Garantieanspruch für reparierten Reifen
Hallo,
wir hatten vor 6 Monaten für unsere Großeltern einen Suzuki Swift Bj.2021 für 14000€ gekauft.
Alle 2 Wochen musste an einem Reifen Luft nachgefüllt werden, heute habe ich entdeckt dass der Reifen an der Lauffläche repariert wurde. Nicht von innen sondern mit so einem Gummistück dass man von aussen in den Reifen steckt.
Die Reifen waren schon beim kauf montiert und ich werde morgen zu dem Händler fahren.
Wie sieht es hier mit der Gebrauchtwagengarantie aus? Bei solch einer laienhaften Reperatur sollte ich doch normalerweise einen neuen Reifen erhalten?
Es handelt sich um den linken Vorderreifen der bereits 3 Jahre alt ist, wenn alles richtig gemacht wird sollten doch normalerweise beide Vorderreifen ersetzt werden.
Viele Grüße
Daniel
9 Antworten
Kannst Du es beweisen, dass es beim Kauf schon war? In 6 Monaten kann vieles passieren, können auch die Großeltern gewesen sein. Also höflich fragen kannst Du und auf Kulanz oder ein entgegenkommen hoffen. Ersetzt wird, wenn überhaupt, eh nur der defekte Reifen, mehr muss der Händler ja nicht machen. Aber ich würde hier definitiv beide tauschen lassen.
Ansonsten 2 neue Reifen vorne und fertig. Für so eine Knutschkugel kosten die Dinger doch nix. 200€ für beide mit Montage, mehr eher nicht.
Wenn alles richtig gemacht wird, wird zunächst einmal geprüft, ob die vorhandene Reparaturstelle überhaupt ursächlich für den Luftverlust ist.
Zitat:
@Gummihoeker schrieb am 16. Juni 2025 um 17:32:23 Uhr:
Wenn alles richtig gemacht wird, wird zunächst einmal geprüft, ob die vorhandene Reparaturstelle überhaupt ursächlich für den Luftverlust ist.
So ist es, dass muss zuerst geprüft werden.
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Daniel,
und wenn es die Reparaturstelle ist, so gibt es ja nicht nur die Gebrauchtwagengarantie, sondern auch die Sachmangelhaftung, die der Händler gewährleisten muss. Hier ist der Händler in den ersten 12 Monaten (*) nachweispflichtig, dass der Defekt erst nach dem Kauf passiert ist. Wenn nun deine Großeltern und auch du die Repartur nicht haben ausführen lassen, dann sehe ich den Händler in der Pflicht, den Reifen fachgerecht zu reparieren oder auszutauschen.
Die Sachmangelhaft einzufordern, ist aber nicht immer ganz einfach. Muss man sich halt überlegen, ob man konsequent ist und eventuell über Anwalt und Gericht geht.
Andererseits sind ja auch viele Händler sehr entgegenkommend. Insofern macht es Sinn, als ersten Schritt mit dem Händler zu sprechen.
Auch bei einem anderen Reifendefekt würde ich zuerst den Händler ansprechen, denn jenachdem, um was für einen Defekt es sich handelt, kann auch der Händler dafür verantwortlich sein, ihn zu beseitigen.
Das ist zumindest meine Meinung zu dem Thema.
Gruß
Uwe
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Edit:
(*) vergessen zu schreiben. Danke nogel für deinen Hinweis.
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Wenn es neue Reifen braucht, sollte man darauf achen, ob es ein Allradler ist.
Dann wären je nach Restprofil u.U. vier neue Reifen nötig bzw. sinnvoll.
Ja, das ist ein wichtiger Hinweis von dir.
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Daniel,
manche Hersteller geben vor, um wieviel mm sich die Profiltiefe zwischen den Reifen auf der Vorderachse zu denen auf der Hinterachse untersteiden dürfen.
Dies solltest du vor dem Kontakt mit dem Händler in Erfahrung bringen.
Gruß
Uwe
Zitat:
@NeoHazard schrieb am 16. Juni 2025 um 17:32:16 Uhr:
Kannst Du es beweisen, dass es beim Kauf schon war? In 6 Monaten kann vieles passieren, können auch die Großeltern gewesen sein.
Muß er nicht beweisen, der Zeitpunkt für die Beweislastumkehr ist erst nach 12 Monaten. Insofern greift die Gewährleistung, weil der Händler auch seinerseits nicht beweisen kann, daß bei Übergabe der Mangel noch nicht bestand.
Auf ein erneutes Flicken wüürde ich mich nicht einlassen, auch nicht von innen. Sondern einen neuen Reifen. Ob es zwei sein müssen, wäre erst zu diskutieren. Vielleicht übernimmst du selbst die Kosten für den zweiten, falls sich der Händler dabei querstellt.
Zitat:
@Nomen_est_Omen schrieb am 16. Juni 2025 um 18:01:05 Uhr:
Wenn es neue Reifen braucht, sollte man darauf achen, ob es ein Allradler ist.
Dann wären je nach Restprofil u.U. vier neue Reifen nötig bzw. sinnvoll.
Das würde ich v.a. bei einem BMW bejahen. Bei einem Suzuki Swift nicht.
Die Beweislastumkehr beginnt am Kauftag und endet nach 12 Monaten.