Frage zu Händlergarantie

Mercedes E-Klasse S210

Ich bin derzeit ja auf Autosuche. Es ist sehr sehr schwer...

Nun hatte ich u.a. schon zweimal den Fall, dass ich mich bei einem Händler telefonisch nach einem angebotenen Fahrzeug erkundigt habe, und der Händler bereits am Telefon meinte, er würde aber das Fahrzeug aber ohne Garantie verkaufen - whä? (wohlbemerkt trotz gültigem, teils neuen TÜV ect)

Soweit ich weiss, ist eine einjährige Garantie immer Pflich bei Gewerbe, mit Beweislastumkehr nach 6 Monaten.
Was genau meint der also? Abgesehen davon, dass das nicht gerade vertrauenserweckend klang.........darf der das?
Bzw würde er dann sowas wie "Bastlerauto" in den Vertrag schreiben wollen/dürfen?

Dankeschön!

Beste Antwort im Thema

Hi,

Bitte nicht GEWÄHRLEISTUNG mit GARANTIE verwechseln!
Das erste MUSS der Händler geben, das zweite kostet meist extra und wird über GGG oder ähnlich abgewickelt.

http://www.12gebrauchtwagen.de/.../...so-erklaeren-sie-den-unterschied

Gruß

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Hi,

Bitte nicht GEWÄHRLEISTUNG mit GARANTIE verwechseln!
Das erste MUSS der Händler geben, das zweite kostet meist extra und wird über GGG oder ähnlich abgewickelt.

http://www.12gebrauchtwagen.de/.../...so-erklaeren-sie-den-unterschied

Gruß

Richtig! Und wenn der Händler dies nicht auf 1 Jahr beschränkt (nur das darf er) ist er mit 24 Monaten Gewährleistung behaftet. Gewährleistungsausschluss besteht nur wenn er den Wagen an Händlern weiter verkauft oder das Fzg. in Kommision bzw. Kundenauftrag anbietet. Dann darf er das Fzg. vorher aber nicht angekauft haben.

Danke!!!!

Wie es immer so schön heißt "Verkauf nur an Händler" und den Gewerbeschein muss man sich nicht zeigen lassen.
Ich als Privatperson schreibe, wenn ich ein Auto verkaufe immer " Schrott zum Basteln " in den Vertrag um absolut sicher zu sein, denn wer kann schon für ein altes Auto Garantie geben.

Meint Ihr, es gibt wirklich noch Händler die einen 210er mit einer belastbaren Gebrauchtwagengarantie verkaufen??
Ich würde ja meinen, nein.

ich habe meinen 210er auch "nur" mit der gesetzl.. Sachmangelhaftung / Gewährleistung des verkaufenden Gewerbetreibenden gekauft.

Hier lag es nicht am Zustand des Wagens, sondern am Alter... Wer neuere Fahrzeuge ohne Reparaturkostenversicherung kauft, kann dies ja auch in Eigenregie abschließen. Ich hatte zuletzt mit zwei Fahrzeugen mit der Repair-Protect gute Erfahrungen gemacht. SecurCar erscheint mir auch eine gute Deckung zu haben.

Tja........hab gestern einen (Fähnchen)Händler angerufen, und er sagt, er gibt keine Garantie und keine Gewährleistung auf ein 20 Jahre altes Auto......

Gewährleistung muss er ja woh (?)l. Aber da macht doch alles weitere schon keinen Sinn mehr..... :-/

Du willst nicht ernsthaft nen 210er mit Gewährleistung kaufen?
ist zwar n nettes Gimmick, aber das, was bei einem 210er kaputt geht ist eh nicht von der Gewährleistung abgedeckt 😉
Was bei den Händlern steht ist eh meist nur Rost....
Von Privat ist es erfahrungsgemäß am besten 😉

Erstmal finden vor lachen.....hab privat bisher auch nur Rost angeguckt...... 🙁

wenn Dir ein Gewerbetreibender mit Kaufvertrag einen Wagen verkauf, der von vornherein nicht als defekt deklariert ist, kann er die GWL nicht wirksam ausschließen. Wenn er den Wagen als defekt beschreibt, muss dieser auch defekt sein. Was Du dann draus machst, ist Deine Sache....

Zitat:

@keksemann schrieb am 26. August 2016 um 13:13:51 Uhr:


wenn Dir ein Gewerbetreibender mit Kaufvertrag einen Wagen verkauf, der von vornherein nicht als defekt deklariert ist, kann er die GWL nicht wirksam ausschließen. Wenn er den Wagen als defekt beschreibt, muss dieser auch defekt sein.

Das ist zwar "theoretisch" richtig.

Aber viel interessanter: lest doch mal in einer Urteilssammlung, was die Gewährleistung bei Alt- (und sogar Jung-)wagen tatsächlich abdeckt und was (im Streitfall) möglicherweise nicht (und soviel sei vorweg genommen, letzteres wird viele erstaunen).

Ich empfehle die Lektüre der "ADAC LISTE MANGEL VERSCHLEISS". (..Google...).

Da hat Robbn schon recht, bei einem W210 (oder auch meinem BMW E39) gibt es kaum noch Bauteile, welche dafür infrage kommen. In der Auslegung der bloßen Gesetzesbuchstaben, auch durch Gutachten, spielen beim Faktor Verschleiß nämlich sehr wohl das Alter, der Kaufpreis und teilweise sogar die Zahl der Besitzer eine Rolle. Die Gewährleistung für Gebrauchtwaren (...bzw. -wagen) war eben auch nie als verlängerte Neuwarengewährleistung gemeint, und irgendwann hat alles ein Ende.

Gut so, sonst verschwindet der kleine Handel irgendwann komplett. Es wird ja niemand gezwungen dort zu kaufen, es finden sich aber dort oft auch tolle Ersthandautos zu fairen Preisen, Inzahlungnahmen, im Paket von den "grossen" angekauft. Unter anderem vom Rentner, der das Fahrzeug mangels Kenntnissen oder Mut niemals selbst ins Netz gestellt hätte.
Insbesondere von "unseren" Baureihen, die für den Export fast zu alt sind, bzw. nur noch für allerkleinstes Geld, Zustand dann egal, nachgefragt werden.
Etwas Ahnung sollte man auf den Schotterplätzen mitbringen.

Ich finde den Händler, der von vornherein ankündigt, dass da von ihm nix zu erwarten ist, sogar ehrlich.

Mir liegt ein Urteil eines Landesgerichts vor. Danach braucht ein Händler für einen Motorschaden ( MB 200 Kompr., übergesprungene Steuerkette, Zylinderkopf defekt, Ventilabdrücke in den Kolben, lt. zweier Gutachten Motor Totalschaden ) IN KEINER WEISE zu haften, da das Kfz bereits mehr als 100.000 km gelaufen hatte.
In keiner Weise bedeutet, auch nicht anteilig.
Es wäre zwar eine Revision vor dem OLG zulässig gewesen, jedoch war von dort bei einer Voranfrage seitens der Klägeranwälte von den Richtern eine ablehnende Haltung zu erfahren.

Und diese Garantieversicherungen sind eh' für'n Arsch, wenn ich das hier mal so krass ausdrücken darf, denn bereits ab 80.000 km Laufleistung gibt es 20% Abzug bei den Ersatzleistungen. Bei mehr als 160.000 km gibt quasi nix mehr.

GEBRAUCHTWAGENKAUF IST VERTRAUENSSACHE!

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