Geschädigter verzichtet auf Regulierung

Hallo!

Ich habe einen kleinen Unfall mit geringem Lackschaden verursacht. Der Geschädigte wollte keine Versicherungdaten austauschen und meinte, er lasse den Schaden auf sich beruhen. Für diese mündliche Verzichtserklärung habe ich meinen Beifahrer als Zeugen. Er ist dann schnell weitergefahren, so dass ich in der Aufregung nichtmal sein Kennzeichen notieren konnte.
Muss ich versicherungstechnisch etwas beachten, falls der Geschädigte sich doch noch dazu entscheidet, den Schaden seiner Versicherung zu melden?

Entschuldigung, falls die Frage etwas dumm ist, war zum Glück mein erster Unfall und habe daher noch keine Erfahrung.
Danke für eure Hilfe!

Beste Antwort im Thema

Ein Schadenereignis, bei dem kein Schaden entstanden ist oder bei dem auf Schadenersatz aus welchen Gründen auch immer verzichtet wird, muss dem eigenen Versicherer nicht gemeldet werden. Was soll der Versicherer mit solch einer Schadenmeldung auch anfangen? Das verursacht nur unnötige Verwaltungskosten und bei einer Rabattbelastung im nächsten Jahr wird sich dann hier wieder nur beschwert und der Versicherer als "Abzocker" hingestellt.

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"VS ist sogar gesetzlich verpflichtet diese vorsorgliche hochstufung vorzunehmen."
Da wäre interssant zu wissen, gegen welches Gesetz und welchen § darin die Versicherungen, die das nicht tun, verstoßen.

Rücklagen bilden und hoch stufen sind ja zwei völlig verschiedene Dinge.

Zitat:

Original geschrieben von Punter78


@situ Verstehe nicht ganz, du hast doch richtig erkannt, dass am anderen Auto ein Schaden verursacht wurde?

Das bezog sich auf jemanden, der das NICHT erkannte hatte und dringend abriet, dies der Versicherung zu melden.

Ich würde formlos mitteilen.
Kostet eine Briefmarke.
De Facto kein Verwaltungsaufwand bei der Versicherung.
Du bist auf jeden Fall aus dem Schneider.
Rückstufung (die ja bei fehlender Regulierungsleistung wieder ausgeglichen würde) wäre mir für solche Fälle völlig neu - kennen wir nicht, gibt es aber vielleicht vereinzelt.

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx


Wenn Sie einen Sachschaden, der voraussichtlich nicht mehr als xx Euro beträgt, selbst regulieren oder regulieren wollen, müssen Sie uns den Schadenfall erst anzeigen, wenn Ihnen die Selbstregulierung nicht gelingt.

xx bei meiner Versicherung: 600 EUR. Gar nichts heutzutage - auch nicht bei Lackschäden, wenn man an den Richtigen gerät.

@situ
Versicherer verstoßen gegen kein Gesetz - allenfalls gegen ihr eigenes Vertragswerk und nein, Rückstellungen und Höherstufung sind keine zwei völlig verschiedene Dinge. Auch hier bietet sich das Lesen seines Vertragswerkes an und so oder ähnlich steht es in den Versicherungsbedingungen:

Zitat:

Ein schadenbelasteter Verlauf des Vertrags liegt vor, wenn Sie uns während eines Kalenderjahres ein oder mehrere Schadenereignisse melden, für die wir Entschädigungen leisten oder Rückstellungen bilden müssen.

Wenn dein Versicherer die Grenze von xx Euro auf 600 Euro bestimmt hat, wird dies sicherlich der Erfahrungswert sein, bei dem in der Regel eine Rückzahlung ihrer Versicherungsnehmer zum Erhalt ihres Schadenfreiheitsrabattes vorgenommen wird. Bei höheren und bezifferten Schadenersatzforderungen werden die meisten Verursacher die Schadenregulierung ohnehin ihrem Versicherer überlassen.

Dies ist hier aber nicht der Fall. Die Schadenhöhe wurde vom Geschädigten weder konkretisiert noch äußerte der Geschädigte dem TE gegenüber überhaupt Schadenersatz verlangen zu wollen. Ergo ist eine Schadenmeldung - auch zur Vermeidung einer Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes - weder sinnvoll noch erforderlich.

Warum einem Versicherer kein Verwaltungsaufwand durch eine Schadenmeldung entsteht, solltest du einmal erklären.

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx


Warum einem Versicherer kein Verwaltungsaufwand durch eine Schadenmeldung entsteht, solltest du einmal erklären.

Mach ich.

Formlose Meldungen im Familienkreis, dass ein Unfall státtgefunden hat, aber keine Forderungen erwartet werden (weil zumindest vor Ort eindeutige Schuldfrage), führten bisher immer (bei verschiedenen Versicherungen) lediglich dazu, das eine Aktennotiz (das ist für mich kein Verwaltungsaufwand, der zu erwähnen ist) angefertigt wurde. Eine Rückstufungen (auch nicht vorübergehend) erfolgte in keinem einzigen Fall.

Dies sind einfach Erfahrungen.

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Zitat:

Original geschrieben von situ


Formlose Meldungen im Familienkreis, dass ein Unfall státtgefunden hat, aber keine Forderungen erwartet werden (weil zumindest vor Ort eindeutige Schuldfrage), führten bisher immer (bei verschiedenen Versicherungen) lediglich dazu, das eine Aktennotiz (das ist für mich kein Verwaltungsaufwand, der zu erwähnen ist) angefertigt wurde. Eine Rückstufungen (auch nicht vorübergehend) erfolgte in keinem einzigen Fall.

Geht es bei dir um unverschuldete Unfälle? Hier ja nicht. Eine Forderung wird nicht erwartet, weil der Geschädigte auf die Regulierung verzichtet. Belegbar durch einen Zeugen.

Ich würde das nicht melden!

Der TS sagte selber dass er noch nicht mal sich das Kennzeichen notiert hat, danach gehe ich davon aus dass sie keine Daten ausgetauscht haben. Wie soll der Unfall die Versicherung anschreiben wenn sie ihm nicht bekannt ist. Selbst mit dem Kennzeichen wird es ohne Polizeiliche Ermittlung fast unmöglich sein.

In diesem Sinn, ruhig zurück lehnen und abwarten.😉
Ich würde hier auch nichts melden, in der Regel wird hier auch nicht gemeldet wenn man sich einig war.

Und selbst wenn, was will die Versicherung machen??
Die kann nur drauf hinweisen und etwas meckern, Regressanspruch kann sie hier nicht stellen.
Klar sie könnte hier eine Vertragsstrafe ansetzen, das wird aber sehr unwahrscheinlich sein.

Ich glaube auch nicht dass der Geschädigte hier was unternimmt, vor allem wenn keine Daten ausgetauscht wurden.

Zitat:

Original geschrieben von situ



Zitat:

Original geschrieben von xAKBx


Warum einem Versicherer kein Verwaltungsaufwand durch eine Schadenmeldung entsteht, solltest du einmal erklären.
Mach ich.

Formlose Meldungen im Familienkreis, dass ein Unfall státtgefunden hat, aber keine Forderungen erwartet werden (weil zumindest vor Ort eindeutige Schuldfrage), führten bisher immer (bei verschiedenen Versicherungen) lediglich dazu, das eine Aktennotiz (das ist für mich kein Verwaltungsaufwand, der zu erwähnen ist) angefertigt wurde. Eine Rückstufungen (auch nicht vorübergehend) erfolgte in keinem einzigen Fall.

Dies sind einfach Erfahrungen.

Eine formlose Meldung geht beim Versicherer ein. In der Poststelle ist ein Mitarbeiter damit beschäftigt, die formlose Meldung einem Versicherungsvertrag zuzuordnen und einzuscannen. Ein weiterer Mitarbeiter wird damit beschäftigt, einen Schadenfall im System anzulegen und die für eine Bearbeitung erforderlichen Daten wie beispielsweise Unfalldatum -ort und -hergang einzupflegen. Im Zweifel muss sich der gleiche Mitarbeiter oder ein Kollege Gedanken zur weiteren Beabeitung machen. Im günstigsten Fall unternimmt er nichts und wartet ab, ob hier Ansprüche - von wem auch immer - erhoben werden. Im Januar des Folgejahres meldet sich der Versicherungsnehmer und beschwert sich aufgrund der Rückstufung über seine neue Beitragsrechnung. Frust beim Versicherungsnehmer und unnötige Diskussionen am Telefon folgen. Zwischendurch erfolgt ein neuer Thread bei Motor Talk "Hilfe, der Versicherer hat mich zurückgestuft, obwohl (noch) nichts bezahlt wurde". Der Schadensachbearbeiter entschliesst sich, den Schaden ohne Vertragsbelastung zu schliessen, informiert die Vertragsabteilung, die daraufhin die erforderliche Vertragsänderung vornehmen und eine neue Beitragsrechnung erstellen.

Mit Ausnahme des Thread bei Motor Talk - das ist ein Verwaltungsaufwand, der letztlich bei der Beitragskalkulation berücksichtigt wird.

Ha.. haha... ich kann Dir aus 1. Hand berichten dass dies sehr wohl der Fall sein KANN, egal ob sich der Geschädigte meldet und/oder den Fall ruhen lässt.
Das ist mir nämlich passiert.

Ebenfalls Lackschaden an einem Leihwagen (nach meiner Pirouette auf der Landstraße bin ich dem Mann reingefahren, Mercedes, relativ neu) und ich habe den Schaden sofort - noch am Unfallort - gemeldet.

10 Tage später wurde ich hochgestuft und die Summe auch vom Konto eingezogen...

Als nach 3-4 Wochen noch nichts schriftliches kam habe ich mal dort angerufen und gefragt wie der Stand der Dinge ist... "Der Geschädigte hat sich bis jetzt noch nicht gemeldet...".

Okay.. also nochmal 4 Wochen gewartet, wieder nichts bekommen, wieder angerufen: "Der Geschädigte hat sich nicht gemeldet...".
Dann wieder 4 Wochen später (also insg. 3 Monate):

Daraufhin habe ich meine Versicherungsgesellschaft "gebeten" mich wieder auf meine ursprüngliche SF Klasse zu stufen und mir das Geld wieder zu überweisen und mich darüber zu informieren, wenn sich der Gegner meldet.
Und gleichzeitig - natürlich - den Bankeinzug aufgehoben.

Bei dem Geschädigten (Großer Autovermieter) hatte ich zwischenzeitlich auch eine Anfrage mit der Bitte um Rückmeldung zwecks Begleichung des Schadens aus eigener Tasche...
Ich habe nie mehr was von denen gehört.

Ich weiß zwar nicht warum, aber ich fand es schon dreist nach einer Schadensmeldung erst mal pauschal Kohle einzukassieren und darauf zu Hoffen dass sich der Geschädigte meldet.

War übrigens die DxVK..

Ohne Kennzeichen und/oder Namen kannst Du sowieso nichts melden.
Du könntest höchstens zur Polizei, den Sachverhalt klären um ein Protokoll zu erhalten (je nach Stimmungslage des Beamten) dass Du den "Unfall" gemeldet hast, was zumindest einer Anzeige wegen Fahrerflucht entgegen wirkt.
Ich meine auch mal irgendwo was aufgeschnappt zu haben, dass die Zeugen aus dem eigenen Wagen nicht viel Wert sind.

Zitat:

Original geschrieben von frosch112000


Melde den Schaden Deiner Versicherung; wenn der Unfallgegner keine Schadenmeldung macht (wovon bei der Beschreibung mal auszugehen ist), dann ist gut (und Du wirst auch nicht hochgestuft!).

@daniel1710
Du hast einen Schaden verursacht und diesen deiner Versicherung gemeldet!

Worüber beschwerst du dich jetzt?

Hallo,

Zitat:

Original geschrieben von daniel1710


(...)10 Tage später wurde ich hochgestuft und die Summe auch vom Konto eingezogen...

Als nach 3-4 Wochen noch nichts schriftliches kam habe ich mal dort angerufen und gefragt wie der Stand der Dinge ist... "Der Geschädigte hat sich bis jetzt noch nicht gemeldet...".
(...)

hochgestuft wird zum Ende des Versicherungsjahres. Also entweder hast Du einen unguten Zeitpunkt erwischt oder der Vorfall hat sich so nicht ereignet.

Zudem erhält man dann erst noch eine korrigierte Beitragsrechnung nach der abgebucht wird.

Ich vermute weiterhin, Du hast nach Klärung des Sachverhaltes den erhöhten Beitrag gutgeschrieben bekommen?

Grüße
Schreddi

Zitat:

Original geschrieben von daniel1710


10 Tage später wurde ich hochgestuft und die Summe auch vom Konto eingezogen...

Dann war wohl zufällig gerade das Versicherungsjahr zu Ende. Shit happens.

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