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Fragen zur verbindlicher Bestellung

Themenstarteram 16. Oktober 2016 um 21:28

Guten Abend,

Ich hoffe ich habe mein Thema in die richtige Sektion gepostet.

Es geht um folgendes... Ich habe vor rund 4Monaten meine Unterschrift unter eine verbindliche Bestellung für einen Gebrauchtwagen gesetzt.

In dem Kaufvertrag wurde als Zahlungsmittel "Bar Zahlung" angekreuzt und das es sich um einen unfallfreien Wagen handelt.

Kurz zur Info... Der Anlass für diesen Kauf war, das mein damaliges Fahrzeug was gerade einmal 1,5Jahr alt ist kurz nach meinem Kauf einen unverschuldeten Unfall erlitten hat. Ich war damals ziemlich sauer, weil ich ein unfallfreies Fahrzeug fahren wollte und der Traum somit zerplatzt war.

Was mich besonders wütend gemacht hat, war die Wertminderung die am Ende dabei rumkommen ist.

Einige Zeit später bin ich dann zu einem Bekannten Volkswagen Autohaus gefahren.

Dieser hatte gerade einen sehr schicken Leihwagen auf dem Hof stehen.

Daraufhin bin ich zum Verkäufer und habe ihn gefragt, ob ich diesen Wagen kaufen kann.

Sofort könne ich den Wagen nicht haben, aber in paar Monaten wenn der Wagen aus dem Leasing raus ist (Lief im Autohaus unter Euromobil).

Ich teilte dem Verkäufer mit das ich mit meinem Passat sehr zufrieden war und ihn nur verkaufen werde, aufgrund der Tatsache das er ein Unfallwagen war!

Als er mich fragte wie ich bezahlen möchte, teilte ich ihm mit das ich das neue Fahrzeug finanzieren möchte.

Dies könne er aber nicht auf der verbindlichen Bestellung ankreuzen, da er den Liefertermin (4Wochen) nicht einhalten könne. Dann würde der Antrag bei der Bank verfallen.

Ich sagte ihm das eine Barzahlung auf keinen Fall in frage kommen wird. Er sagte mir das ich mir keine Sorgen machen sollte, er müsste das ankreuzen aufgrund der Bestellung, damlt der Wagen nicht an jemand anderen verkauft werden kann und er schon mal meiner ist.

Gut dachte ich mir und habe die Bestellung unterschrieben.

Dann haben wir uns noch über den Zinssatz unterhalten, der letztendlich mich zur Finanzierung umgelenkt hat (0,9%). Auf die Frage wie es in ein paar Monaten sein wird, sagte mlr der nette Verkäufer das es so bleiben wird und ich den Zinssatz in paar Monaten noch bekommen werde.

Weiter unten wurden die Hacken gesetzt bei unfallfrei.

Soo nach paar Monaten fanden wir uns im Autohaus wieder um das finanzielle zu klären.

Dabei teilte mir der Verkäufer mit, dass der Wagen eine neue Stoßstange bekommen hat. Auf Grund er Tatsache das der Wagen einen "kleinen Parkrempler" erlitten hat.

Was mich sehr stutzig gemacht hat, war wieso wurde die komplette Stoßstange getauscht? Man hätte diese doch bei kleinen Kratzern lackieren können. Darauf antwortete er mlr das die keinen Ärger haben wollen und gleich die ganze Stoßstange erneuert haben. Auf die Frage ob das nun ein Unfallwagen war, sagte mlr der Verkäufer das ich das so jetzt nicht sehen kann. Es war ja nur ein Parkrempler. Es existieren weder Bilder noch genaue Details darüber. Behaupten kann man ja viel. Aber ja es müsse als Unfallwagen angegeben werden. Preislich wollte er mlr auch nicht entgegen kommen.

Ich sagte ihm das es so vertraglich nicht vereinbart wurde! Das überhörte er schlichtweg und machte die Finanzierung fertig.

Kurze Zeit später teilte er mir den Zinssatz mit.

Ich bin fast vom Stuhl gefallen wie hoch der Zinssatz war und sagte ihm das es so nicht besprochen war und er mir was anderes zugesichert hat und ich unter diesen Umständen auf keinen Fall die Finanzierung abschließen werde

Dann sagte er das ich nun ein Problem habe!

Auf die Frage warum, sagte er mir das ich nun knapp 45000€ Bar hinlegen kann. Was ich ihm aber damals auch mitgeteilt habe, dass dies nicht drin ist.

Er sagte mlr aber das ich für eine Bar Zahlung unterschrieben habe. Ich teilte ihm wiederum mit was wir damals diesbezüglich besprochen haben. Daran könne er sich nicht mehr erinnern.

Ich bin am Ende.

Erstens habe ich nun einen Unfallwagen gekauft was ich nicht wollte. Sonst hätte ich auch mein damaliges Auto behalten können und zweitens verlangt der Händler nun wirklich die Bar Zahlung.

Ich hoffe irgend jemand kann mir hierzu helfen.

Ehrlich gesagt würde ich vom Kaufvertrag zurücktreten, da mich der Punkt Unfallwagen massiv stört und zweitens der Verkäufer mittlerweile ziemlich skrupellos rüber kommt. Kein entgegen kommen und alles schön reden. Und das für ein bekanntes großes Volkswagen Autohaus. Heute habe ich leider den Gedanken als wenn der Verkäufer geahnt hat, was in Zukunft passieren wird und hat mich eiskalt ins offene Messer laufen lassen.

Bitte um dringende Hilfe

Mit freundlichen Grüßen

Beste Antwort im Thema

Genauso wie den Kauf eines unfallfreien Fahrzeugs.

22 weitere Antworten
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22 Antworten
am 16. Oktober 2016 um 21:44

Die Fahrzeugübergabe fand doch noch nicht statt? Die im Vertrag vereinbarte Leistung kann der Händler nicht erfüllen, also kannst du doch vom Kaufvertrag zurücktreten.

Themenstarteram 16. Oktober 2016 um 21:52

Die Fahrzeug Übergabe soll kommende Woche stattfinden.

Bis dato ist aber weder die finanzielle Abwicklung geklärt noch die Sache mit dem Unfallschaden.

Er behauptet zwar es sei ein kleiner Parkrempler gewesen, aber das kann er nur sagen um mich zu beruhigen. Fakt ist es wurde die Stoßstange erneuert, was einen Unfallwagen für mich darstellt und ich so einen nicht kaufen möchte und das in der verbindlichen Bestellung ein unfallfreies Auto angegeben war

am 16. Oktober 2016 um 22:03

Wenn die Stoßstange wirklich gewechselt wurde, wird es als Unfallschaden eingestuft und somit fehlt eine, im Vertrag zugesicherte, Eigenschaften und der Vertrag nichtig.

Themenstarteram 16. Oktober 2016 um 22:15

Dann werde ich mich morgen gleich mal auf dem Weg zum Händler machen und ihm mitteilen das der Vertrag nichtig ist, aufgrund der Tatsache das dass Fahrzeug ein Unfallwagen ist!

am 16. Oktober 2016 um 22:59

Ob "nichtig" rechtlich das richtige Wort ist weiß ich jetzt nicht, bin kein Jurist. :D

Die Verträge sind aber grundsätzlich im vollen Umfang zu erfüllen. Da der Vertragspartner (Händler) aber die vereinbarte Leistung nicht erbringen jann und das Nacherfüllen der Leistung (Wiederherstellung der Unfallfreiheit) unmöglich ist, steht dir nach gesetzlichen Rücktrittsrecht das Recht zu vom Vertrag zurückzutreten.

Bei mir sind grad nur 45000€ hängengeblieben. Niemals für nen Gebrauchten...

Für einiges weniger gibt es Voll Ausgestatte Autos der Oberen Mittelklasse. Und zwar als Neuwagen!!!

 

Cadillac CTS

Volvo V90 und S90

 

Ach so natürlich zurücktreten.

Der neue sollte auch nen Passat werden?

 

am 17. Oktober 2016 um 8:55

Woher weißt du denn das die Stoßstange gewechselt wurde ?

Themenstarteram 17. Oktober 2016 um 9:18

Hat der Händler mlr mitgeteilt als wir das finanzielle klären wollten.

am 17. Oktober 2016 um 9:36

Zitat:

@Seeb1988 schrieb am 17. Oktober 2016 um 11:18:53 Uhr:

Hat der Händler mlr mitgeteilt als wir das finanzielle klären wollten.

Ok habs im Text überlesen, du solltest besser mit einem Zeugen zum Autohändler hingehen und die Nichtigkeit des Kaufvertrages wegen dem Unfallschaden klarstellen und zusätzlich schriftlich den Kaufvertrag widerrufen.

Sollte der Verkäufer versuchen dich zu bekehren lege ihm doch einfach den Link als Vorlage hin

https://www.anwalt.de/.../...ritt-vom-kaufvertrag-moeglich_062714.html

Themenstarteram 17. Oktober 2016 um 10:30

Ich habe morgen den Termin. Dort werde ich ihm von meinem Rücktrittsrecht informieren. Ich wollte einen unfallfreien kaufe, für den ich schließlich auch unterschrieben habe. Das in der Zeit ein Park Unfall entstanden ist, dafür kann ich nichts und darf mir nun auch nicht auferlegt werden das Auto zu nehmen.

Wie gesagt er macht einen dubiosen eintrug :-/

Er drängt mlr das Auto förmlich auf.

Zitat:

@Seeb1988 schrieb am 16. Oktober 2016 um 23:28:36 Uhr:

 

Ich habe vor rund 4Monaten meine Unterschrift unter eine verbindliche Bestellung für einen Gebrauchtwagen gesetzt.

In dem Kaufvertrag wurde als Zahlungsmittel "Bar Zahlung" angekreuzt und das es sich um einen unfallfreien Wagen handelt.

Alleine dies mit der Barzahlung hätte ich nie unterschrieben. Denn was man schreibt, das bleibt. Der Verkäufer kann sich darauf berufen und kann einen Anspruch daraus durchsetzen. Ob die getauschte Stoßstange aus dem Wagen einen Unfallwagen macht, das muss gesondert geklärt werden. Möglicherweise war es ja nur ein Kratzer und man hat aus Rücksicht auf den barzahlenden Kunden die komplette Stoßstange gewechselt.

Themenstarteram 17. Oktober 2016 um 12:20

Es ist aber laut Gesetz ein Unfallwagen. Und sowas wollte ich nicht haben. Das kann der Händler sich schön reden wie er möchte. Ich muss an später denken wenn ich ihn verkaufe, da muss es ebenfalls angegeben werden.

Und er möchte mlr mit dem Preis nicht entgegen kommen. Man würde ja nichts mehr sehen, aber es ist ein Unfallwagen.

Und ich möchte es nochmal betonen. Ich habe nur ein neues Fahrzeug gekauft, weil ich meinen "Unfallwagen" wieder verkauft habe

Du brauchst dich hier gar nicht rechtfertigen. Wir hier im Forum können dir nur Tipps geben, beziehungsweise wie das der eine oder andere vielleicht etwas anders gemacht hätte.

Wenn du eine Rechtschutz hast dann ab zum Anwalt.

 

Und nochmals meine Eingangsfrage, um was für ein Fahrzeug handelt es sich denn?

am 17. Oktober 2016 um 13:37

Die Barzahlung hat er dennoch unterschrieben.

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