Freischuß
Nächste Woche melde ich mein neues Auto an und nun suche ich eine Versicherung, bei der ich schon bei SF 12 einen Schaden haben kann, ohne gleich hochgestuft zu werden.Meine bisherige bietet sowas leider nicht an. Kann mir da jemand einen Tip geben ?
23 Antworten
Ich hab's zwar gelesn, aber leider nicht so recht verstanden. Was soll mein Vorversicherer denn da bescheinigen, das mir dann wieder auf die Füße fällt? Ich hatte seit ca. 5 Jahren keinen Schaden mehr und meine SF 12 ist auch eine echte und keine fiktive. Bitte klärt mich noch auf!
Hi,
wenn du dir mal überlegst vom Freischuss-Versicherer zu wechseln, meldet der die versicherte Zeit und die Schäden --> der neue Versicherer stuft dann nach seinen Bedingungen ein...
Das isses.
Grüße
Schreddi
Zitat:
Original geschrieben von Schreddi
@Badhunter:
Was gibst du eigentlich gleich immer so angegriffen? Du wirst doch so realistisch sein, dass du nich grad beim Billigheimer arbeitest - immer dieses Theater....Grüße
Schreddi
Warum werde ich dann hier immer angegriffen??
Ständig heißt es irgendwo, das wäre ein so sauteurer Versicherer...
Sicher ist mein Arbeitgeber kein "Billigheimer"! Komisch ist nur, daß ich es gerade im KfZ-Bereich täglich mit eigenen Augen sehe und berechne, daß wir zur Zeit mit möglichen Rabatten in 70 - 80% der Fälle günstiger sind als die bisherigen Verträge der Kunden, auch und besonders gegenüber Online-Versicherern....
Ich habe dann beim Kunden ja die letzten Rechnungen und die Police vor mir liegen.....
In anderen Bereichen sind wir natürlich auch teilweise recht teuer, das weiß ich, und bei speziellen Dingen rate ich den Kunden auch teilweise, sich entsprechende Spezialversicherer zu nehmen.
Das mit Morgan und Morgan und Standard & Poors hätte ich natürlich erklären sollen, aber die Spezies hier (wie Du) wissen ja was gemeint ist...... 😉
Aber Tenor dessen ist ganz einfach, daß es schon eine Gesellschaft ist, die auf wirklich soliden Füßen steht, was heute wohl eher die Ausnahme ist.
Gruß, Jens
HY Schreddi!
Da haben wir uns wohl nur falsch verstanden. Ich habe bis jetzt keinen Rabattschutz und will zu einer Versicherung wechseln, die eben diesen bietet. Da dürfte es doch dann keine Probleme geben, oder?
Beim späteren Wechsel zu einem anderen Versicherer wird der Rabatt ungeachtet des Rabattschutzes weiterbestätigt. Hattes Du keine Schaden, bekommst Du bei dem neuen Versicherer die SF Klasse ohne Verlust.
Falls Du einen Schaden hattest, wird der genauso zurückgestuft, als hättest Du den Rabattschutz nie gehabt.
Wenn man dann sieht, dass Du wegen diesem Rabattschutz zu dem ohnehin schon hohen Beitrag der angesprochenen Gesellschaften noch 15% extra zahlen willst... Das wird dann evtl. von vorn herein schon teuerer als gleich einen günstigen Versicherer zu nehmen und die vielleicht eintretende Rückstufung "zu bezahlen".
Ist nicht viel anderes als die tolle Rabattverdoppelung für Zweitfahrzeuge, der Gesamtbeitrag ist meißt trotz günstiger Einstufung höher als bei anderen Versicherern 😉
Bei einem Wechsel wird die SF-Klasse des letzten Jahres sowie die Schäden des laufenden Jahres weitergegeben.
Soweit man also nicht zum 1.1. des Folgejahres wechselt, sind Schäden des(r) Vorjahre(s) unerheblich.
Zitat:
Original geschrieben von BadHunter
Das mit Morgan und Morgan und Standard & Poors hätte ich natürlich erklären sollen, aber die Spezies hier (wie Du) wissen ja was gemeint ist...... ;Aber Tenor dessen ist ganz einfach, daß es schon eine Gesellschaft ist, die auf wirklich soliden Füßen steht, was heute wohl eher die Ausnahme ist.
Morgen und Morgen (kein a, sondern ein e im Namen). 😉
Die Banania Sach ist eine andere Gesellschaft als die Banania Leben.
Das ist in der heutigen Konzernwelt so und entspricht im übrigen dem deutschen Aufsichtsrecht.
Damit ist die Bewertung der Banania Leben in keinem zulässigen Zusammenhang mit der Bewertung der Banania Sach.
Er darf werblich nicht als Aussage für die Banania Sach verwendet werden und verstößt gegen das UWG.
Deine Behauptung, dass es heute eher eine Ausnahme ist, wenn eine Gesellschaft auf wirklich soliden Füssen steht, verstößt ebenfalls gegen das UWG.
Eine Abmahnung von einem RA kostet über 1.000 EUR.
Gehst Du vor Gericht, liegst Du Ruckzuck bei über 5.000 EUR.
Du solltest insgesamt vorsichtig sein mit Deinen sicherlich gutgemeinten Aussagen. 😉
Und jetzt sollte gut sein mit den ganzen oT-Beiträgen.
Ich halt ja schon die Klappe und lass das jetzt alles mal so im Raum stehen..... 😉 😉
Jetzt hab sogar ich das endlich kapiert!
Muß ich dann eben solange bei der Vers. mit Rabattschutz bleiben bis sich ein Wechsel wieder lohnt.
Die 15% Aufschlag sind aber trotzdem relativ. Auch mit 15% mehr kann man unter Umständen am Ende weniger oder nur gleichviel bezahlen wie ohne.