fiktiv abrechnen - Mehrwertsteuer
Halli Hallo,
ist es richtig, dass trotz fiktiver Abrechnung die Mehrwertsteuer, die im Gutachten ja auch ausgewiesen sind, auf z.B. Material, Dienstleistung wie Lackarbeiten, Reifenwechsel ... von der Versicherung gefordert werden kann, wenn sie tatsächlich auch entstanden sind???
Google gibt mir teilweise widersprüchliche Dinge aus.
Was sagen die Experten?
Liebe Grüße und eine schöne Vorweihnachtszeit
Lisa
Beste Antwort im Thema
Du brauchst keine Urteile, sondern nur das BGB, § 249 Absatz 2.
Mehrwertsteuer kannst du auf ALLE schadenrelevanten Positionen verlangen, egal ob Teile oder Arbeitszeit - sofern diese eben tatsächlich angefallen ist, also von dir bezahlt wurde.
Also auch für den Reifenwechsel - Rechnungskopien zur Versicherung schicken und Mehrwertsteuer nachfordern. Kein Problem.
16 Antworten
Zitat:
Wenn da ein Erbsenzähler sitzt, verlangt er erst einmal den Beweis, dass die Reparatur auch durchgeführt wurde. Alles schon erlebt. Hat mit Stammtischweisheit nichts zu tun - ist eigene Erfahrung.
Dafür gibt es ja die Rechnung, die man einreicht. 😉
Gruß Frank,
der nur Linsen zählen kann. 😉