Fragen zu Abwicklung Unfall im Ausland
Guten Abend,
Ich bräuchte ein wenig Hilfe bei der Abwicklung eines Unfalls im Ausland.
Im Urlaub in Italien ist uns ein italienisches Fahrzeug auf der Landstraße hinten draufgefahren. Hat ganz ordentlich gerumst, die Stoßstange hinten hat schon einiges abbekommen.
Ich habe meine Versicherung, die HUK direkt vor Ort telefonisch informiert. Da ich einen Auslandsschadensschutz bei der HUK habe, kann ich also mit dieser abrechnen und nicht mit der italienischen Versicherung.
Ich habe der HUK den vor Ort ausgefüllten Unfallbogen, Name eines Zeugen und deren zugeschickten Schadensberichtbogen ausgefüllt zugesendet. Die Polizei vor Ort wollte den Unfall nicht aufnehmen.
Die HUK hat geantwortet, das sie Fotos vom Schaden haben möchte, diese habe ich gemacht, soweit das überhaupt möglich ist, und an die HUK verschickt.
Die HUK antwortet jetzt wiederum, das sie die Dekra mit einer "Begutachtung" beauftragen möchte.
Zum Thema HUK und Dekra gibt es ja zahlreiche Beiträge im Netz und auch hier im Forum. Ist es denn so, das die HUK auch in diesem Fall, bei der sie ja eigentlich meine Versicherung ist, daran interessiert ist, die Schadenssumme klein zu halten oder verändert das die Situation?
Habe ich in diesem Fall genau die gleichen Rechte wie hier beschrieben:
http://www.kfz-experte.de/unfallschaden
Denn das hieße ja, ich kann das Angebot der HUK ablehnen und mir einen eigenen Gutachter suchen, oder? Da der Inhaber meiner Werkstatt selber auch Gutachter ist, würde ich diesen gerne beauftragen, weil ich ihn als gut und zuverlässig einstufe.
Was mache ich, wenn die HUK das ablehnt? Brauche ich dann einen Anwalt gegenüber meiner eigenen Versicherung? Immerhin dürfte die HUK ja auch daran interessiert sein, mich als langjährigen Kunden zu halten.
Hat jemand Erfahrung mit einer ähnlichen Situation? Ich bin etwas unsicher ob der Tatsache, das meine eigene Versicherung hier quasi als Versicherung des Unfallgegners "auftritt".
Herzlichen Dank
15 Antworten
Vielen Dank für eure Beiträge und Tipps.
Ich habe mir den Kofferaum nochmal näher angeschaut und nichts substanzielles entdecken können. Lediglich die Plastikleiste unten zwischen Stoßstange und Kofferraum ist verzogen. Also gehe ich mal davon aus, das es keine wirtschaflticher Totalschaden ist.
Was du unbedingt wissen solltest: bei einem Haftpflichtschaden musst du dich nicht auf die Rechnung
Wiederbeschaffungswert
./. Restwert
= Zahlung der Versicherung
einlassen, solange die Reparaturkosten unter dem Zeitwert liegen.
Kannst du mir das nochmal etwas genauer erläutern? Worauf muss ich genau achten?
Ansosnten werde ich jetzt erstmal auf einen eigenen Gutachter drängen, mal sehen, was passiert...