Gabrauchtkauf beim Freien Händler und die Gewährleistung

Hallo.

Viele freie Händler bieten ihre Autos mit "12 Monaten Gewährleistung" an. Also ohne die zusätzliche Car-Garantie mit ihren genauen geregelten Bedingungen

Im Endeffekt läuft es dann vermutlich darauf hinaus, das man in den ersten 6 Monaten Gewährleistung hat, und danach nachweisen muss, das der mangel schon von Anfang an da war.

Voraussetzung natürlich Scheckheftgepflegt und alle KD gemacht usw.

Ist dies soweit richtig ?

Können diverse Sachen (außer Verschleißteile natürlich) ausgeschlossen sein ?

Angenommen bei dem Fahrzeug entsteht ein großer Schaden am Motor. Der Freie Händler wird sich freuen, die 5-8k€ zu zahlen nehme ich an.

Kann der Händler auch nur einen Teil der kosten bezahlen müssen, oder kann mir das egal sein, weil ich habe ja 12 bzw. 6 Monate Gewährleistung...

Kommt der Händler da irgendwie raus und muss nix zahlen ?

Danke !

23 Antworten

ich bin mir nicht sicher, bin jetzt aber ehrlichgesagt auch zu faul zum Googeln 😉

Der einzige, der imho was gegen einen solchen Privatverkauf haben könnte, ist der Fiskus...

Zitat:

@cocker schrieb am 8. Februar 2016 um 12:50:53 Uhr:


ich bin mir nicht sicher, bin jetzt aber ehrlichgesagt auch zu faul zum Googeln 😉

Der einzige, der imho was gegen einen solchen Privatverkauf haben könnte, ist der Fiskus...

Wenn der Wagen teil des Betriebsvermögens ist muss man bei Verkauf an privat Gewährleistung geben (mein Kenntnisstand), unter Gewerbetreibenden kann man die Sachmängelnhaftung aber ausschließen.

mein Schwiegervater hat nach Schliessen seines Betriebes seinen Firmenbus auch privat verkauft. Wie er das allerdings gedeichselt hat, weiss ich nicht.

Zitat:

@cocker schrieb am 8. Februar 2016 um 13:07:55 Uhr:


mein Schwiegervater hat nach Schliessen seines Betriebes seinen Firmenbus auch privat verkauft. Wie er das allerdings gedeichselt hat, weiss ich nicht.

Ich bin selbst freischaffend im IT-Bereich tätig, gelte in diesem Zusammenhang also als ganz normaler selbstständiger Unternehmer. Da ich in Kürze vorhabe ein Firmenfahrzeug zu veräussern habe ich mich dazu bereits informiert.

Welches Gewerbe ein Unternehmer betreibt ist beim Verkauf eines Firmenfahrzeuges an einen privaten Endabnehmer absolut unerheblich. Insofern gilt Nachfolgendes tatsächlich auch für den vorab angeführten Sprinter des Metzgers, den Luxuswagen des unabhängigen Architekten oder das betriebliche Wohnmobil des freischaffenden Schauspielers.

Gehen wir also mal davon aus, Dein Schwiegervater hätte den im Fimenbesitz befindlichen Bus an Privat verkauft. Selbst ... oder gerade dann, wenn im Kaufvertrag einer der im Privatverkauf üblichen Sätze zum Gewährleistungsausschluss steht, dann ist dieser schlichtweg wirkungslos und Dein Schwiegervater steht nicht nur 6 Monate, sondern volle 2 Jahre in der gesetzl. Gewährleistungspflicht.

Nur, wenn er das gebrauchte Fahrzeug hingegen als Unternehmer an Privat verkauft, kann er die gesetzl. Gewährleistung per Vertrag (!) auf 12 Monate begrenzen. Dies ist nur bei Gebrauchtgütern möglich und gilt auch nur dann, wenn es im Vertrag steht. Es gibt also keine automatische Reduzierung der Gewährleistungsdauer auf 6 Monate und lt. einschlägigen Urteilen reicht es auch nicht, die in die Firmen-AGBs zu schreiben.

Alternativ könnte er das Fahrzeug > 6 Monate vorher (mit 6 Monaten Gewährleistung) aus dem Firmenvermögen an sich selbst übernommen haben. Danach verkauft er rechtlich einwandfrei von Privat an Privat. Die Rechnung seiner Firma an sich selbst (für die Übernahme ins Privatvermögen) muss dann für das Finanzamt einen plausiblen Zeitwert enthalten und in der Steuererklärung als Firmeneinnahme angegeben und versteuert werden.

Nur bei Verkauf B2B, also Unternehmer an Unternehmer, kann man bei allen Arten von Waren JEGLICHE Gewährleistung ausschliessen.

Gruß
NoGolf

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Zitat:

@Nogolf schrieb am 9. Februar 2016 um 23:51:07 Uhr:


Alternativ könnte er das Fahrzeug > 6 Monate vorher (mit 6 Monaten Gewährleistung) aus dem Firmenvermögen an sich selbst übernommen haben. Danach verkauft er rechtlich einwandfrei von Privat an Privat. Die Rechnung seiner Firma an sich selbst (für die Übernahme ins Privatvermögen) muss dann für das Finanzamt einen plausiblen Zeitwert enthalten und in der Steuererklärung als Firmeneinnahme angegeben und versteuert werden.
NoGolf

Vieles von deinem Beitrag ist einwandfrei und sehr informativ. Lediglich die Sache mit der Übernahme ins Privatvermögen läuft so nicht - zumindest nicht, wenn der Unternehmer das Geschäft als Einzelunternehmer betreibt - er ist dann mit seiner "Firma" identisch und schreibt sich dann auch keine Rechnung. Der ins Privatvermögen übergehende Gegenstand wird ausgebucht und fertig, das macht der Steuerberater dann schon. Erst beim Verkauf an eine andere Person muss der Erlös als Betriebseinnahme verbucht werden und der Teil des Erlöses, der den Buchwert überschreitet, ist ein zu versteuernder Gewinn.

Es wäre jetzt mal interessant ob es schon Urteile gibt, die deine Theorie belegen, dass eine mehrmonatige private Nutzung eines Gegenstandes die Gewährleistungspflicht beim Verkauf an andere Personen unterbindet. Allein, der rechte GLaube fehlt.

Grüße
SpyderRyder

Zitat:

@cocker schrieb am 8. Februar 2016 um 12:45:24 Uhr:


der Metzger kann seinen Firmenwagen imho durchaus auch als Privatverkäufer anbieten und somit Gewährleistung komplett ausschliessen. Er handelt ja nicht mit Autos

Absolut falsch.

Selbst wenn das Auto auf den Privat lief, und der hat den z.B. auf die Firma getankt gehört das Auto ins Gewerbe.

Der private KFZ Meister darf seinen Privatwagen ohne Gewährleistung verkaufen, der "feminine Frisör" seinen Geschäftswagen nicht.😁

Deshalb stehen ja auch den Aufkäufern alle Türen auf, um die Preise nach unten zu handeln.

Jeder Gewerbetreibende der sein Auto an Privatpersonen verkauft, geht ein großes Risiko ein.

Und der kursfristige verkauf an den Kumpel nützt da auch nichts.

Es genügt die Tatsache, dass dies nur zur Absicht getan wurde um die Gewährleistung zu umgehen.

Ich bin immerwider erstaunt wie wenig die Leute darüber wissen.

Wenn der Geschäftswagen unter Auschluß der Gewährleistung angeboten wird.

Dies ist aber mit allen Gebrauchsgütern.

Gestern noch mit einer Autowerkstatt über die alte Bühne verhandelt.

Der VK war der Meinung, dass er die ohne Gewährleistung jedem Privaten verkaufen könnte.😕

Zitat:

@SpyderRyder schrieb am 10. Februar 2016 um 09:35:18 Uhr:



Zitat:

@Nogolf schrieb am 9. Februar 2016 um 23:51:07 Uhr:


Alternativ könnte er das Fahrzeug > 6 Monate vorher (mit 6 Monaten Gewährleistung) aus dem Firmenvermögen an sich selbst übernommen haben. Danach verkauft er rechtlich einwandfrei von Privat an Privat. Die Rechnung seiner Firma an sich selbst (für die Übernahme ins Privatvermögen) muss dann für das Finanzamt einen plausiblen Zeitwert enthalten und in der Steuererklärung als Firmeneinnahme angegeben und versteuert werden.
NoGolf

Vieles von deinem Beitrag ist einwandfrei und sehr informativ. Lediglich die Sache mit der Übernahme ins Privatvermögen läuft so nicht - zumindest nicht, wenn der Unternehmer das Geschäft als Einzelunternehmer betreibt - er ist dann mit seiner "Firma" identisch und schreibt sich dann auch keine Rechnung. Der ins Privatvermögen übergehende Gegenstand wird ausgebucht und fertig, das macht der Steuerberater dann schon. Erst beim Verkauf an eine andere Person muss der Erlös als Betriebseinnahme verbucht werden und der Teil des Erlöses, der den Buchwert überschreitet, ist ein zu versteuernder Gewinn.

Es wäre jetzt mal interessant ob es schon Urteile gibt, die deine Theorie belegen, dass eine mehrmonatige private Nutzung eines Gegenstandes die Gewährleistungspflicht beim Verkauf an andere Personen unterbindet. Allein, der rechte GLaube fehlt.

Grüße
SpyderRyder

Wenn man bei der Übernahme ins Private die UST abführt, ist es danach privat. 99% aller Steuergesetze sind auf deutsch, auch sowas ist geregelt.

Bsp:
Man kauft ein Wagen (als Freiberufler) für 30000€, 19% bekommt man davon vom Finanzamt zurück. Fährt damit 3 Jahre. Danach wird das Auto geschätzt (ca. 10000€), davon gehen 19% an den Finanzamt und man kann dann 1 Montag als Privatmensch fahren und als Privatperson verkaufen.

http://www.motor-talk.de/.../...-verkauf-von-firmenwagen-t3310369.html

Zitat:

@SpyderRyder schrieb am 10. Februar 2016 um 09:35:18 Uhr:


Vieles von deinem Beitrag ist einwandfrei und sehr informativ. Lediglich die Sache mit der Übernahme ins Privatvermögen läuft so nicht - ...

Also mit Gewährleistung/Herstellerhaftung/Garantie bin ich schon aus beruflichen Gründen relativ sattelfest. Nicht unbedingt so in Sachen Steuerrecht, gerade bei solchen "Spezialitäten". Die Information mit der Übernahme ins Privatvermögen stammt von einer mir bekannten Steuersachbearbeiterin beim Finanzamt.

Ein Sonderfall bei mir ist lediglich, dass ich Umsatzsteuerbefreit bin, da auch meine fast ausschliesslich gemeinnützigen Auftraggeber von der Umsatzsteuer befreit sind. Die sonstigen Erträge fallen deswegen unter die Kleinunternehmerregelung. Von daher fliesst bei mir der Fahrzeugzeitwert ins Firmenvermögen bzw. in die Einnahmen und wird als solche über die Einkommensteuer versteuert

Gruß
NoGolf

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