Führerscheinentzug Regelung?
Hallo,
ich brauche mal dringend den Rat von euch:
Vorab sei gesagt:
was wir gemacht haben war falsch und dessen sind wir uns auch bewusst, somit bitte keine unnötigen Beiträge wie "selbst Schuld....."
Ich war neulich mit meinem Cousin feiern und er ist dann leider besoffen/angetrunken nach Hause gefahren.
Beim Pusten hatte die Polizei vor Ort einen Wert von 1,2Promille ermittelt.
Allerdings hat mein Cousin daraufhin ins Revier gefahren, weil wir eine Blutentnahme durchführen wollten.
Die Werte vom Bluttest allerdings lagen bei 0,95Promile
Heute kam endlich der Brief vom Gericht:
8 Monate Fahrverbot
1000€ Strafe
Wie kann das sein?
Überall steht(und das hatte die Polizei ebenfalls gesagt) das man bei 1 Promille im Blut nicht mehr als 2 Monate bekommen kann.
Hier ist sogar die Rede von 0.95 Promile
zwar steht im Brief das Der Wert zu dem Zeitpunkt mind. 0.95 war aber was soll die Vermutung?
Ich meine die Blutentnahme sollte ja Klarheit schaffen und nicht auf Theorien aufbauen
Wir wollen das ganze Widerrufen allerdings haben wir beide keine Ahnung, wie wir da vorgehen sollen, da wir sowas zum ersten und letzten Mal erlebt haben!!!
Mein Cousin ist weder Vorbestraft oder sonstiges
Ich danke euch
19 Antworten
Steht da wirklich 0,95 Promille? Üblicherweise wird nach der Blutprobe der Wert in mg/l angegeben, das wären 1,9%o. Sonst reicht es für eine Straftat auch nicht.
Wenn alkoholbedingte Ausfallerscheinungen vorlagen, dann können schon 0,3 Promille für eine Strafbarkeit ausreichen. Mal abwarten, was noch an Informationen kommt, sonst bleibt das alles ein Rätselraten. Übrigens habe ich auch den folgenden Satz nicht verstanden:
"Allerdings hat mein Cousin daraufhin ins Revier gefahren, weil wir eine Blutentnahme durchführen wollten."
"Wir", also die zwei Cousins, wollten eine Blutentnahme durchführen lassen? Vielleicht kann man das in Österreich freiwillig machen, wo ja auch bei höherer BAK der Atemalkoholtest ausreicht. In Deutschland reicht er nur bei einer Ordnungswidrigkeit aus, ansonsten wird die Blutentnahme angeordnet.
1,9 Promille wären schon der Hammer. Ein nicht an Alkohol gewöhnter Mensch schafft es kaum damit Auto zu fahren.
Über den Daumen gerechnet ergibt eine Halbe Bier = ein Viertel Wein etwa 0,4 Promille. Demzufolge hätte der Cousin mind. 6 Halbe Bier getrunken ( ab Trinkbeginn gerechnet, man braucht ja auch ein paar Stunden, bis diese Menge getrunken ist).
Der TE schrieb von Fahrverbot (habe soeben nochmals nachgelesen). Dies spricht für eine Ordnungswidrigkeit. Bei einer Straftat würde vermutlich ein Fahrerlaubnisentzug vorliegen - und bei 1,9 Promille mit anschließender Medizin.-techn. Untersuchung. Ich glaube auch kaum, dass dann nur mit 1000 € die Sache erledigt wäre.
Der TE soll doch bitte Näheres dazu mitteilen. Es ist doch für jeden hier interessant zu wissen wie hoch Trinkmenge, Promillewert bzw. mg/l (ist Bezeichn. richtig?, und ich kann beim Schreiben nicht hochblättern).
Es ist ja alles hier anonymisiert. Und wenn sich hier Leute die Mühe machen Antworten zu schreiben gebietet es der Anstand ihnen auch die Fakten zu nennen.
Zitat:
@hkelbi1 schrieb am 29. Juli 2018 um 13:51:01 Uhr:
Der TE schrieb von Fahrverbot (habe soeben nochmals nachgelesen). Dies spricht für eine Ordnungswidrigkeit.
Es spricht eher dafür, dass ca. 95 % der Laien das Fahrverbot mit der Entziehung der Fahrerlaubnis verwechseln. Es gibt ja auch nicht 8 Monate Fahrverbot.
Ähnliche Themen
Florian333,
richtig, klar doch. Du hast recht.
Ich hoffe, der Themeneröffner klärt uns bald auf.