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Fußgängerweg

Themenstarteram 21. Mai 2012 um 18:06

Hallo Leute,

ich habe mal eine Frage. Ich stand heute mit einem Wohnmobil in einer 30er Zone vor dem Bordstein. Rechts von dem Wohnmobil war ein Fußweg, der auf der anderen Seite von einer Hecke begrenzt wurde. Die Hecke ist allerdings ungepflegt und ragt gut 30-40cm in den Fußweg hinein. Fußgänger weichen an der Stelle auf die Straße aus.

Dadurch, dass ich meinen Wagen geparkt habe, ist ein schmaler, 3m hoher Gang entstanden. Eine Dame, die sich angeblich immer über alles aufregt, hat mir gedroht, dass Sie mich wegen Falschparken anzeigt, weil die da nicht durchkommen kann - übrigens die Besitzerin des Grundstücks mit der überstehenden Hecke.

Aber mal so unter uns gefragt: Wie sieht es rechtlich aus? Musste ich auf die Überstehenden Hecke achten, die den Fußweg versperrt?

Beste Antwort im Thema

kurz?

nein

lang:

eher muss sie dafür sorgen,dass die hecke nicht in den verkehrsraum ragt

evtl mal nen tipp an die gemeinde geben

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kurz?

nein

lang:

eher muss sie dafür sorgen,dass die hecke nicht in den verkehrsraum ragt

evtl mal nen tipp an die gemeinde geben

Wenn du normal am Straßenrand gestanden hast, kann dir keiner war. Der Zustandsstörer ist der Heckenbesitzer.

Zitat:

Original geschrieben von LL0rd

...

Eine Dame, die sich angeblich immer über alles aufregt, hat mir gedroht, dass Sie mich wegen Falschparken anzeigt, weil die da nicht durchkommen kann - übrigens die Besitzerin des Grundstücks mit der überstehenden Hecke

....

Lass sie doch, dann ist das Ordnungsamt (für den ruhenden Verkehr und die Gehwege zuständig) ja gleich vor Ort.

 

Etwas anderes könnte es sein, wenn z.B. der Bürgersteig für Bauarbeiten gesperrt ist und man sich dann ausgerechnet davor stellt und so die Gehwegbenutzer zwingt, noch um sein Auto herumzulaufen. I.d.R. verhängt das Ordnungsamt dort dann aber auch ein Parkverbot.

am 21. Mai 2012 um 18:18

Die sogenannte Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde und weil privater Grund Ursache der Störung ist; die Verkehrssicherungspflicht der Eigentümerin....entweder die zuständige Behörde informieren oder schriftliche Aufforderung an die Eigentümerin mit Fristsetzung (angemessene Frist sind 4 Wochen) nach herrchender Meinung (h.m.)) die Störung zu beheben! ;)

 

Das ist lediglich eine Information..keine Rechtsberatung....:)

am 21. Mai 2012 um 18:38

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan

Wenn du normal am Straßenrand gestanden hast, kann dir keiner war. Der Zustandsstörer ist der Heckenbesitzer.

Wenn die Möglichkeit besteht, etwas weiter vor oder hinter der Hecke an der Straße zu parken, ohne damit einen Engpass für Fußgänger zu schaffen, kann ein Verstoß gegen § 1 Abs 2 StVO vorliegen. Das Hindernis überstehende Hecke war ja bereits beim Einparken vorhanden. Die Behinderung der Fußgänger ersichtlich und vermeidbar.

Zitat:

Original geschrieben von rigide

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan

Wenn du normal am Straßenrand gestanden hast, kann dir keiner war. Der Zustandsstörer ist der Heckenbesitzer.

Wenn die Möglichkeit besteht, etwas weiter vor oder hinter der Hecke an der Straße zu parken, ohne damit einen Engpass für Fußgänger zu schaffen, kann ein Verstoß gegen § 1 Abs 2 StVO vorliegen. Das Hindernis überstehende Hecke war ja bereits beim Einparken vorhanden. Die Behinderung der Fußgänger ersichtlich und vermeidbar.

Es kommt auch darauf an, wie schmal der verbleibende Durchgang ist. Falls er noch Rollstuhl- / Kinderwagenbreite hat, sollte es m.E. nach ok sein.

 

EDIT

@ TE: Mache doch mal ein Photo !

Themenstarteram 21. Mai 2012 um 19:19

Zitat:

Original geschrieben von Manitoba Star

 

Es kommt auch darauf an, wie schmal der verbleibende Durchgang ist. Falls er noch Rollstuhl- / Kinderwagenbreite hat, sollte es m.E. nach ok sein.

Der Fußgängerweg ist durch mein Fahrzeug ja nicht schmaler geworden. Mein Fahrzeug stand ja vor dem Bordstein. Für Rollstühle oder Kinderwagen also total irrelevant. Aber es ist ein Durchgang geworden, der auf der einen Seite von einer 3m hohen Hecke begrenzt wird, und auf der anderen Seite durch das 3m hohe Wohnmobil.

am 21. Mai 2012 um 22:02

Moin,

 

Wohnanhänger, Wohnmobile, Sprinter oder Lkws,

sind ein Schandfleck in einer verkehrsberuhigten Zone :D

 

Sie nehmen nicht nur Parkplätze weg, sind auch, 

bedingt durch ihre Bauart, ein Sichthindernis,

also gefährlich für alle anderen Verkehrsteilnehmer :rolleyes:

 

So praktisch sie auch sind,

 

bitte nicht in Wohngebieten abstellen!

 

schönen Gruß

Nur zur Bekräftigung mancher vorheriger Aussagen. Als Kraftfahrer sollte man erkennen, dass das eigene Parken zu Beanstandungen führen könnte. Du bist Dir ja auch nicht ganz sicher, daher die Anfrage beim Forum. Vielleicht war wegen des zugewachsenen Gehwegs dieser Parkraum von anderen Verkehrsteilnehmern auch nicht genutzt worden. Wenn alles so gewesen ist, wie Du geschildert hast, insbesondere, dass die Grundstückseigentümerin Dein Verhalten bemängelt hat, würde ich im Interesse anderer Verkehrsteilnehmer handeln. Nämlich ein Hinweis an die Gemeinde oder Stadt. Die wird dafür sorgen, dass der Gehweg wieder voll nutzbar sein wird. Ich kenne übrigens keine Gemeinde, bei der 3 m hohe Grundstücksbefriedungen erlaubt sind.

am 21. Mai 2012 um 22:27

Zitat:

Original geschrieben von F.Kannenberg

Nur zur Bekräftigung mancher vorheriger Aussagen. Als Kraftfahrer sollte man erkennen, dass das eigene Parken zu Beanstandungen führen könnte. Du bist Dir ja auch nicht ganz sicher, daher die Anfrage beim Forum. Vielleicht war wegen des zugewachsenen Gehwegs dieser Parkraum von anderen Verkehrsteilnehmern auch nicht genutzt worden. Wenn alles so gewesen ist, wie Du geschildert hast, insbesondere, dass die Grundstückseigentümerin Dein Verhalten bemängelt hat, würde ich im Interesse anderer Verkehrsteilnehmer handeln. Nämlich ein Hinweis an die Gemeinde oder Stadt. Die wird dafür sorgen, dass der Gehweg wieder voll nutzbar sein wird. Ich kenne übrigens keine Gemeinde, bei der 3 m hohe Grundstücksbefriedungen erlaubt sind.

Moin,

hier in Hamburg gibt es kein Gesetz, welches die Höhe einer

Hecke vorschreibt!

Soll aber kommen, vielleicht auch nicht, die SPD ist ja wieder da,

da geht alles rückwärts, haben sie von den Grünen gelernt,

- Was Wegewarte bemängeln, sind Zweige, die zu tief runterhängen,

klar, kitzeln nachts! :eek:

 

Auch die Polizei kümmert sich nicht um solche Beschwerden,

- kommen tatsächlich, irgendwann vorbei,

fahren langsam,

und dann einfach weiter,

 

Das war`s.

Zitat:

Original geschrieben von testmal

Moin,

Wohnanhänger, Wohnmobile, Sprinter oder Lkws,

sind ein Schandfleck in einer verkehrsberuhigten Zone :D

Sie nehmen nicht nur Parkplätze weg, sind auch, 

bedingt durch ihre Bauart, ein Sichthindernis,

also gefährlich für alle anderen Verkehrsteilnehmer :rolleyes:

So praktisch sie auch sind,

bitte nicht in Wohngebieten abstellen!

schönen Gruß

Das wahr eine Tempo-30-Zone und kein VB, so wie es der TE beschrieb.

Und ich kenne hier in meiner Ecke auch beide Varianten ohne Parkdruck. Ein SUV ist da auch ein Sichthindernis.

am 21. Mai 2012 um 22:33

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos

Zitat:

Original geschrieben von testmal

Moin,

 

Wohnanhänger, Wohnmobile, Sprinter oder Lkws,

sind ein Schandfleck in einer verkehrsberuhigten Zone :D

 

Sie nehmen nicht nur Parkplätze weg, sind auch, 

bedingt durch ihre Bauart, ein Sichthindernis,

also gefährlich für alle anderen Verkehrsteilnehmer :rolleyes:

 

So praktisch sie auch sind,

 

bitte nicht in Wohngebieten abstellen!

 

schönen Gruß

Das wahr eine Tempo-30-Zone und kein VB, so wie es der TE beschrieb.

 

Und ich kenne hier in meiner Ecke auch beide Varianten ohne Parkdruck. Ein SUV ist da auch ein Sichthindernis.

Genau,

Tempo 30 Zone, darauf habe ich geantwortet,

oder?

Zitat:

Original geschrieben von F.Kannenberg

Nur zur Bekräftigung mancher vorheriger Aussagen. Als Kraftfahrer sollte man erkennen, dass das eigene Parken zu Beanstandungen führen könnte. Du bist Dir ja auch nicht ganz sicher, daher die Anfrage beim Forum. Vielleicht war wegen des zugewachsenen Gehwegs dieser Parkraum von anderen Verkehrsteilnehmern auch nicht genutzt worden. Wenn alles so gewesen ist, wie Du geschildert hast, insbesondere, dass die Grundstückseigentümerin Dein Verhalten bemängelt hat, würde ich im Interesse anderer Verkehrsteilnehmer handeln. Nämlich ein Hinweis an die Gemeinde oder Stadt. Die wird dafür sorgen, dass der Gehweg wieder voll nutzbar sein wird. Ich kenne übrigens keine Gemeinde, bei der 3 m hohe Grundstücksbefriedungen erlaubt sind.

Bei der 3-Meter-Hecke sehe ich erst einmal kein Problem - nur dabei, dass die auf den Fußweg gewuchert ist.

Und wenn man von der Seite mal blöd angemacht wird und - imho unberechtigt - mit Ordnungsamt oder Polizei "bedroht" wird, kann man doch mal in einem Forum nachfragen. Es gibt kaum dumme Fragen, aber jede Menge dumme Antworten (das ist jetzt nicht gegen Dich gerichtet!).

Ich hätte die Anwohnerin ganz locker auflaufen lassen. Aber dafür habe ich ein wenig weiterrreichendes Hintergrundwissen. Dass der TE das nicht hat, sollte doch kein Problem sein.

am 21. Mai 2012 um 22:54

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos

Zitat:

Original geschrieben von F.Kannenberg

Nur zur Bekräftigung mancher vorheriger Aussagen. Als Kraftfahrer sollte man erkennen, dass das eigene Parken zu Beanstandungen führen könnte. Du bist Dir ja auch nicht ganz sicher, daher die Anfrage beim Forum. Vielleicht war wegen des zugewachsenen Gehwegs dieser Parkraum von anderen Verkehrsteilnehmern auch nicht genutzt worden. Wenn alles so gewesen ist, wie Du geschildert hast, insbesondere, dass die Grundstückseigentümerin Dein Verhalten bemängelt hat, würde ich im Interesse anderer Verkehrsteilnehmer handeln. Nämlich ein Hinweis an die Gemeinde oder Stadt. Die wird dafür sorgen, dass der Gehweg wieder voll nutzbar sein wird. Ich kenne übrigens keine Gemeinde, bei der 3 m hohe Grundstücksbefriedungen erlaubt sind.

Bei der 3-Meter-Hecke sehe ich erst einmal kein Problem - nur dabei, dass die auf den Fußweg gewuchert ist.

 

Und wenn man von der Seite mal blöd angemacht wird und - imho unberechtigt - mit Ordnungsamt oder Polizei "bedroht" wird, kann man doch mal in einem Forum nachfragen. Es gibt kaum dumme Fragen, aber jede Menge dumme Antworten (das ist jetzt nicht gegen Dich gerichtet!).

 

Ich hätte die Anwohnerin ganz locker auflaufen lassen. Aber dafür habe ich ein wenig weiterrreichendes Hintergrundwissen. Dass der TE das nicht hat, sollte doch kein Problem sein.

Moin,

finde ich Klasse, deine Antwort,

Grenzsteine suchen, Heckenschere bereitstellen,

Heckeschneiden anbieten, Heckenschnitt entsorgen....

 

- Frage:  Darf ich als Betroffener, die Hecke

einfach zurück schneiden :confused:

- dann gibt es doch kein Problem mehr,

wenn ich keine Schere dabei habe,

breche ich die Zweige einfach ab :D

 

Gruß

 

 

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