1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Gebrauchtwagengarantie

Gebrauchtwagengarantie

Hallo,
Bekannte von uns haben sich vor einiger Zeit von einem Autohaus einen Gebrauchtwagen der Mittelklasse gekauft. Sie konnten sich dann entscheiden, Preisnachlass oder 1 Jahr Garantie. Sie haben sich dann für den Preisnachlass entschieden.
Nun zu meiner Frage:
Wie ist das möglich, Autohäuser und auch die allgemeinen Händler sind ja verpflichtet auf Gebrauchtwagen eine Gebrauchtwagengarantie von einem Jahr zu gewähren, oder gibt es da irgend eine Vertragsklausel, wo man die Garantie ausschließen kann?
Vielen Dank für eure Antworten
Sam

Ähnliche Themen
16 Antworten

Zitat:

Im Übrigen würde du bei der Garantie in den ersten 6 Monaten eben nix zuzahlen, weil die 30% dann der Händler aufgrund seiner Gewährleistung übernehmen müsste.

Auch falsch! Es gibt schließlich ein neuteil für ein altes.

Ergo: VERBESSERUNG der sache, somit 30% Abzug, auch bei gewährleistung

Das sehe ich anders!
Mich würde die Grundlage der trotz der Sachmangelhaftung dem Käufer entstehenden Kosten interessieren.
Wenn Dir am Auto in den ersten 6 Monaten die Turbos oder das Getriebe kaputt gehen, dann hast Du sicher keine Zuzahlung zu leisten (30% oder was auch immer).
Oder war Deine aussage nur auf die Garantieversicherung bezogen, wo dies natürlich stimmt?
vg
stefan

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit