gestrichelte Linie vor Parkhausausfahrt

guten morgen,

da ich mir seit meiner fahrprüfung immer wieder dieselbe frage stelle wenn ich an der stelle vorbeifahre, frage ich mal hier...ich denke ihr beantwortet mir das mit einem satz 😉

situation wie folgt:

hauptstraße, kreuzung mit ampel, 75m vor der ampelanlage ist eine parkhausausfahrt eines großen einkaufszentrums und auf höhe derselbigen eine gestrichelte linie auf der straße...95% aller autofahrer halten dort an.
der höflichkeit gegenüber anderen wegen vollkommen okay, aber MUSS ich dort anhalten?
mein damaliger fahrlehrer meinte (bisher als einziger), "fahr weiter bis vor zu ampel, das hier ist freiwillig".

was stimmt nun?

mfg

23 Antworten

Sauber@Maik,

ob Sinn oder Unsinn spielt hier keine Geige....ich würde deswegen niemanden anzeigen! Aber deswegen schrieb ich ja vorher schonmal:

de jure

hast Du dort anzuhalten! Punktum!

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan


Geht vor der Ampel eine Straße z.b. nach rechts ab, darf ich dort ohne anzuhalten abbbiegen. Gilt natürlich nicht an der Ampel selber, es sei denn, dort ist der berühmte grüne Pfeil. Schätze mal, so hat das winjen auch gemeint. ( Schöne Grüße im übrigen nach Ostfriesland!)

Beim Grünen Pfeil aber SELBSTVERSTÄNDLICH auch erst an der Haltelinie anhalten, sofern die Ampel ROT ist. Sonst kostets 50 Euro + 3 Punkte. Und erst nachdem du angehalten hast, darfste rechts abbiegen. Leider weiß das kein Fahrzeugführer, der seinen Führerschein länger als ein paar Jahre hat, beobachte das täglich bei uns. 🙁 Dass die Polizei noch nicht auf den Trichter gekommen ist!!

ich denke ca. 20millionen bundesbueger wusstens eh...und selbst ich als wessi wusste es...
ggf. nicht so viel verallgemeinern?
Harry
PS
ich vergass ..erst 22J im besitz der fahrerlaublniss 😉

Grüner Pfeil: stimmt, erst anhalten. Allerdings weiß ich jetzt nicht, welche Zeichenummer das " Bei Rot hier halten " überhaupt hat. Werd mich morgen mal schlau machen.

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan


Allerdings weiß ich jetzt nicht, welche Zeichenummer das " Bei Rot hier halten " überhaupt hat.

Für mich ist das nur ein Zusatzschild (weiß mit schwarzer Schrift, schwarz umrandet).

Zitat:

Original geschrieben von Harry999


ich denke ca. 20millionen bundesbueger wusstens eh...und selbst ich als wessi wusste es...
ggf. nicht so viel verallgemeinern?

Oh, ich denke, Micky hat leider recht. Der einzige Grünpfeil, an dem ich öfters vorbeikomme, ist an der Kohlenstraße in Bochum-Weitmar. Was die Rechtsabbieger in die Schützenstraße einem dort manchmal bieten, ist schon großes Kino.

Standard ist aber, dass einer hält und guckt und die nächsten vier bis sechs fahren hinterher. Dass die Fußgänger Vorrang haben, kommt da erschreckend vielen nicht in den Sinn 🙁

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er


Den Teil habe ich bisher ähnlich gesehen aber gerade noch folgendes dazu gefunden:
Wird die Haltlinie vor der Kreuzung oder Einmündung angebracht, ggf. ergänzt durch das Schild "bei rot hier halten", dann muss bei Rot hier gehalten werden, es darf dann auch nicht nach rechts abgebogen werden ... nicht nur wegen des eindeutigen Wortlautes des §41 sondern auch deshalb weil ein von rechts kommender Fzgführer idR darauf vertraut dass er während der Dauer des Rotsignals gefahrlos einfahren kann. (Hamm NZV 92,409)

Ich denke auch, dass die Regelung klar ist und man halten muss, aber die Begründung macht auf mich keinen Sinn. Wenn ich nach rechts abbiege, kann der aus dieser Straße Kommende hinfahren wo er will, ohne dass ich ihm in die Quere komme (solange in der Straße von rechts genug Platz für beide ist, aber darum geht es ja nicht).

bei uns in emmendingen haben sie schilder unter den grünen pfeil gehangen,auf denen fast wörtlich draufstand,dass an der haltelinie zu stoppen ist,kreuzender verkehr vorrang hat & man dann auch bei rot fahren darf & trotzdem haben sich bis zum umbau der 2betroffenen kreuzungen dramen vor dem grünen pfeil abgespielt 😕

Das Grabergebnis : Das Schild " Bei Rot hier halten " läuft unter "sonstige Hinweise " , Zeichen 1012-35 . Also lediglich ein Hinweis, aber kein Ge- oder Verbot. Ist allerdings eine Haltelinie auf der Fahrbahn, ist dort in jedem Falle anzuhalten. Ist die Linie jedoch lediglich gestrichelt juckt das im Grunde niemanden.

Deine Antwort
Ähnliche Themen