Garantiefrage

Heyho Leute.
Ich weiß nich ob das hier das richtige Forum ist, aber ich stell meine Frage einfach mal.

Ich hab mir vor 2 Wochen eine Rieju RS2 Matrix gekauft. Das Fahrzeug ist Baujahr 2006, jedoch wurde es vor 2 Wochen das erste mal zugelassen, also auf mich. Somit bin ich der Erstbesitzer.

Nun hab ich das Problem, dass ich meine 1000km-Inspektion machen will/muss. Ich hab gerade angerufen und gefragt, ob ich einen Termin haben könnte, doch in den nächsten 2 Wochen kann man einen Termin vollkommen vergessen und später erst nach Vereinbarung. Jedoch brauche ich die Inspektion dringend, da ich täglich fahre.

Nun wurde mir beim Kauf gesagt, dass ich zu meinem Händler fahren soll, um die Inspektionen zu machen. Jedoch bleibt mir jetzt erstmal nix anderes übrig als entweder mindestens 2 Wochen zu warten oder die Inspektion bei einem anderen Händler/einer nderen Werkstadt zu machen.

Da kommt es zur Garantiefrage: Kann ich diese Garantie jetzt vergessen, wenn ich die Inspektion bei einem Rieju-Händler machen lasse, oder muss ich die Inspektion unbedingt bei dem Händler, bei dem ich das Bike gekauft habe und der übrigens kein offizieller Riejuhändler ist, erledigen lassen? Bekam ich nun eine 1jährige Werksgarantie mit der ich zu jedem Rieju-Händler fahren kann oder nur eine Händlergarantie, die nur bei diesem Händler vorhanden ist?

Wie schon geschrieben: Mir wurde gesagt, dass ich die Inspektionen bei ihm machen soll, aber von "müssen" war glaub ich keine Rede. Will der Händler mich somit nur an sich binden?

14 Antworten

Da würde ich mal anfragen und es mir per email bestätigen lassen. Abgesehen davon hast Du auf ein Neufahrzeug 2 Jahre Garantie.

http://www.rieju.de

Schau in Deine Garantiebedingungen, in der Regel ist die Wartung an einen VETRAGSPARTNER des Herstellers gebunden. Sollte dies so in Deinen Garantieunterlagen stehen und der Verkäufer ist kein Vetragspartner kann er Dir erzählen was er will, es hat im Garantiefall keinen Bestand. Also schau ruhig im Umland oder per Internet, wo Du einen entsprechenden Vertragspartner findest. Dein Verkaufs-Händler mag ein netter Kerl sein, aber Garantie ist nicht an EINEN Händler gebunden.

Kenn' jetzt diese Marke nicht aber wenn man ein ausländisches Fahrzeug bei einem Markenhändler kauft, der vom zuständigen Importeur beliefert wird, kann man zu jedem Markenhändler gehen. In diesem Fall hat man ein offizielles Serviceheft, welches vermutlich in ganz Europa Gültigkeit hat.

Beim sogenannten Grauimport bekommt man die Garantieleistung möglicherweise nur bei diesem einen Grau-Händler. Man hat in diesem Fall auch nicht o.a. Serviceheft. Wenn doch, ist alles im grünen Bereich, siehe oben.

pfisti

Also zu dem 1 Jahr Garantie: Da das Fahrzeug unter 250ccm hat, hat es nur 1 Jahr. Das habichaus dem Garantieheft herausgelesen.

Hab jedoch etwas anderes gefunden. Aufm Kaufvertrag wurde vermerkt, dass ich 12 Monate "Händlergewährleistung" hab -.-

Was ist eigentlich der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung?

Garantie: der Händler/Hersteller muss den Mangel in jedem Fall beheben
Gewähleistung:der Händler/Hersteller ist zur Behebung des Mangels verpflichtet, allerdings kann DER den Nachweis verlangen, dass der Mangel schon beim Kauf bestand. Kann ein rechtlich schwieriges Problem werden.
Da in Deinem Vetrag HÄNDLER-Gewährleistung steht, ist Dein Händler derjenige, an den Du Dich mit Ansprüchen wenden musst. Vorschlag:Mach schriftlich mit Deinem Händler einen Termin aus, damit hast Du einen Pluspunkt, falls in der Zwischenzeit ein Garantiefall eintritt. Aber das ist ja nun nicht unbedingt zu erwarten. Mach den Termin bei Deinem Händler und mach Dich ansonsten locker😉😉😉.

Moin,

wobei ich die "Händlergewährleistung 1 Jahr" nicht so ganz nachvollziehen kann bei dem, was der TE hier schrieb: Erstbesitz, 0km, Neufahrzeug, Vertragshändler. Da sollte eigentlich die Herstellergarantie greifen.

Es sei denn er hat ein Gebrauchtfahrzeug und kein Neufahrzeug gekauft. Aber das sollte neben dem Hinweis auf die Händlergewährleistung auch im Kaufvertrag stehen.

Ansonsten ist die Erklärung Gewährleistung-Garantie schon ok. Zwei Kleinigkeiten: Garantie ist freiwillig und wird bei Neusachen vom Hersteller ausgegeben, der damit die Mängelfreiheit von Auslieferung bis zu einem bestimmten Teitpunkt garantiert. Ansprüche daraus immer an den Hersteller.

Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben. Ansprüche richten sich grundsätzlich an den Verkäufer. Im ersten halben Jahr muß der Verkäufer nachweisen, daß der Mangel nicht schon bei Übergabe bestand, danach der Käufer, eben daß er wohl bestand.

Zusätzlich gibt es noch die Gebraucht-Garantie, die der Händler über eine Versicherung an den Käufer weitergeben kann. Dort wird dann ein bestimmter Umfang von Schäden innerhalb von 1 oder 2 Jahren abgedeckt, egal, ob der Mangel bei Übergabe schon bestand oder nicht. Meist sind Vorgaben im Vertrag, die die Wartung innerhalb des Garantiezeitraums und die im Garantieumfang enthaltenen Bauteile vorschreiben. Aber allemal besser als die pofelige gesetzliche GWL. Und wenn man 200,- auf den Kaufpreis draufzahlt, aber im Schadensfall keinen Stress hat, wäre das zumindest für mich beruhigend.

Herstellergarantie (gesetzlich 2 Jahre bei neuen Artikeln): sagt, dass ich bei einen Mangel bei jedem Vertragshändler oder einer vom Hersteller anerkannten Fachwerkstatt auf kosten des Herstellers den Mangel beheben lassen kann. Allerdings muss ich nach Ablauf von 6 Monaten unter Umständen beweisen, dass der Mangel schon von Anfang an bestanden hat und nicht durch den Besitzer verursacht worden ist.

Händlergewährleistung: (nach Vereinbarung bei gebrauchten Artikeln) je nach Ausführung gewährt der Händler eine Gewährleistung auf die Funktionalität des erworbenen Artikels (voll oder auch nur auf bestimmte Teile, Baugruppen usw.)

Gruß
Torsten

Moin,

@Harryheilbutt
Nu schmeißt Du das wieder durcheinander.

- Garantie kann der Hersteller/Importeur geben, muß er nicht. Es handelt sich dabei um eine freiwillige, über die gesetzlich vorgeschriebene GWL hinausgehende Leistung des Herstellers/Importeurs.

- Gewährleistung muß der Verkäufer/Hersteller/Importeur geben, ob er will oder nicht, weil gesetzlich vorgeschrieben laut BGB. Und zwar bei Neuware 2 Jahre, bei gebrauchten Waren kann das auf 1 Jahr reduziert werden.

1. Wenn ich einen neuen Artikel von einem Händler kaufe, habe ich eine gesetzlich garantierte Garantieverpflichtung des Herstellers gegenüber dem Käufer. Heißt, der Hersteller garantiert mir als Käufer eines von ihm hergestellten neuen Artikels, den ich bei einem von ihm autorisierten Händler gekauft habe, dass dieser Artikel ohne Fehler ist und den Gebrauseigenschaften entspricht die er mir in der Beschreibung zusichert. Diese Garantie (vom Gesetzgeber festgelegt) beträgt mindestens 2 Jahre.

2. Wenn ich einen gebrauchten Artikel bei einem Händler kaufe, kann er mir bei bereits abgelaufener Garantie, (muss er aber nicht) eine Gawährleistung auf Behebung von eintretenden Mängeln einräumen, die sich auf das Produkt an sich oder auch nur auf bestimmte Kommpunenten dieses Artikels beschränkt.
Ist noch Garantie vorhanden, also sind die zwei Jahre noch nicht um, tritt punkt eins ein.

Und da habe ich nichts durcheinander gebracht, habe gerade erst mit dieser Sache persönlich zu tun gehabt.

Gruß
Torsten

Zitat:

Original geschrieben von hotblack


Moin,

@Harryheilbutt
Nu schmeißt Du das wieder durcheinander.

- Garantie kann der Hersteller/Importeur geben, muß er nicht. Es handelt sich dabei um eine freiwillige, über die gesetzlich vorgeschriebene GWL hinausgehende Leistung des Herstellers/Importeurs.

- Gewährleistung muß der Verkäufer/Hersteller/Importeur geben, ob er will oder nicht, weil gesetzlich vorgeschrieben laut BGB. Und zwar bei Neuware 2 Jahre, bei gebrauchten Waren kann das auf 1 Jahr reduziert werden.

Zitat:

Original geschrieben von Harryheilbutt


1. Wenn ich einen neuen Artikel von einem Händler kaufe, habe ich eine gesetzlich garantierte Garantieverpflichtung des Herstellers gegenüber dem Käufer. Heißt, der Hersteller garantiert mir als Käufer eines von ihm hergestellten neuen Artikels, den ich bei einem von ihm autorisierten Händler gekauft habe, dass dieser Artikel ohne Fehler ist und den Gebrauseigenschaften entspricht die er mir in der Beschreibung zusichert. Diese Garantie (vom Gesetzgeber festgelegt) beträgt mindestens 2 Jahre.

2. Wenn ich einen gebrauchten Artikel bei einem Händler kaufe, kann er mir bei bereits abgelaufener Garantie, (muss er aber nicht) eine Gawährleistung auf Behebung von eintretenden Mängeln einräumen, die sich auf das Produkt an sich oder auch nur auf bestimmte Kommpunenten dieses Artikels beschränkt.
Ist noch Garantie vorhanden, also sind die zwei Jahre noch nicht um, tritt punkt eins ein.

Und da habe ich nichts durcheinander gebracht, habe gerade erst mit dieser Sache persönlich zu tun gehabt.

Das bekommt man ja das kalte Sausen, was Du hier schreibst. Lies bitte mal im BGB §433 und die folgenden Paragraphen!

Im Handel ist die Garantie eine zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistungspflicht gemachte freiwillige und frei gestaltbare Dienstleistung eines Händlers oder Herstellers gegenüber dem Kunden. Häufig wird sie jedoch mit dieser verwechselt.

Ein wichtiger Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung besteht in folgendem:

* Garantie: ein zwischen Käufer und Verkäufer abgeschlossener Vertrag, der dem Käufer eine unbedingte Schadensersatzleistung zusichert.

* Gewährleistung: definiert eine zeitlich befristete Nachbesserungsverpflichtung ausschließlich für Mängel, die zum Zeitpunkt des Verkaufs bereits bestanden.

sorry Harry .. hast aber doch verwechselt 😉 ^^^^ so isses richtig, nicht weil ich´s so will ... das sagt tante wiki 😁

Zitat:

Original geschrieben von Nette Hexe


Im Handel ist die Garantie eine zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistungspflicht gemachte freiwillige und frei gestaltbare Dienstleistung eines Händlers oder Herstellers gegenüber dem Kunden. Häufig wird sie jedoch mit dieser verwechselt.

Ein wichtiger Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung besteht in folgendem:

* Garantie: ein zwischen Käufer und Verkäufer abgeschlossener Vertrag, der dem Käufer eine unbedingte Schadensersatzleistung zusichert.

* Gewährleistung: definiert eine zeitlich befristete Nachbesserungsverpflichtung ausschließlich für Mängel, die zum Zeitpunkt des Verkaufs bereits bestanden.

sorry Harry .. hast aber doch verwechselt 😉 ^^^^ so isses richtig, nicht weil ich´s so will ... das sagt tante wiki 😁

Zitat:

Also fassen wir zusammen. Wenn ich ein NEUES Teil Kaufe, egal was es ist habe ich 2 Jahre Gar. od. Gewährl. wenn man es genau betrachtet ist es eh das gleiche.

Bei gebrauchten Teilen 1 Jahr ( von Händler ) bei privat sieht es anders aus. Aber selbst da gibt es eine Garantie bei verkauften Sachen.

Oder? Aber ich würde sagen so ist es.

Nein bei Privatverkäufen kannst du jegliche Garantie oder Gewährleistung aussschliessen.

Moin,

nö, Garantie und Gewährleistung ist mitnichten das Gleiche und auch nicht das Selbe!!

Garantie: Recht des Kunden innerhalb der Garantiezeit die Ware zu reklamieren, gemäß Garantiebestimmungen des Herstellers. Dabei ist es meistens egal, ob der Mangel schon bei Übergabe bestand oder im Laufe des sachgemäßen Gebrauchs auftrat.

Gewährleistung: Recht des Kunden eine Ware zu reklamieren innerhalb der 2 jahre (Neuware) oder 1 Jahr (Gebrauchtware, wenn vom Verkäufer so vermindert). Innerhalb der ersten 6 Monate muß der Verkäufer/Hersteller beweisen, daß der Mangel nicht schon bei Übergabe bestand. Denn nur darauf kann sich der Käufer berufen. Heisst also, die Ware muß schon bei Kauf defekt gewesen sein. Defekte, die durch den sachgerechten Gebrauch auftreten werden NICHT gedeckt! Nach den 6 Monaten muß übrigens der Käufer nachweisen, daß der Mangel bereits bei Übergabe bestand (Beweislastumkehr). Und das sind die 2 großen und manchmal für den Käufer teuren Unterschiede zur Garantie!

Du hast bei Neuware IMMER 2 Jahre Gewährleistung (weil gesetzlich vorgeschrieben) und MANCHMAL Garantie, wenn der Hersteller die freiwillig gibt.

Bei Gebrauchtwaren schreibt der Gesetzgeber laut BGB auch 2 Jahre Gewährleistung vor, die allerdings vom gewerblichen Verkäufer auf 1 Jahr reduziert werden kann.

Als privater verkäufer kann man sich ganz von der Gewährleistungspflicht entbinden.

Ich glaube, ich scanne mal den Artikel aus unserer Tageszeitung vom letzten Samstag ein, da ist alles sehr schön beschrieben. Und zear genauso, wie ich hier schrub.

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