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Frage zu einem Unfall im Kreisverkehr

Themenstarteram 14. Juli 2011 um 15:22

Hallo Forumgemeinde.

Ich bin neu hier und brauche einen Rat zu meinem Fall.

ich fuhr mit meinem Motorrad hinter einem Pkw in einen Kreisvehrkehr (einspurig und nicht groß) und wollte gleich die nächste Ausfahrt nehmen. Der Abstand zum Vorausfahrenden war nicht sonderlich groß, aber meiner Meinung nach ausreichend. Beide fuhren nicht schnell. Unmittelbar nach dem Befahren des Kreisels legte ich das Motorrad auch die rechte Seite, um rechts abzubiegen. Das Fahrzeug vor mir blinkte nicht nach rechts und bremste auch nicht ab, sodass ich davon ausging, dass er weiter im Kreisel fahren will. Als er die Ausfahrt schon fast verpasst hat, war ich sicher, dass er weiter fahren würde, doch plötzlich biegt das Fahrzeug ohne zu blinken und abbremsen fast schon panisch kurz vor der Insel in die Ausfahrt die ich auch nehmen wollte. Wie schon erwähnt, befand ich mich in der Schräglage und durch die unerwartete Handlung des PKW Fahrers drückte ich die Bremse zu, um nicht in das Auto zu prallen was zum blockieren des Vorderrades führte und letzendlich zum Sturz. Weder ich noch das Motorrad berührten das Auto.

Der Autofahrer bemerkte meinen Sturz und hielt einige Meter weiter an. Ich stand auf und der Unfallgegner kam auf mich zu, um sich zu vergewissern ob ich ok bin. Ich hatte nur eine Schürfung am Ellenbogen und das Bike war auf der rechten Seite von vorne bis hinten zerkrazt und einige Anbauteile waren beschädigt . Wir riefen die Polizei. Während wir warteten sagte mir der PKW Fahrer, dass er durch die ständige Änderungen der Umleitungen (echt wahr und schlimm in diesem Gebiet) durcheinander kamm und denkte kurzzeitig um doch diese Ausfahrt zu nehmen. Die Polizei kam und der PKW Fahrer schilderte es genauso und gestand es auch, dass es eine Kurzschlusshandlung von ihm war. Er wurde verwarnt.

Ich habe ein Gutachte von dem Schaden machen lassen und die Versicherung des Gegners bekam eine Kopie. Jetzt Schreibt mir die Versicherung

Zitat: Im Kreisverkehr hat sich der Verkehrsteilnehmer so zu verhalten, dass er jederzeit bremsbereit ist und anhalten kann. Grundsätzlich ist genug Abstand zu halten. Diesen Anforderungen sind Sie nicht nachgekommen, weshalb wir 50% Mitverschulden berücksichtigen.

 

Was meint Ihr zu diesen Fall? Kann die Versicherung sowas machen?

Meiner Meinung nach hatte ich genug Abstand. Nur kam es wegen der Schräglage zum Sturz und ich bin ja nicht aufgefahren.

Bitte helft mir.

Beste Antwort im Thema
am 14. Juli 2011 um 16:26

Zitat:

Original geschrieben von borafreak78

 

sei lieber froh, das es so für Dich ausgegangen ist, das hätte man Dir auch anders auslegen können, bzw wäre automatisch so gekommen, wenn der Herr mit dem Auto nicht so ehrlich gewesen wäre.

Dann wärst Du nämlich auf deinem Schaden selber zu 100% sitzen geblieben ;)

Das ist korrekt.

Szenario 1: Der Autofahrer fährt einfach weiter, als sei nichts geschehen, das Kennzeichen des Fahrzeuges kann man sich in der Aufregung nicht merken.

Keine Chance, hier irgendetwas zu bekommen.

 

Szenario 2: Der Autofahrer hält an. Zeugen sind lt. der Schadenbeschreibung nicht vorhanden.

Autofahrer gibt an: "Keine Ahnung, warum der auf einmal hinter mir hingeflogen ist mit seinem Motorrad.

War wohl (wie alle Motorradfahrer generell) zu schnell und hat die Kurve nicht gekriegt.

Ich hab nichts falsch gemacht."

Keine Chance, hier einen Beweis auf ein mögliches Verschulden des Autofahrers zu führen - Schadenersatzzahlung: Genau 0,00 EUR.

 

Von daher muss man wirklich noch die Ehrlichkeit des Autofahrers in diesem Falle loben.

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Dank deiner ausführlichen und guten Unfallschilderung, würde ich die 50% Quotelung als zufriedenstellend bis gut einschätzen. Ein stürzender Biker hat immer ein Problem, wenn es nicht zu einer Berührung mit einem anderen Verkehrsteilnehmer gekommen ist. Gewöhnlich wird ihm von der Gegenseite eine Überreaktion (die zum Sturz geführt hat) und ein zu kleiner Abstand vorgehalten. Und gähn, ein Idealmotorradfahrer hätte sich anders verhalten als es deiner Schilderung zu entnehmen ist und du es ja auch eingestanden hast.

 

Mach aus der Quote das Beste und vergeude deine Zeit nicht.

 

Viel Glück

 

 

 

PS Nachgefragt, ist das Bike VK versichert?

Themenstarteram 14. Juli 2011 um 15:44

Danke für Ihre Antwort und die Belehrung über einen " Idealmotorradfahrer"

Alles schön und gut, aber hat den die Aussage des Unfallgegners keinen Einfluss darauf? Er war sehr ehrlich und einsichtig, was ich sehr schätze. Und ausserdem, wieso wurde ich von der Polizei nicht verwarnt sondern der PKW Fahrer?

p.s. die Zeit ist es mir wert, wenn es um meine Rechte geht.

Themenstarteram 14. Juli 2011 um 15:45

p.s. es ist leider nur TK versichert.

am 14. Juli 2011 um 15:55

Zitat:

Original geschrieben von CB15

Als er die Ausfahrt schon fast verpasst hat, war ich sicher, dass er weiter fahren würde, doch plötzlich biegt das Fahrzeug ohne zu blinken und abbremsen fast schon panisch kurz vor der Insel in die Ausfahrt die ich auch nehmen wollte.

Gelächter! ...die Wahrheit ist zu 99,9%, dass Du "mal eben rechts an ihm vorbei" ziehen wolltest. Bei "einspurig und nicht groß" ist die Aussage "Ausfahrt schon fast verpasst" nämlich Käse ...und wie soll ich das verstehen, dass er auf der einen Seite angeblich ungebremst in die Ausfahrt fuhr ...und Du auf der anderen Seite bremsen mußtest, um nicht in das Auto zu prallen ...da stimmt doch nix!

Gruß!

Das Verhalten eines Idealverkehrsteilnehmers, deshalb gähn, wird doch regelmäßig vor Gericht und außergerichtlich in Betracht gezogen, belehren will ich hier niemanden.

 

Der Versicherer hat nun mal die Regulierungsvollmacht und ist von Einsichten des Schädigers oder des Geschädigten nicht abhängig.

 

Wenn du jetzt mehr als 50 % haben möchtest, wird es ohne Klage wohl nichts, der Unfall wird wohl kaum als ein unabwendbares Ereignis für dich gesehen. Schon allein der eingestandene zu kurze Abstand spricht dagegen. Und auch daran denken, du benötigst gerichtsfeste Beweise. Was der Unfallbeteiligte seiner Versicherung gemeldet hat, kann ich bei der Bewertung nicht berücksichtigen.

 

Wenn du einen VRS hast, kannst du deine Erfolgsaussicht von einem Rechtsanwalt kostengünstig bewerten lassen. (...aber immer daran denken, RA leben nicht vom ablehnen von Rechtsstreitigkeiten sondern vom führen...)

Themenstarteram 14. Juli 2011 um 16:07

ihr habt ja nur tolle Beiträge zu diesem Fall und Käse gibt es auch noch. Danke trotzdem sehr hilfreich. Fakt ist, dass der PKW kurz vor der Insel fast in einem 90 grad winkel abbog und wenn man mit einer Situation nicht rechnet, weil man noch mit dem Zebrastreifen und Schulterblick beschäftigt ist, dann sieht man auf einmal das Auto abbiegen, das ist wie unerwartet von hinten erschreckt zu werden.

was man so alles zu 99,9% sagen kann. ))

Zitat:

Original geschrieben von understatement

 

Gelächter! ...die Wahrheit ist zu 99,9%, dass Du "mal eben rechts an ihm vorbei" ziehen wolltest. Bei "einspurig und nicht groß" ist die Aussage "Ausfahrt schon fast verpasst" nämlich Käse ...und wie soll ich das verstehen, dass er auf der einen Seite angeblich ungebremst in die Ausfahrt fuhr ...und Du auf der anderen Seite bremsen mußtest, um nicht in das Auto zu prallen ...da stimmt doch nix!

@understatement,

 

ich finde es ist nicht i. O. wenn Fragesteller ohne Not die Unwahrheit geschrieben zu haben, verdächtigt werden.

 

Grüße

Beukeod

am 14. Juli 2011 um 16:09

Zitat:

Original geschrieben von Beukeod

 

@understatement,

ich finde es ist nicht i. O. wenn Fragesteller ohne Not die Unwahrheit geschrieben zu haben verdächtigt werden.

Grüße

Beukeod

erstrecht, wenn man in einem anderen thread folgendes schreibt ^^

Zitat:

Original geschrieben von understatement

...aber immer schön verdächtigen ...BRAVO BRAVO!!! (verständlich, dass er sich bei solchen Nasen nicht mehr meldet)

Themenstarteram 14. Juli 2011 um 16:10

Danke Beukeod,

das ist mal eine Antwort die weiter hilft.

am 14. Juli 2011 um 16:12

Wie dem auch sei - auch ich halte die 50%-Regulierung für der Sachlage angemessen.

Hier dürfte auch in einem Prozess kein besseres Ergebnis zu erzielen sein - insbesondere deswegen, weil keine Berührung der Fahrzeuge stattgefunden hat und somit auch ein Fehlverhalten bzw. eine Fehlreaktion des TE in diesem Falle nicht auszuschliessen ist.

am 14. Juli 2011 um 16:15

Zitat:

Original geschrieben von CB15

wenn man mit einer Situation nicht rechnet, weil man noch mit dem Zebrastreifen und Schulterblick beschäftigt ist, dann sieht man auf einmal das Auto abbiegen, das ist wie unerwartet von hinten erschreckt zu werden.

Im Umkehrschluß hieße es ja, dass wenn Du nicht mit Zebrastreifen und Schulterblick beschäftigt und dadurch abgelenkt gewesen wärst, es u.U. nicht zum Sturz gekommen wäre…

CB15,

gerne u. bitte.

 

am 14. Juli 2011 um 16:19

Zitat:

Original geschrieben von Beukeod

Zitat:

 

@understatement,

ich finde es ist nicht i. O. wenn Fragesteller ohne Not die Unwahrheit geschrieben zu haben, verdächtigt werden.

Grüße

Beukeod

---------------------------------------------------

Dieser Meinung schließe ich mich zu 100% an.

Du warst auch nicht dabei, genau wie kein anderer User hier außer der Te.

Von daher steht Dir genauso wenig zu, jemandem so etwas zu unterstellen, wie mir, wenn ich zB sagen würde:

der User Unterstatement kann kein Auto fahren, weil Er mit seinem Auto über eine Verkehrsinsel gepoltert ist, obwohl er vorher gebremst hat und das nachfolgende Fahrzeug Ihm draufgefahren ist.

Das wollte dann auch nur mal schnell an Dir vorbei oder wie???

Also wenn ich solche Unterstellungen immer lese, dann wird mir immer anders.

Zum Te,

sei lieber froh, das es so für Dich ausgegangen ist, das hätte man Dir auch anders auslegen können, bzw wäre automatisch so gekommen, wenn der Herr mit dem Auto nicht so ehrlich gewesen wäre.

Dann wärst Du nämlich auf deinem Schaden selber zu 100% sitzen geblieben ;)

Gruß Roger

am 14. Juli 2011 um 16:23

Zitat:

Original geschrieben von Harry999

 

erstrecht, wenn man in einem anderen thread folgendes schreibt ^^

Zitat:

Original geschrieben von Harry999

Zitat:

Original geschrieben von understatement

...aber immer schön verdächtigen ...BRAVO BRAVO!!! (verständlich, dass er sich bei solchen Nasen nicht mehr meldet)

Wo wäre denn, Deiner Meinung nach, etwas anderes vom TE zu erfahren, als z.B.:

"ungebremst"... und kurze Zeit später "fast in einem 90 grad winkel" ...was physikalischer nonsense ist!

???

Gruß!

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