Geländewagenbesteuerung nachgelegt

Geländewagenbeseuerung nachgelegt

Hallo Ihrs

nur zur Informatin den nachstehenden Link, in dem die neue Gesetzesregelung, die ab dem Mai bereits gilt nachgebessert wurde:

http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl106s3344.pdf

Denke damit bleibt wenig Spielraum, für Geländewagen anders besteuert zu werden ausser sie brauchen neben dem Fahrersitz nur noch einen weiteren Sitzplatz.
Das Ganze muß nicht kommentiert werden, es zeigt auch so, wie unsere Politiker in der EU ihr eigenes Süppchen kochen wollen, denn das geht an der EU-Richtlinie dran vorbei.

Nordjoe

16 Antworten

Re: Geländewagenbeseuerung nachgelegt

Zitat:

Original geschrieben von Nordjoe


...das geht an der EU-Richtlinie dran vorbei.

Damit dürfte wieder die Möglichkeit offenstehen, die Regelung gerichtlich zu Fall zu bringen.

Hallo

die EU-Richtlinie hat nur mit dem Zulassungsrecht zu tun,

zur Besteuerung von Kraftfahrzuegen hat die EU bisher noch keine Richtlinie herausgegeben es ist im Moment eine in Arbeit

durch diese Änderung ist jetzt alles klar, ab vier Sitzplätzen, drei außer Fahrersitz, ist alles PKW.

da bringt kein Gericht was zu Fall.

Re: Geländewagenbeseuerung nachgelegt

Zitat:

Original geschrieben von Nordjoe


... Denke damit bleibt wenig Spielraum, für Geländewagen anders besteuert zu werden ausser sie brauchen neben dem Fahrersitz nur noch einen weiteren Sitzplatz.

Falsch gezählt! Im Text ist von "3 - 8 Sitzen außer dem Fahrersitz" die Rede.

Zitat:

... das geht an der EU-Richtlinie dran vorbei.

Nordjoe

Worauf bezieht sich Deine Äußerung konkret???

Hallo nordlicht

hast recht - ausser Fahrer dürften es 2 Sitze sein

ich beziehe mich mit dem Text der EU-Richtlinie über die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger 70/156/EWG Abschnitt C, da werden Geländefahrzeuge aus dem Bereich der Personenfahrzeuge ausgegliedert und entsprechend anderen Kriterien zugeordnet. Diese Regelung betrifft nur - die Zulassungsordnung, der hätte man sich durchaus anschließen können, man wollte es aber nicht. Auch die regelung um die M1AF-Fahrzeuge, die in irgendeinem anderen Teil dieses Gesetz-Konvulates steht, wäre eine Maßnahme gewesen, aber dem ist nicht gefolgt worden, Geländewagen sind nach unseren Ladesregierungen !!! eben wie PKW zu behandeln, da Kfz-Steuer theoretisch noch Landesregelung untersteht, ist kaum da etwas zu machen.

Nordjoe

nachstehend den Link zum Gesetz, Seiten 39-47 sind da relevant:

http://www.proallrad.com/.../Richtlinie_EU_70-156-EWG_2001-116-EU.pdf

Zulassung / Steuer

Trotzdem ist und bleibt die Kfz-Steuer eine Sache des nationalen und in der Bundesrepublik insbesondere des Landesrechts.

Die EU-Richtlinie bezieht sich auf Regelungen zur Zulassung von Kfz, die Regelungen der Besteuerung sind dort nicht betroffen. Insofern ist das bundesdeutsche Steuerrecht kein Widerspruch zur EU-Richtlinie.

Wenn es den so wäre, wie Du unterstellst, hätten findige Rechtsanwälte in dieser Sache sicher längst eine höchstrichterliche Entscheidung herbeigeführt!

Hallo

den findigen Anwalt gibt´s doch. Bei proallrad.

Zitat:

Original geschrieben von buckdanny99


...den findigen Anwalt gibt´s doch.

Die Frage ist aber, ob er auch letztendlich Erfolg (vor Gericht) haben wird.

Bis 11.01. geht da wohl ueberhaupt nichts bei denen. Und wenn mal mal in speziellen Offroad foren liest, gibts da wohl etwas hausinternen Ungemach?

FINDIG?

Zitat:

Original geschrieben von buckdanny99


Hallo

den findigen Anwalt gibt´s doch. Bei proallrad.

... nur der Erfolg lässt bisher noch auf sich warten!

Steuern.... Reitzthema,

bald muß man wohl mit Autobahnvignette, Feinstaub vignette (kostenpfflichtig) rumfahren, muß dann noch Kfz-Steuer, Mineralölsteuer und nicht zu vergessen Versicherungssteuer.... ach ja 19% MwSt trifft ja auch noch auf uns Autofahrer zu...
sämtl. Schlupflöcher, wie das man manchen Pkw als LKW durchgehen lässt werden gestopft

lieber "Papa-Staat" muß mal langsam Gut sein... ich rauche euch doch schon reich.... grrrr

Re: FINDIG?

Zitat:

Original geschrieben von nordlicht


... nur der Erfolg lässt bisher noch auf sich warten!

Da wird auch diesmal kein Erfolg kommen. Leute das könnt Ihr abhaken. Rüstet KLR um, wo es geht und verlasst Euch nicht auf so was. Die Änderung des Steuergesetzes ist rechtlich völlig in Ordnung - auch wenn es uns nicht gefällt. Mit dieser Änderung jetzt ist ein weiteres Anstreben einer Klage rausgeworfenes Geld, denn der Staat kann völlig frei von anderen Definitionen festlegen, wie ein Steuergegenstand definiert wir. Die verkehrsrechtliche Bindung ist zwar noch da, aber es wurden für den "Steuergegenstand" Abweichungen definiert jetzt und somit eben nichts mehr mit EU-Recht verkehrsrechtlich als Definition heranzuziehen.

Seht es endlich ein - es ist vorbei. ".. findiger Anwalt"? .. aber nur in Bezug was sein Einkommen betrifft. Diese Gesetzesänderung bringt alle bisherigen Bemühungen zum Fall. Doof sind die da oben ja nun auch nicht und laut gebrüllt wurde ja.

Es gibt nur einen Punkt an dem man Rütteln könnte:

Die Rückwirkung ist in meinen Augen nicht zulässig. Das sind 1,5 Jahre Rückwirkung, also mehr als 1 Berechnungszeitraum und da denke ich ist der Vertrauensschutz des Bürgers, dass das nun doch nicht kommt, stärker. Das wars aber auch schon. Für die Zukunft - also ab In Kraft Treten dieser Änderung ist nicht dran zu rütteln - leider.

Wer weiterhin gewichtsbesteuert werden will kann nur sein Fahrzeug ggf. so umbauen, dass er Personenbeförderungsfläche < Ladefläche hat und max. 3 Sitze. Dazu wird auch eine Trennwand gehören zw. Ladung und Personenbeförderung, die mind. 30 cm hoch ist und bei Kombis ggf. die Verblechung der hinteren Seitenscheiben. Die Gurthalterungen (außer der 3 erlaubten Sitze) müssen auch zugeschweißt werden. Das ganze muss vom TÜV dann so abgenommen werden und dann muss das Fahrzeug beim FA vorgezeigt werden.

Bei Doppelkabiner-Pickups heißt das:
Die hinteren Sitzplätze raus und da dann Laefläche draus machen - kann ja z.B. ein Flüssiggastank und ggf. bei Handwerker das Werkzeug rein. Nur so gehts - sonst nicht in Zukunft. Aber: Die 2,8 t - Grenze gibt es nicht mehr jetzt. Es kann also bei Einhaltung der o.g. Punkte auch eine Gewichtsbesteuerung mit nur 2t GG erreicht werden - ist doch was - ein kleiner Hoffnungs-Schimmer. Die Zeiten der Auflastung sind entgültig vorbei - unnötig.

Setzt Euch lieber für die Herstellung von Kaltlaufreglern, Kats usw. ein, denn das ist gut für die Umwelt und das schont dauerhaft den Geldbeutel vor hohen Steuerzugriffen. Fordert KLRs für alle Fahrzeuge von den Herstellern und Kats. Für viele Fahrzeuge gibts aber bereits diese Möglichkeit. Nehmt diese Möglichkeit wahr und hört auf zu jammern. Leute! - Ihr müsst anpassungsfähiger sein und vor allen, lasst das laute schreien - das bringt nichts und die Lücken werden um so schneller gestopft, um so lauter Ihr brüllt ohne ein Gericht bemüht zu haben.

Ich bin über den Ausgang der Geschichte auch nicht begeistert, aber ich bin realistisch und wenn meiner nicht schon Euro2 gehabt hätte, dann hätte ich eben einen D3-KLR eingebaut - sofort bereits ab 01.05.2005 und die ganze Geschichte würde mich - abgesehen von der Unverfrorenheit der Regierung Geld zu ziehen, wos nur irgendwie geht - ein Lächeln auf den Lippen beim Zahlen meiner KFZ-Steuer. In anderen Fällen hätte ich eben schon lange umgebaut und Sitzplätze rausgenommen, denn auch dass es genau so ausgeht - das steht doch schon länger fest. Es gab eben nur den kleinen Hoffnungsschimmer, dass das ev. nun doch nicht kommt. Spätestens jetzt hat jeder Hoffende gelernt, gibt es Geld für den Staat, dann wird das so durchgezgen - koste es was es wolle. Die Regelung bringt Ihr jetzt nicht mehr zum Kippen und das wissen die da oben auch ganz genau und auch jedes Gericht. Eine Klage würde jetzt nicht mehr angenommen werden für die Zukunft, da keine Aussicht auf Erfolg. Zahlt - beißt Euch in den Hintern, das Ihr keinen KLR nachgerüstet habt schon viel eher, sondern diesen Anwalt und Verein geglaubt habt und seid für die Zukunft schlauer.Sicher - harte Worte von mir, aber dass das so kommt, das habe ich Euch in den Foren schon so oft versucht Euch zu erklären ... und Euch die einzigen möglichen dauerhaften Wege aufgezeigt, dies zu entrinnen .. jetzt ist´s passiert - sorry.

Re: Re: FINDIG?

Zitat:

Original geschrieben von Gasjeeper


Setzt Euch lieber für die Herstellung von Kaltlaufreglern, Kats usw. ein, denn das ist gut für die Umwelt und das schont dauerhaft den Geldbeutel vor hohen Steuerzugriffen.

Das dies den Geldbeutel dauerhaft vor hohen Steuerzugriffen schont, wage ich angesichts der Erfahrungen aus der Vergangenheit stark zu bezweifeln. Man braucht sich nur einmal anzuschauen, wie die KFZ-Steuersätze für Fahrzeuge mit Katalysatoren in den vergangen Jahren drastisch erhöht wurden.

Re: Re: Re: FINDIG?

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Das dies den Geldbeutel dauerhaft vor hohen Steuerzugriffen schont, wage ich angesichts der Erfahrungen aus der Vergangenheit stark zu bezweifeln. Man braucht sich nur einmal anzuschauen, wie die KFZ-Steuersätze für Fahrzeuge mit Katalysatoren in den vergangen Jahren drastisch erhöht wurden.

Richtig - aber es ist seit längerer Zeit das einzige Mittel was schont und eine bessere Euro-Norm bringt immer eine Ersparnis zur vorherigen - egal, wie sich die Steuersätze weiter gestalten. Klar - blöd, für den es keine Nachrüstmöglichkeit gibt und da muss dann gefordert werden, dass sowas von den Herstellern auch angeboten wird --> Angebot und Nachfrage eben, bei einigen Herstellern hat die hohe Nachfrage durchaus ein Angebot bewirkt.

Dazu bringts auch noch Vorteile in dieser "Fahrverbotsgeschichte", wo erstmal bei Benzinern nur die ohne Kat betroffen sind, aber bald auch die Euro1. Da ist mind. Euro2 doch wirklich vorteilhaft in aller Hinsicht und die Kosten sind schnell wieder durch Ersparnis drin. Klar lohnt es sich nicht von Euro2 auf D3, aber bald sicher auch. Die nächste Änderung wird irgendwann sicher kommen - da hast Du Recht. Eh ich aber über 15 € auf 100 qbm zahle bei Euro1, da halbiere ich doch lieber den Satz durch nachrüsten auf die Hälfte. Das rechnet sich gerade bei Geländewagen meist bereits in 1 Jahr - also eigentlich "fast geschenkt" und man tut noch was für die Umwelt.

Beispiel:

Jeep 4,0l Bj. 86-95 hat Euro1 ab Werk
Steuer Euro 1 ca. 650 €
Nachrüstsatz D3 kostet knapp 400 €
D3-Steuer = Euro 3 = 270 €

Entweder man bezahlt die 650 € ans FA wieder für ein Jahr oder man nimmt die 400 € und rüstet auf und zahlt nur 270 € für das Jahr ans FA. Damit hat man so gut wie die gleiche Summe bezahlt in dem Jahr, aber man hat ein Abgasfreundlicheres Fahrzeug für die Zukunft und dem FA nur 270 € geben müssen. Damit steht man nach diesem Jahr genau so gut da wie mit einem neueren, welcher gleich die bessere Norm ab Werk hat.

In Zukunft wird Euro1 immer mehr Steuer kosten als D3 - das ist sicher - mit einer Ausnahme, welche aber wohl noch einige Zeit auf sich warten lassen wird:

die KFZ-Steuer wird auf den Benzinpreis umgelegt

Aber:
Niemand glaubt doch ernsthaft, dass dann die dadurch entstehende Gleichbehandlung von ohne Kat und gute Euro-Norm daraus resultieren würde?! - niemals, da wirds sicher noch einen Haken auch da geben mit der Euro-Norm

Also mir hat mein freundliches Finanzamt diese Woche wieder die gewohnten 172,- EU's für den Pickup abgebucht. Da leg' ich erstmal keinen Widerspruch ein. Wenn's wirklich irgendwann kommt, naja...wird mich auch nicht umbringen.

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