher völlig OK - aber vom Menschenverstand her und der eigentlichen Sinnigkeit dieser völlig schwachsinnigen Maßnahme ebenso sicherlich alles andere als OK. Völlig daneben !
40€ und 1 Punkt...
davon abgesehen, dass sich das bald ändert:
bis du 18 Punkte hast und deinen Lappen abdrücken musst is das ein weiter weg.
18*40=720
Für das Geld bekommst du im leben keinen Filter + Kat (der muss nämlich auch neu wenn älter als 5 Jahre oder mehr als 80.000km) + Einbau.
Um 18 mal erwischt zu werden muss man gefühlte 20000 mal durch die Zonen fahren... Also ich seh das wie Holger:
Zitat:
Original geschrieben von Holter-TDI
Man, nun macht euch nicht ins Hemd
Es soll ja auch andere Möglichkeiten geben,an eine grüne Plakette zu kommen....
Hier in MS fahren erstaunlich viele 850 / V 70 I TDI mit grüner Plakette rum und Niemanden interessiert es....
Martin
Zitat:
Original geschrieben von T5-Power
Es soll ja auch andere Möglichkeiten geben,an eine grüne Plakette zu kommen....Hier in MS fahren erstaunlich viele 850 / V 70 I TDI mit grüner Plakette rum und Niemanden interessiert es....
Martin
So ist es hier auch.
Mannheim hat hier in der Gegend Plakettenpflicht (gelb), die NIE aktiv kontrolliert wird (passiv wohl schon, also wer schonmal öfter falsch Parkt sollte gewappnet sein!).
In meinem Heimatort gibt es keinerlei Plakettenpflicht. Ich habe zwar als Euro3 Benzin- / Gasauto Grün, es aber bis vor Kurzem Jahrelang einfach versäumt mir so ein Ding zu besorgen. Nichts war, trotz mehrerer Aufenthalte auch im Plakettenwahnsinnigem, Totreguliertem Stuttgarter Raum und auch Monatelang in München!
Für das benachbarte Heidelberg (mind. gelb) gilt:
Zitat:
Unter bestimmten Voraussetzungen kann man auch mit einem älteren Fahrzeug ohne Plakette in die Umweltzone einfahren: Ausnahmen gibt es für ältere Fahrzeuge, die keine Plakette erhalten und nachweislich nicht nachgerüstet werden können
BaWü Partikelfilterförderung für 2012: €330 (immer noch wirtschaftl. Schwachsinn für die meisten größeren, älteren Diesel).
Es hat bisher noch fast jeder geschafft seinem Youngtimer oder Diesel einen grünen Aufkleber zu beschaffen... Es darf ja schließlich jeder Baumarkt und auch jeder dahergelaufene KfZ Meister die Dinger ausstellen... 😁
Wobei dieser Weg natürlich etwas Risikobereitschaft voraussetzt... Am Besten den TDI Schriftzug hinten entfernen, es könnte ja sein das sich unter den Politessen eine Alt-Volvo 850/V70 TDI Kennerin befindet... 😉
Versuche es mal hier, da gibt es eine Plakette nach Wunsch für €8,90.- Du musst nur die "richtige" Emissionsschlüsselnummer eingeben... 😉
https://umwelt-plakette.de/plakettenshop.php