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Garantieverlängerung bei Opel ???

Themenstarteram 15. Juni 2004 um 19:22

Hallo,

mein Vater hat sich vor kurzem einen Opel Astra DTI 75 PS Bj. 05/03 mit 28TKM gekauft. Nun steht laut der Anzeige bei 30TKM ein Service an. Laut Hersteller hat das Auto noch fast ein ganzes Jahr Werksgarantie - so was wäre, wenn er die Inspektion bei einer freien Werkstatt (z.B. ATU), die auch nach Herstellervorschrift Inspektionen durchführen lässt. Erlischt dann die Werksgarantie ???

Bei VW ist es so, dass man sich an die normale Werksgarantie eine Anschlussgarantie (nicht Mobilitätsgarantie) kaufen kann, aber unter der Bedingung, dass man sein Auto regelmäßig bei VW zur Inspektion gibt. Ist das bei Opel auch so ???

Hat hier jemand Erfahrungen gemacht ???

Vielen Dank für eure Antworten !

Gruß Bjoern83

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7 Antworten
am 15. Juni 2004 um 20:20

Die Garantiebedingungen...

-Inspektion alle 15.000km, oder 2 Jahre

-bei einem Opel-Händler oder zugelassenem Opel-Servicepartner

Also, die Inspektion nicht bei Opel, Garantie weg :(, leider.

Allzeit Gute Fahrt

Florian

Themenstarteram 15. Juni 2004 um 21:23

Das heißt sobald ich eine Inspektion bei einer freien Werkstatt mache verliere ich auch die 2-jährige Werksgarantie ???

Angenommen mein Vater lässt den Service bis Ablauf der 2Jahres-Werksgarantie regelmässig bei Opel warten, kann er dann eine Verlängerungsgarantie dazu kaufen ??? Oder geht das nicht ???

Gruß Bjoern83

am 15. Juni 2004 um 21:35

Opel bietet siweit ich weis einen Garantieverlängerung um ein weiteres Jehr an.

Die kann aber nur abgeschloßen werden, wenn die Neuwagengarantie von 2 Jahren noch nicht abgelaufen ist.

Man kann also nicht sagen, Auto drei Jahre alt, ach da mache ich noch schnell ein Jahr Garantie :).

In Dienem fall geht das antürlich, du kannst Dir die Zeit lassen, bis theoretisch einen Tag vor Ablauf der Garantie.

Allzeit guet Fahrt

Florian

am 21. Juni 2004 um 11:46

es gibt den Begriff Garantie nicht mehr er wurde duch Gewährleistung und Sachmängelhaftung ersetzt!

Ob jemand ne Anschlussgarantie nimmt oder nicht muss er letztendlich entscheiden. Sollte aber bedenken das diese "Werksgarantie"(Werksgewährleistung) ziemlich vieles ausschließt worauf du vorher gesetzlich anspruch auf Reparatur etc hattest z.b. sind multimedia Komponenten ausgeschlossen.

Zudem betrifft das nur die Herstellergewährleistung. Die gesetzliche Gewährleistung gegenüber deinem Händler bleibt voll erhalten er kann dich nicht zwingen die Inspection nur bei Opel zumachen (wäre dann ein Werkandienungsvertrag und der iss illegal).

Abschließend gesagt lohnt sich diese Anschlussgewährleistung nur für wenigfahrer die nicht so schnell über 100.000 km fahren. Für Vielfahrer isses besser ne freie Meisterwerkstatt zu nehmen da diese bis zu 40-70% günstiger als Vertragswerkstätten sind.

am 21. Juni 2004 um 20:36

Falsch !!!

Es hat sich nur die gesetzlich vorgeschriebe Mindestleistung geänder.

Diese sieht jetzt die von dir angesprochene Gewährleitung für 24 Monat vor.

Das bedeutet keinen Ausschluß einer Garantie, sondern erlaubt jetzt Kundenorientierten Unternehmen, nicht VW ..., das diese zu der Gewährleistung, wie schon seit urzeiten praktiziert, für ihr Produkt und dessen Qualität GARANTIEREN können.

Bei Gewährleistung, ist der Hersteller nur in den ersten sechs Monaten in der Beweispflicht, das der Fehler nicht durch sein Verschulden entstanden ist, in den weitern 18 Monate, ist der Kunde in der Beweispflicht, das der Fehler durch Verschulden des Herstellers entstanden ist.

Wie man sich vorstellen kann, ist das bei den Megakonzernen von heute schon ein Problem, wenn die nicht zahlen wollen hilft nur noch das Gericht.

Ich sehe es so, der Kunde ist König und sollte natürlich nur da kaufen, wo er die besseren Leistungen bekommt, also eine Garantie.

Z.B. VW, scheint ihren Erzeugnissen nicht recht zu vertrauen, denn nur mit gesetzlicher Gewärleitung hinken sie dem Markt hinterher :(.

Ach noch zu Deiner "Sachmängelhaftung", das ist nur ein anderer Begriff für Gewährleistung.

Im speziellen, sieht es mit der Gewährleistung noch viel schlimmer aus, z.B. nach 20 Monate geht das ABS Stergerät kaputt, ich fahre zu Opel und bekomme natürlich kostenfrei ein neues ABS System, nun bei Gewährleistung sieht der Fall ganz anders aus, ich muß dem Hersteller beweisen, das die Fehlerursache schon beim Kauf des Fahrzeugs bestanden hat und das ist nach der Zeit unmöglich.

Denn das Ding lief ja 20 Monate ohne Probleme, zwar mit einem z.B. bei der Herstellung überhitzten und dadurch stark in der Haltbarkeit eingeschränkten Bauteil, aber es funktionierte...

Gruß

Florian

Ich will das noch ein bischen spezifizieren:

klugscheißen an

Sachmängelhaftung hat man automatisch beim Kauf eines neuen oder gebrauchten Fz. Bei gebrauchten kann die allgemeine Sachmängelhaftung zum einen auf ein Jahr begrenzt werden und es können spezielle Punkte ausgeschlossen werden. Beispielsweise Innenbeleuchtung defekt etc. Diese Sachmängelhaftung ist/ darf nicht an bedingungen wie "Kundendienst nur in Vertragswerkstätte etc" geknüpft sein. IMHO ist der Träger der Sachmängelhaftung immer der Verkäufer des Autos (Händler bei dem Iher gekauft habt und wenn der am Nordpol ist pech jehabt) nicht der Hersteller!!

Darüber hinaus steht es natürlich dem Hersteller frei eine Garantie zu geben. Diese darf er natürlich an bedingungen Knüpfen, da die Garantie ja freiwillig ist. Beispiel wäre die bei vielen Herstellern praktizierte Garantie gegen Durchrostung. Diese darf natürlich an Bedingungen geknüpft werden wie den Rostcheck in der Vertragswerkstatt etc.

Gerade bei "Garantieverlängerungen" sind evtl. Bedingungen erlaubt und sollten peinlichtst genau befolgt werden, sonst ist essig mit Ansprüchen.

Allgemein gilt: nix wird so heiß gegessen wie es gekocht wird. Kein Hersteller pocht derzeit darauf das der Händler zuständig für Sachmängelfragen ist. Ihr könnt euer Auto kaufen wo ihr wollt und die Sachmängelhaftung bei jedem Vertragshändler geltend machen.

Es muß aber jedem klar sein, daß das auf freiwilliger Basis des Herstellers durchgeführ wird. Es könnte jederzeit heißen: Na dann gehen sie doch mal zum Fz Verkäufer nach Bratislava (bei EU-Wagen) und schildern dort ihre Probs, das geht uns nix an :(

 

/klugscheißen aus

am 22. Juni 2004 um 6:16

und noch ein Klugschiss:

die meisten Anschlussgarantien werden nicht über die Hersteller, sondern über Versicherer abgeschlossen, wie Car-Garantie und Andere. Diese dient einzig allein der Kundenbindung, da man ja dann die Inspektionen beim Markenhändler durchzuführen hat. Ist man Vielfahrer, bzw. hat das Fahrzeug, wie schon von einem Vorredner erwähnt, viele Kilometer auf dem Buckel, bekommt man nur einen Teil ersetzt. Es stellt sich hier die Frage, ob sich das angesichts der hohen Werkstattpreise und der Ersatzteilaufschläge von bis zu 15% über der UPE lohnt. Generell kann man die Inspektion auch in einer freien oder anderen Markenwerkstatt durchführen lassen, denn tritt ein Schaden auf, kann die Haftung nur abgelehnt werden, wenn Sie in kausalem Zusammenhang zu einer nicht korrekt durchgeführten Arbeit steht.

In der Praxis hört man dann bei Markenhändlern den Spruch: "wenn Sie die Inspektion bei uns durchführen hätten lassen, wäre auf Kulanz etwas zu machen gewesen". Ob man das aber glauben kann, mag ich ernsthaft zu bezweifeln, da ich nämlich schon genau das umgekehrte erfahren durfte. Der Kommentar damals: "Mit dieser KM-Leistung ist das nichts aussergewöhnliches, auch wenn die Garantie gerade mal ein Monat vorbei ist". Faktum, lieber Kunde komm zu uns, dann wollen wir dich auch gut behandeln. Ist es aber dann soweit, dann behalten wir uns vor, die Sache anders zu handhaben, Hauptsache du bist bei uns Kunde, denn wir wollen ja nur Dein Bestes, nämlich Deine Kohle!

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