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Führerscheinkennzifffern nach Umstellung

Themenstarteram 25. Juli 2014 um 17:47

Hallo.

Sorry erstmal - ich weis, thematisch ist das Thema nicht wirklich passend, aber ich finde kein passenderes Forum..

Also..

Ich hatte eine Fahrerlaubnis Klasse 3 (Rosa-Lappen (EU-Führerschein, bevor es die im "Scheckkartenformat" gab). Den habe ich mir neulich umschreiben / neu ausstellen lassen. Jetzt sind da so einige Kennziffern drauf, mit deren verschwurbelten Erläuterungen ich nicht klar komme. Ich verstehe die nicht - ich bin wohl einfach zu blöd dafür .. :( Ich hoffe, Ihr könnt mir helfen.

Um die Unterschiede hervorzuheben, werde ich auch versuchen jede Klasse mit meinen Worten wiederzugeben. Wenn ich falsch liege - bitte korrigiert mich:

AM:

Für

- Moppeds

- Fahrräder mit Hilfsmotor

- Trikes

Beschränkung:

- Elektrisch: Max 45 km/h oder max 4kW (nicht Trikes)

- Verbrennungsmotor: Max 50ccm

Ausnahme:

- Krafträder bis 50km/h und Erstzulassung bis 31.11.2001

- Krafträder im Sinne der DDR, Erstzulassung bis 28.02.1992

A1:

Für

- Moppeds ("Leichtkrafträder")

Beschränkung

- bis 125ccm

- max 11kW Motorleistung

- Verhältnis Leistung / Leergewicht max 0,1 kw/kg

Für

- Trikes ("Dreirädirige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern")

Beschränkung

- max 45km/h

- max 14kW Motorleistung oder Hubraum 50ccm (Verbrennungsmotor)

A2:

Bei mir nicht enthalten, obwohl ich "A" habe, und bei "A" steht "Beinhaltet A1,A2"

 

A:

Für:

- Motorräder (auch mit Beiwagen)

Beschränkungen

- Keine (auch mehr als 50ccm oder 45km/h oder 15kW (Trikes))

B:

Für:

- PKW ("Kraftfahrzeuge ausgenommen A*") mit Anhänger

Beschränkungen:

- Max 3,5t zul. Masse

- Max 8 Beifahrer

- Max 750kg zul. Masse Anhänger

- Max 3,5t zul. Gesamtmasse PKW + Anhänger

C1:

Für:

- schwere PKW / leichte LKW ("Kraftfahrzeuge ausgenommen A*") mit Anhänger

Beschränkungen:

- zul. Gesamtmasse zwischen 3,5t und 7,5t

- Max 8 Beifahrer

- Max 750kg zul. Masse Anhänger

BE:

Für:

- PKW (Klasse B) mit Anhänger / Sattelanhänger

Beschränkungen

- zul. Masse Anhänger zwischen 750kg und 3,5t

- Max 7t zul. Gesamtmasse PKW + Anhänger

(zu max 7t: Wie soll man denn darüberkommen, wenn max 3,5t PKW + max. 3,5t Anhänger??)

C1E:

Für:

- schwere PKW / leichte LKW (C1) mit Anhänger / Sattelanhänger

- PKW (Klasse B) mit Anhänger / Sattelanhänger

Beschränkungen

- Anhänger mehr als 750kg

- max. zul. Gesamtmasse 12t

- Bei B: zul. Gesamtmasse mehr als 3,5t

CE:

Für:

- LKW (Klasse C) mit Anhänger

Beschränkungen

- Anhänger mehr als 750kg

- (Alterseinschränkung vorhanden)

L:

Für:

- Landw. Maschinen und Anhänger

- sebstfahrende Arbeitsmaschinen, Gabelstabler, etc.

Beschränkungen:

- Max 40km/h (nur Landw. Maschinen ohne Anhänger)

- Max 25km/h (sonst)

Kennziffern:

79(C1E>12000kg,L<=3)

Bei: CE

"..." (Text zu lang, bitte selber googlen)

Darf ich also ein C1 (max. 7,5t, max 2 Achsen) fahren, mit einem einachsigen Anhänger, der aber die Hölle wiegt?

79.03

Bei: A1, A

"Nur dreirädrige Fahrzeuge"

Heißt das, ich darf solche Fahrzeuge nur als drei-Räder (Trike) fahren, nicht aber als Zweirad?

79.04

Bei: A1, AHöchstgeschwindigkeit

"Nur Fahrzeugkombinationen aus dreirädrigen Fahrzeugen und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 750 kg"

Heißt das - ich darf nur Dreiräder MIT Anhänger fahren?!?

79.06

Bei: BE

"Fahrzeuge (Fahrzeugkombination) der Klasse BE, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 3 500 kg übersteigt"

Heißt das - ich darf im alles schleppen? (Mal davon abgesehen, das das Zugfahrzeug es mitmachen muss)

Irgendeiner hat mal was gesagt, dass "BE" auch heisst, dass der Anhänger nicht schwerer sein darf, als die Zugmaschine. Mit diesem Kennzeichen wäre das aber auch wieder OK. Stimmt das?

 

95(Datum)

Bei: C1, C1E, CE

"..." (Text zu lang, bitte selber googlen)

Soweit habe ich es verstanden: Ich darf nur bis zu diesem Datum als LKW Führer arbeiten. Ab dann darf ich LKWs nur noch privat, bzw. wenn es nicht mein Haupterwerb ist (mal ne Dienstreise ist wohl OK), führen.

Auch wenn man im Rosa Lappen kein Datum hatte, so wurde es wohl nachträglich durch ein Gesetz eingeschränkt.

171

Bei C1

"Klasse C1, gültig auch für Kraftfahrzeuge der Klasse D mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 7500 kg, jedoch ohne Fahrgäste"

Heißt das - ich darf Busse bis 7,5t fahren - solange da niemand drin ist?

174

Bei L

"..." (Text zu lang, bitte selber googlen)

Wo ist da Unterschied dieser Kennziffer zu "L"?

Ich hoffe Ihr könnt mir helfen.

Danke und Grüße

SchattenGeist

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11 Antworten

Moin, ich versuche mal einige Fragen zu beantworten. Manche werden sich wohl erübrigen.

Zunächst einmal hast du den rosa Schein gegen die Karte getauscht, was du indirekt ja auch machen musstest, wenn du die "alte" Klasse 2 weiterhin behalten wolltest.

Auch wenn im rosa Schein kein Datum drin wäre, so dürftest du ab dem 50. Geburtstag nicht mehr fahren. Reaktivieren ist jedoch möglich. Das gilt auch für Privatfahrten ! Da hast ggf. die Geschichte mit dem BKF verwechselt ;) Bei gewerblicher Nutzung benötigst du die 5 Module alle 5 Jahre.

Bei BE hat sich einiges geändert, die Zugmaschine dürfte jetzt auch leichter sein, als der Anhänger.

Da du vor dem 19.1.13 den Schein gemacht hast, sind die Trikes mit gelistet.

und für den Rest: http://www.adac.de/_mmm/pdf/Umtauschtabelle_158383.pdf

Ach, und wenn dich so manche Formulierungen stören....2018 wird eh alles einheitlich umgeschrieben und neu formuliert.....ist ja eh nur ein vorabexemplar ;)

Themenstarteram 25. Juli 2014 um 18:33

Hallo.

Danke für die Antwort. Nur, damit es nicht falsch im Raum steht: Ich habe den Führerschein umgetauscht, weil ich keine Sehhilfe mehr brauche. Klasse 2 habe ich nicht. Ich bin nur ein normaler PKW-Fahrer. Mich interessiert nur, welche Optionen ich habe (ohne die aktuell nutzen zu wollen).

Grüße

SchattenGeist

Ja und was ist jetzt unklar?

Zitat:

Original geschrieben von SchattenGeist

 

A1:

Für

- Moppeds ("Leichtkrafträder")

Beschränkung

- bis 125ccm

- max 11kW Motorleistung

- Verhältnis Leistung / Leergewicht max 0,1 kw/kg

Für

- Trikes ("Dreirädirige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern")

und auch nur für diese, siehe unten

Zitat:

Beschränkung

- max 45km/h

- max 14kW Motorleistung oder Hubraum 50ccm (Verbrennungsmotor)

nein: mindestens eine der Grenzen muss überschritten werden, sonst wäre es ja ein Fahrzeug der Klasse AM.

 

Zitat:

A:

Für:

- Motorräder (auch mit Beiwagen)

Beschränkungen

- Keine (auch mehr als 50ccm oder 45km/h oder 15kW (Trikes))

nur für Trikes....

Zitat:

B:

Für:

- PKW ("Kraftfahrzeuge ausgenommen A*") mit Anhänger

nein, auch für LKW, Zugmaschinen, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und sonstige Kfz bei denen die genannten Grenzen nicht überschritten werden

Zitat:

Beschränkungen:

- Max 3,5t zul. Masse

- Max 8 Beifahrer

nein: Es dürfen nicht mehr als 8 Plätze für Mitfahrer vorhanden sein; die tatsächliche Anzahl nicht zu überschreiten reicht nicht!

Zitat:

C1:

Für:

- schwere PKW / leichte LKW ("Kraftfahrzeuge ausgenommen A*") mit Anhänger

und natürlich auch hier ZM, SAM, So.Kfz

Zitat:

BE:

Für:

- PKW (Klasse B) mit Anhänger / Sattelanhänger

Beschränkungen

- zul. Masse Anhänger zwischen 750kg und 3,5t

- Max 7t zul. Gesamtmasse PKW + Anhänger

(zu max 7t: Wie soll man denn darüberkommen, wenn max 3,5t PKW + max. 3,5t Anhänger??)

deswegen steht die Grenze auch nicht in §6 FeV ;)

Zitat:

CE:

Für:

- LKW (Klasse C) mit Anhänger

auch hier: ZM, SAM, SoKfz (und im Grunde auch PKW; k.A. ob es da welche gibt...)

ganz wichtig: hier sind auch mehrere Anhänger zulässig

(allerdings nicht beim LKW, sondern nur bei der ZM)

Zitat:

Beschränkungen

vor allem die aufgrund der Schlüsselnummer 79:

Zitat:

Kennziffern:

79(C1E>12000kg,L<=3)

Bei: CE

"..." (Text zu lang, bitte selber googlen)

Darf ich also ein C1 (max. 7,5t, max 2 Achsen) fahren, mit einem einachsigen Anhänger, der aber die Hölle wiegt?

genau.

Dieser Teil der Klasse CE ergibt sich aus der Besitzstandswahrung (und ist übrigens bis zum Alter von 50 befristet).

Ebenfalls enthalten ist hier das mitführen zulassungsfreier Anhänger.

Zitat:

79.03

Bei: A1, A

"Nur dreirädrige Fahrzeuge"

Heißt das, ich darf solche Fahrzeuge nur als drei-Räder (Trike) fahren, nicht aber als Zweirad?

genau:

Du hast vorher keine Motorrad-Klasse gehabt, durftest Trikes aber mit der "normalen" Klasse fahren.

Da inzwischen Trikes aber zur Motorrad-Klasse gehören, bekommst du aufgrund der Besitzstandswahrung die Motorrad-Klasse mit der Beschränkung auf Trikes.

Zitat:

79.04

Bei: A1, A

"Nur Fahrzeugkombinationen aus dreirädrigen Fahrzeugen und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 750 kg"

Heißt das - ich darf nur Dreiräder MIT Anhänger fahren?!?

Innerhalb der Motorradklassen: ja. (weil du ja keine Motorräder fahren darfs, s. oben)

Innerhalb der "normalen" Klassen darfst du auf Grundlage der Klassen BE, C1E bzw. der eingeschränkten Klasse CE Anhänger mitführen.

Zitat:

79.06

Bei: BE

"Fahrzeuge (Fahrzeugkombination) der Klasse BE, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 3 500 kg übersteigt"

Heißt das - ich darf im alles schleppen? (Mal davon abgesehen, das das Zugfahrzeug es mitmachen muss)

auch hier greift die Besitzstandswahrung: Die Begrenzung auf 3,5t für den Anhänger ist relativ neu, deine Fahrerlaubnis wurde ohne diese Begrenzung erteilt. Also darfst du das auch weiterhin fahren.

Zitat:

Irgendeiner hat mal was gesagt, dass "BE" auch heisst, dass der Anhänger nicht schwerer sein darf, als die Zugmaschine.

Eine solche Regelung gibt es im Fahrerlaubnisrecht nicht.

In den Betriebsvorschriften ist es bei vielen Fahrzeugen so, dass die Anhängelast die zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs nicht überschreiten darf. Aber davon gibt es Ausnahmen, z.B. für Geländefahrzeuge.

Zitat:

171

Bei C1

"Klasse C1, gültig auch für Kraftfahrzeuge der Klasse D mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 7500 kg, jedoch ohne Fahrgäste"

Heißt das - ich darf Busse bis 7,5t fahren - solange da niemand drin ist?

Es darf sogar jemand drin sein, nur eben keine Fahrgäste.

Das ist übrigens einer der ganz wenigen Punkte, wo du mit dem Umtausch Berechtigungen verloren hast: Die Schlüsselnummer 171 ist national, also nur in Deutschland gültig. Mit dem rosanen Lappen durftest du Busse (bis 7,5t) ohne Fahrgäste überall dort fahren, wo der Führerschein an sich anerkannt wurde.

Entscheide selbst, ob du das als Nachteil empfindest ;)

Zitat:

174

Bei L

"..." (Text zu lang, bitte selber googlen)

Wo ist da Unterschied dieser Kennziffer zu "L"?

Du darfst Zugmaschinen und Zugmaschinenzüge im Rahmen der Klasse L auch ohne Bindung an die Land- oder Forstwirtschaft führen.

Themenstarteram 26. Juli 2014 um 7:58

Hallo.

Danke. für die ausführliche Antwort. Nur...

Zitat:

Original geschrieben von hk_do

Zitat:

171

Bei C1

"Klasse C1, gültig auch für Kraftfahrzeuge der Klasse D mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 7500 kg, jedoch ohne Fahrgäste"

Heißt das - ich darf Busse bis 7,5t fahren - solange da niemand drin ist?

Es darf sogar jemand drin sein, nur eben keine Fahrgäste.

Ähh,,,

Was wären denn Menschen im Fahrzeug, die keine Fahrgäste sind? Leichen? Oder Menschen mit Aufgaben (Fahrlehrer/~prüfer)?

Danke und Grüße

SchattenGeist

Beispielsweise ein zweiter Mechaniker, der im Probefahrbetrieb nach irgendwelchen Störungen Ausschau hält. Wichtig ist halt, dass die Personenbeförderung von A - B nicht im Vordergrund steht.

Wobei die reine Probefahrt ohne Fahrgäste im Inland auch ohne Schlüsselnummer 171 mit der Klasse C1 möglich wäre (entsprechendes gilt für Klasse C-Inhaber).

Die 171 macht die Erlaubnis vom Fahrtzweck unabhängig, es dürfte also auch eine Überführunsfahrt quer durch Deutschland sein. Auch mit einem zweiten Fahrer.

Oder man kann sich auch einfach aus Spaß an der Freude einen Bus leihen und keruz und quer durch Deutschland fahren.

Aber halt immer nur durch Deutschland, und immer ohne Fahrgäste.

Themenstarteram 26. Juli 2014 um 15:51

Danke.

Zitat:

Original geschrieben von hk_do

Zitat:

Irgendeiner hat mal was gesagt, dass "BE" auch heisst, dass der Anhänger nicht schwerer sein darf, als die Zugmaschine.

Eine solche Regelung gibt es im Fahrerlaubnisrecht nicht.

In den Betriebsvorschriften ist es bei vielen Fahrzeugen so, dass die Anhängelast die zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs nicht überschreiten darf. Aber davon gibt es Ausnahmen, z.B. für Geländefahrzeuge.

Es gab mal für B die Regelung, daß die zu. Gesamtmasse des Hängers nicht höher sein darf als die Leermasse des Zugfahrzeugs. Die Regel ist aber 2013 gefallen.

 

Für deine "alte" Klasse BE ist der Himmel (bzw. die StV Z O und die Technik des Fahrzeugs) die Grenze.

Neben den von hk_do erwähnten Geländewagen gibt es auch noch Zugmaschinen.

z. B. nen schönen Unimog.

wenn der mehr als 60 läuft ist es kein L oder T mehr.

Ist er maximal bei 3,5t. ist es B.

Und du kannst mit BE hinhängen was geht... Gibt fahrerlaubnisrechtlich keine Grenze für BE (alt).

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess

Und du kannst mit BE hinhängen was geht... Gibt fahrerlaubnisrechtlich keine Grenze für BE (alt).

oh doch:

es darf nur ein Anhänger sein...

Zitat:

Original geschrieben von hk_do

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess

Und du kannst mit BE hinhängen was geht... Gibt fahrerlaubnisrechtlich keine Grenze für BE (alt).

oh doch:

es darf nur ein Anhänger sein...

Ok, es darf nur ein Hänger sein.

Aber sonst ist das wie ein CE. CE ist auch nicht selbst beschränkt. Die Beschränkungen ergeben sich aus der Technik des Fahrzeugs und den StVZO Vorschriften.

Praktisch nutzt kaum jemand den BE(alt) auf diese Weise. Daher wird es oft vergessen.

Und die, die neu machen sind faktisch auf 7 Tonnen zulässige! Gesamtmasse beschränkt.

Wenn mans rein von der zulässigen Gesamtmasse sieht - man kann ne BE (alt) Kombi durchaus mit nem 24 Tonnen Hänger machen. Man darf eben nur nicht vollladen bzw. die Anhängelast muß die Leermasse des Anhängers abdecken.

Das wär mal was für die Autobahn. :D

 

Wenn wir schon beim Verbessern sind...

Zitat:

Original geschrieben von hk_do

Zitat:

Kennziffern:

79(C1E>12000kg,L<=3)

Bei: CE

"..." (Text zu lang, bitte selber googlen)

Darf ich also ein C1 (max. 7,5t, max 2 Achsen) fahren, mit einem einachsigen Anhänger, der aber die Hölle wiegt?

genau.

Die "Hölle" darf der nicht wiegen...

bzw. er wird durch die Achszahl und die StVZO eingebremst.

3 Achsen maximal.

7,5t. Zugfahrzeug mit 2 Achsen + Anhänger Tandemachse (weniger als 1 Meter Abstand = gilt als 1 Achse) bei Anhängern maximal 11 Tonnen Achslast.

2 + "1" = "3" Achsen.

maximal 7,5 Tonnen Zugfahrzeug

+ maximal 11 Tonnen Anhänger

= Maximalst für den CE79 Zug = 18,5t.

 

BE kann durchaus mehr - da BE keine Achsbeschränkung hat...

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