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gebremster Anhäger 13 Monate über TÜV Termin

Hallöchen,

kann mir einer von Euch sagen (also im/für den Fall der Fälle), wie ich einen gebremsten und zugelassenen Anhänger am besten zur Prüfstation bekomme? Was erwartet mich dort?

Danke für Infos im Voraus!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@wvn schrieb am 10. Januar 2017 um 15:21:29 Uhr:


Hallöchen,

kann mir einer von Euch sagen (also im/für den Fall der Fälle), wie ich einen gebremsten und zugelassenen Anhänger am besten zur Prüfstation bekomme? Was erwartet mich dort?

Danke für Infos im Voraus!

Mit einem entsprechenden Zugfahrzeug den Anhänger hinbringen und das Teil zur HU vorführen. Dort erwartet dich dann neben der normalen Gebühr ein 20%iger Aufschlag. Dafür kriegst du aber auch die Plakette wieder für 2 Jahre.

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Überlassen??? Der Anhänger ist zugelassen. Das Überschreiten des HU-Termins, und nur darum geht es, ändert nichts daran, dass der zugelassene Anhänger weiter versichert ist und so im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden darf. Nicht die Nutzung ist eine OWi, das Überziehen ist es.
Hin zur HU und gut ist. Den 20% Aufschlag hast du mehr als eingespart.

Zitat:

@birscherl schrieb am 10. Januar 2017 um 19:03:34 Uhr:



Zitat:

@gast356 schrieb am 10. Januar 2017 um 17:54:17 Uhr:


... Abmelden wär ja wohl das Dümmste was man machen kann - Kurzzeitkennz. kriegste nur noch mit gültiger HU. …

Nö, das gibt’s auch noch ohne HU. Eben für die Wege zur HU.

Nur mal so als Anmerkung, dafür wird kein Kurzzeitkennzeichen benötigt!

§ 10 Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV
...
(4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind. Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette dürfen mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs durchgeführt werden, wenn sie von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.

Ergo, sobald die Zulassungsstelle ein Kennzweichen zugeteilt hat und eine Haftpflichversicherung besteht, das von der Zulassungsstelle ausdrücklich zugeteilte noch ungestempelte Kennzeichen am Fahrzeug anbringen, dazu diese EVB-Nummer (früher Doppelkarte, was als Nachweis über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung dient) mitführen und schon ists kein Problem zur HU, ggf. SP zu fahren.

Ich kann da nur mit Mühe herauslesen, dass es um was anders als um die Zulassung geht - z. B. Fahren ohne gültige HU.

Zitat:

@gast356 schrieb am 11. Januar 2017 um 00:08:52 Uhr:


Nur mal so als Anmerkung, dafür wird kein Kurzzeitkennzeichen benötigt!

Benötigt wird es nicht, das ha auch niemand behauptet. Es ist aber eine von mehreren Möglichkeiten.

Die Vorabzuteilung des Kennzeichens wird nicht von jeder Zulassungsstelle gemacht, daher wird das nicht überall funktionieren.

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Zitat:

@wvn schrieb am 10. Januar 2017 um 15:21:29 Uhr:


Hallöchen,

kann mir einer von Euch sagen (also im/für den Fall der Fälle), wie ich einen gebremsten und zugelassenen Anhänger am besten zur Prüfstation bekomme? Was erwartet mich dort?

Danke für Infos im Voraus!

Zur Erinnerung: Das Teil ist zugelassen. Welchen Sinn macht da ein Kurzzeitkennzeichen? Welche Behörde gibt ein Kurzzeitkennzeichen für einen angemeldeten Anhänger heraus? Abmelden, dann nicht gemeldet zum Zwecke der HU mit Versicherungsnachweis fahren, HU vornehmen lassen, dann zur Zulassungsstelle und wieder zulassen??? Da wäre verschrotten und einen neuen kaufen vermutlich einfacher zu händeln. Meinen Anhänger hatte ich ebenfalls mehr als ein Jahr hinterm Haus mit abgelaufener HU - und natürlich auch ein paar Mal benutzt, nur nie auf den Stempel geachtet. Risiko erwischt zu werden ist doch in der Realität fast null. Also wozu dieses Drama?

Und diese Sche...Autokorrektur: Oben soll es "Überlesen" heißen.

Da könnte man direkt einen Wettbewerb draus machen....
Wem sein Hänger hat am längsten den TÜV überzogen.😁
Ich mit meinen 8 Monaten hab aber keine Chance auf den Sieg🙁

Noch nicht 😛. Alles eine Frage der Zeit.

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