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Firmenwagen nebenberuflich selbständig (GmbH)

Themenstarteram 13. August 2019 um 14:11

Hi zusammen,

da ich eine etwas komplexere Frage hinsichtlich der Besteuerung eines Firmenwagens habe, würde ich mich freuen, wenn ich bei euch eine zweite bzw. dritte Meinung erhalte.

Im besagten Fall geht es darum, wie es sich mit einem Firmenwagen verhält (BLP 66 Tsd.), der über eine "nebenberuflich" betriebene GmbH geleased werden soll (Leasingrate ca. 450 netto).

Aus dem bestehenden Angestelltenverhältnis aus einem anderen Job erhält man ein Jahresgehalt von ca. € 90 Tsd.. Über die GmbH, für die man auch Geschäftsführer ist, wird kein Gehalt bezogen.

Wie wirkt sich der Firmenwagen auf das Nettogehalt aus dem Angestelltenverhältnis aus, zahlt man dann hieraus die "1% Regel"? Kann diese ggf. durch die GmbH übernommen werden, da man ja auch hier kein Gehalt bezieht?

Vielleicht hat jemand Erfahrungen aus einer ähnlichen Konstellation?

Vielen Dank!

Beste Antwort im Thema

Hallo,

 

als Steuerberater freue ich mich immer, mit Alternativmeinungen einer Quelle auseinanderzusetzen, deren fachliche Expertise nicht bekannt ist und ob alle Fakten auf dem Tisch sind. Bitte sprich Deinen StB an, der kennt die gesamte Sachlage und sollte auch beurteilen können, ob die Gesamtausstattung des GF angemessen (Thema verdeckte Gewinnausschüttung) ist. Dieser Aspekt fehlt im Sachverhalt (...) und letztendlich dann auch in der angeforderten Einordnung. Bitte prüfe auch, ob Du bei dem möglichen Firmenwagen Deiner GmbH im Rahmen Deiner nichtselbständigen Tätigkeit der Werbungskostenabzug (Fahrten zur Arbeit, mit dem Firmen-Kfz, oder hast Du evtl. 2Stk.) nicht verloren geht.

 

Dies soll ein gut gemeinter Rat sein und die mögliche - nicht unbedingt offensichtliche - Themenbreite veranschaulichen. Mir liegt es aber fern, meine Vorredner in Frage zu stellen.

 

Michael

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Verstehe ich das richtig: du meinst, das Fahrzeug würde (mal 1%-Regel vorausgesetzt) steuerlich über dein Angestelltengehalt "abgewickelt" ? Dem FA ist es per se erstmal egal, woraus du deine Einkünfte beziehst. Um das sauber abzuwickeln würdest du dann halt als GF deiner GmbH einen Sachbezug (dein Fahrzeug) als geldwerten Vorteil zu versteuern haben. In Summe vermindert das natürlich deine Gesamteinkünfte um den Steuerbetrag (1%+0.03%/km Fahrweg) für dein privat genutztes Fahrzeug. Dein Arbeitgeber kriegt davon nichts mit, der stellt dir das Fahrzeug ja schließlich nicht zur Verfügung - für den existiert das gar nicht.

Aber warum fragst du nicht einfach deinen Steuerberater ?

Themenstarteram 13. August 2019 um 14:41

Zitat:

@evoque2012 schrieb am 13. August 2019 um 16:28:05 Uhr:

Verstehe ich das richtig: du meinst, das Fahrzeug würde (mal 1%-Regel vorausgesetzt) steuerlich über dein Angestelltengehalt "abgewickelt" ? Dem FA ist es per se erstmal egal, woraus du deine Einkünfte beziehst. Um das sauber abzuwickeln würdest du dann halt als GF deiner GmbH einen Sachbezug (dein Fahrzeug) als geldwerten Vorteil zu versteuern haben. In Summe vermindert das natürlich deine Gesamteinkünfte um den Steuerbetrag (1%+0.03%/km Fahrweg) für dein privat genutztes Fahrzeug. Dein Arbeitgeber kriegt davon nichts mit, der stellt dir das Fahrzeug ja schließlich nicht zur Verfügung - für den existiert das gar nicht.

Aber warum fragst du nicht einfach deinen Steuerberater ?

Hi!

Vielen Dank für deine Antwort. Die Frage habe ich hier einmal gestellt, um eine zweite Meinung bzw. Sichtweise einzuholen. Meinen Stb. habe ich ebenfalls gefragt. Vielleicht gibt es ja jemanden, der genau in der gleichen Situation ist.

Ich stelle mir die Frage, ob am Ende der Steuereffekt klassisch nach der 1%-Regel läuft, also BLP 66.000 = 660 GV (x12) der dann am Ende meinem Gehalt aus dem Angestelltenverhältnis zugerechnet wird, oder ob man es in so einer Konstellation ggf. "günstiger" strukturieren könnte.

Als (Fremd)GF im Nebenjob könntest Du steuer- sozialversicherungsfrei im Minijobbereich bleiben und insofern den gwV evtl. steuerfrei hinbekommen. Sollte dein StB konkret beantworten können.

Hallo,

 

als Steuerberater freue ich mich immer, mit Alternativmeinungen einer Quelle auseinanderzusetzen, deren fachliche Expertise nicht bekannt ist und ob alle Fakten auf dem Tisch sind. Bitte sprich Deinen StB an, der kennt die gesamte Sachlage und sollte auch beurteilen können, ob die Gesamtausstattung des GF angemessen (Thema verdeckte Gewinnausschüttung) ist. Dieser Aspekt fehlt im Sachverhalt (...) und letztendlich dann auch in der angeforderten Einordnung. Bitte prüfe auch, ob Du bei dem möglichen Firmenwagen Deiner GmbH im Rahmen Deiner nichtselbständigen Tätigkeit der Werbungskostenabzug (Fahrten zur Arbeit, mit dem Firmen-Kfz, oder hast Du evtl. 2Stk.) nicht verloren geht.

 

Dies soll ein gut gemeinter Rat sein und die mögliche - nicht unbedingt offensichtliche - Themenbreite veranschaulichen. Mir liegt es aber fern, meine Vorredner in Frage zu stellen.

 

Michael

Das kann doch ein Forum gar nicht leisten, weil sämtliche personellen Verflechtungen ebenfalls betrachtet werden müssen.

Das fängt schon mit der Frage an, ob du selbst Anteile an der GmbH hälst.

Oder dein Arbeitgeber arbeitet "zufällig" in der gleichen Branche und ist ebenso "zufällig" der Hauptkunde der GmbH ...

Das muss doch alles betrachtet werden, sowas muss man doch wissen.

Im Normalfall weiß doch dein Arbeitgeber gar nicht, welchen Pkw du fährst und wer ihn bezahlt.

Ergo ist er auch nicht für die Versteuerung der 1%-Regel zuständig. An deinem Nettogehalt ändert sich dann nichts.

am 25. September 2019 um 18:14

Ich bin Betreiber eines kleinen Onlineshops und würde mir gerne als einziges "Gehalt" den Firmenwagen zur privaten Nutzung gönnen (und damit dann z.B. zur Hauptarbeitsstelle, wo ich normaler Angestellter bin, fahren).

Das Fahrzeug würde ich so wählen, dass ich mit der 1% Regelung nicht über 450 Euro komme, aber was muss ich noch beachten und wie sieht dann so eine Kalkulation für das Fahrzeug am Ende aus?

 

Beispiel: BLP = 40.000€ gefahrene Km/Jahr = 24.000

=> 40.000*1% = 400€ + ????

 

und auf Unternehmensseite wird der Wagen (bei Kauf) dann linear auf 6 Jahre abgeschrieben.

 

Muss ich noch etwas beachten?

 

Wäre super wenn mir hier jemand helfen kann!

 

P.S. Steuerberater in meiner Nähe bieten mir Termine in 2 Monaten an und den Wagen müsste ich kurzfristig kaufen.

Lasst euch bitte von einem Steuerfachmann beraten. Die machen sicherlich auch schnellere Termine.

Das deutsche Steuerrecht ist sehr komplex, man kann Fragen nicht schwarz/weis mit ja/nein beantworten ohne wirklich alle Zusammenhänge und Aspekte zu kennen.

Die KFZ-Nutzung ist immer ein heikles Thema mit dem Finanzamt § 42 (2) AO ist mal ganz grundsätzlich zu beachten:

"Ein Missbrauch liegt vor, wenn eine unangemessene rechtliche Gestaltung gewählt wird, die beim Steuerpflichtigen oder einem Dritten im Vergleich zu einer angemessenen Gestaltung zu einem gesetzlich nicht vorgesehenen Steuervorteil führt. Dies gilt nicht, wenn der Steuerpflichtige für die gewählte Gestaltung außersteuerliche Gründe nachweist, die nach dem Gesamtbild der Verhältnisse beachtlich sind"

Zitat:

@getwhiteteeth schrieb am 25. September 2019 um 20:14:40 Uhr:

Ich bin Betreiber eines kleinen Onlineshops und würde mir gerne als einziges "Gehalt" den Firmenwagen zur privaten Nutzung gönnen (und damit dann z.B. zur Hauptarbeitsstelle, wo ich normaler Angestellter bin, fahren).

Das Fahrzeug würde ich so wählen, dass ich mit der 1% Regelung nicht über 450 Euro komme, aber was muss ich noch beachten und wie sieht dann so eine Kalkulation für das Fahrzeug am Ende aus?

Beispiel: BLP = 40.000€ gefahrene Km/Jahr = 24.000

=> 40.000*1% = 400€ + ????

und auf Unternehmensseite wird der Wagen (bei Kauf) dann linear auf 6 Jahre abgeschrieben.

Muss ich noch etwas beachten?

Wäre super wenn mir hier jemand helfen kann!

P.S. Steuerberater in meiner Nähe bieten mir Termine in 2 Monaten an und den Wagen müsste ich kurzfristig kaufen.

Da fehlen so viele Informationen. Lass Dich lieber beraten.

https://www.dstv.de/suchservice/steuerberater-suchen

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