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Fensterheber Kaputt (Auto von Freund), zahlt die Versicherung?

Themenstarteram 1. Juni 2016 um 18:59

Servus,

ich war letztens mit zwei Kumpels in der Stadt unterwegs, da es an diesem Tag sehr heiß war, haben wir die Fenster geöffnet, irgendwie hatte ich mein Fenster jedoch nicht ganz nach unten gefahren und irgendwie meinen Arm darauf gelegt. Als wir dann kurz zum Einkaufen wollten der Schock, ich hatte unbewusst das Fenster nach unten gedrückt, so dass der Fensterheber nicht mehr Griff und die Scheibe in der Tür klemmte.

Nun wurde der Fensterheber in einer Werkstatt getauscht und alles funktioniert wieder, das ganze hat 270€ gekostet...

Nun meine Frage: Wer zahlt den Schaden? Muss ich selber dafür aufkommen, oder zahlt meine Versicherung das? Habe das Fenster ja nicht vorsätzlich nach unten gedrückt....

mit freundlichen Grüßen,

Andreas

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Wattwanderer schrieb am 2. Juni 2016 um 01:07:43 Uhr:

Ich sehe in der Schilderung keine unregelmäßigkeiten.

Du siehst hier keine "Unregelmäßigkeit"?

"[...] irgendwie hatte ich mein Fenster jedoch nicht ganz nach unten gefahren und irgendwie meinen Arm darauf gelegt. Als wir dann kurz zum Einkaufen wollten der Schock, ich hatte unbewusst das Fenster nach unten gedrückt, so dass der Fensterheber nicht mehr Griff und die Scheibe in der Tür klemmte."

Ich seh da ne ganze Menge.

Merkt natürlich kein Mensch wenn sein Arm auf der Scheibenkante, statt auf der Türbrüstung liegt. Außerdem wird keine Scheibe durch das auf ihr liegende Gewicht eines Arms in die Tür gedrückt.

Aber das wird die Versicherung auch selbst erkennen ....

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Das wird sicherlich interessant, wenn die PHV die Schadenübernahme ablehnt, der TE klagt und das Gericht beim Ortstermin sagt "Nun machen Sie das mal vor. Die Versicherung übernimmt auch die Kosten für die Fahrerseite, wenn sie den Schaden noch einmal hinbekommen.".

Mich würde jetzt nochmals interessieren, warum es sich hierbei um einen Betriebsschaden handeln sollte?

Ein intakter FH würde ohne Kraftbegrenzer (Sicherheitsschaltung) ganz locker die Kraft haben, den Arm einzuschneiden und die Knochen zu brechen. Dagegen ist die Gewichtskraft des Armes einfach nur ein Witz. Um die Scheibe aus ihrer Aufnahme im Hebemechanismus nach unten zu drücken, bedarf es massivster Gewalt und da würde die Scheibe wahrscheilich bersten. Wenn die Scheibe beim Armauflegen runter rutscht, dann sitzt sie zwangsläufig nicht mehr fest in der Aufnahmeschiene des FH. Die Mechanik des FH (z.B. die Scheibenaufnahme) muss also schon defekt gewesen sein. Meist rutscht die Scheibe bereits mit der Absenkbewegung aus der unteren Scheibenaufnahme heraus und sinkt in den seitlichen Führungen dem FH hinterher. Das geschieht üblicherweise durch den normalen Gebrauch und ist bei manchen Fahrzeugen einfach eine reine Verschleißerscheinung.

Zitat:

@Wattwanderer schrieb am 2. Juni 2016 um 13:33:32 Uhr:

Mich würde jetzt nochmals interessieren, warum es sich hierbei um einen Betriebsschaden handeln sollte?

Das kann man sicherlich diskutieren. Allerdings würde ich schon argumentieren, dass die Betätigung des Fensterhebers zum Betrieb, das Armauflegen wohl nicht dazugehört.

Würde er allerdings sagen, dass er das Fenster mit dem Arm durch Drücken komplett öffnen wollte, wäre es wohl wieder ein Betriebsschaden.

Es könnte auch eine Sachbeschädigung sein

Welche Auswirkung hätte das?

Zitat:

@celica1992 schrieb am 2. Juni 2016 um 20:01:22 Uhr:

Es könnte auch eine Sachbeschädigung sein

Dafür müsste ein Verschulden vorwerfbar sein. Das ist hier wohl eher nicht der Fall, da eine Schuld nicht einmal im Grade einer einfachen Fahrlässigkeit zu erkennen ist.

Der Schaden hätte dann bei der Polizei für die VK angezeigt werden müssen! :D

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 2. Juni 2016 um 13:51:54 Uhr:

Ein intakter FH würde ohne Kraftbegrenzer (Sicherheitsschaltung) ganz locker die Kraft haben, den Arm einzuschneiden und die Knochen zu brechen.

Du liebe Güte, wie kommt man denn auf so etwas? Zu viele C-Movies gesehen? Natürlich würde der Fensterheber den Arm einklemmen und ordentlich kneifen, aber er würde den Arm nicht brechen. So viel Kraft bringt der nicht auf. Für einen gebrochenen Knochen braucht es erheblich mehr Kraft oder eine plötzlich auftreffende Schlagwirkung. Beides nicht der Fall.

Unzweifelhaft ist es hingegen, dass Kleinkinder schon zu Schaden gekommen sind, wenn der Fensterheber den Hals des Kindes zwischen Scheibe und Rahmen klemmt.

Einklemmschutz ist, abgesehen davon, seit >15 Jahren Standard.

Grüße

SPyderRyder

Zitat:

@SpyderRyder schrieb am 4. Juni 2016 um 07:57:59 Uhr:

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 2. Juni 2016 um 13:51:54 Uhr:

Ein intakter FH würde ohne Kraftbegrenzer (Sicherheitsschaltung) ganz locker die Kraft haben, den Arm einzuschneiden und die Knochen zu brechen.

Du liebe Güte, wie kommt man denn auf so etwas? Zu viele C-Movies gesehen? Natürlich würde der Fensterheber den Arm einklemmen und ordentlich kneifen, aber er würde den Arm nicht brechen. So viel Kraft bringt der nicht auf. Für einen gebrochenen Knochen braucht es erheblich mehr Kraft oder eine plötzlich auftreffende Schlagwirkung. Beides nicht der Fall.

Unzweifelhaft ist es hingegen, dass Kleinkinder schon zu Schaden gekommen sind, wenn der Fensterheber den Hals des Kindes zwischen Scheibe und Rahmen klemmt.

Einklemmschutz ist, abgesehen davon, seit >15 Jahren Standard.

Grüße

SPyderRyder

Na, ist's mal wieder an der Zeit, das Niveau nach unten zu ziehen?

Ich sprach davon, dass ein FH ohne diese Kraftbegrenzung locker die entsprechende Kraft hat. Der Einklemmschutz (Kraftbegrenzung) ist aufgrund von vielzähligen solcher Verletzungen überhaupt erst eingeführt worden. Ich schrieb nicht, dass ein regelkonform verbauter FH solche Verletzungen verursacht. Das anders aufzufassen, halte ich schon für ziemlich ...:rolleyes::rolleyes::rolleyes:

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