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Falschrum geparkt : keine Versicherung?

Themenstarteram 29. Dezember 2004 um 21:19

Hi!

Habe neulich eine Unfall/Versicherungs)-Story gehört, die ich so nicht ganz nachvollziehen kann:

Der Verlauf war nämlich ziemlich eindeutig:

Fahrzeug A parkte in einer leichten Linkskurfe auf einem Parkstreifen am Straßenrand.

Fahrzeug B kam mit weit überhöhter Geschwindigkeit (30 erlaubt, Schätzung des Gutachters aufgrund der Schäden war ca. 80) angerauscht, flog infolge Glatteis aus der Kurve und traf Fahrzeug A genau mittig (B-Säule). Totalschaden!

Jetzt weigert sich aber die Haftpflicht des alleinigen Unfallverursachers (also B), den vollen Schaden zu zahlen.

Begründung: Fahrzeug A war zwar an einem erlaubten Ort, dort aber entgegen der Fahrtrichtung geparkt (was so ja nicht erlaubt ist).

Das könnte ich ja noch nachvollziehen, wenn B das geparkte Auto "frontal" erwischt hätte, weil ja meistens ein Aufprall im Heckbereich weniger hohe Schäden nach sich zieht (vorn ist halt mehr was kaputtgehen kann).

Abewr im vorliegenden Fall, wo das geparkte Auto ziemlich genau in der Mitte seitlich erwischt wurde, war es nicht nur für den Unfallverlauf (den einzig und alleine B zu verantworten hat) als auch für die Schadenshöhe VOLLKOMMEN UNERHEBLICH, wie rum es da stand.

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15 Antworten

Naja, die versicherung geht in folgender annahme: wäre das auto auf der richtigen seite gestanden (also auf der andern), wäre nichts passiert, da kein auto in der schusslinie. die versicherungen probieren immer mehr, schauen so wenig wie möglich zu zahlen, zum teil auch die größeren bei den kleinen.

Stimme voll und ganz dir zu, das am unfallhergehen wagen B schuld ist, aber wie gesagt, hätte wagen A richtig geparkt, wäre wagen A nichts passiert. denke also es läuft auf teilschuld raus.

In so einem Fall direkt zum Anwalt...die Begründung ist meiner Meinung nach (zu) weit hergeholt.

 

gruß

christian ;)

stimme dir zu, das sie weit hergeholt ist, aber die versicherung probieren es. hatte was ähnliches in meiner verwandschaft:

Mutter meiner freundin bleibt vor rot blinkenden schranken stehen (weder aprupt noch ohne vorankündigung). Rot blinkende schranken reichen normalerweise aus, zum signalisieren, das die KFZ davor stehen bleiben werden.

Hinter ihr jemand nach und mit ca 50kmh ins fahrzeug reingedonnert. blöderweise noch den rahmen genau blöd erwischt, ihr auto Totalschaden (war ein jahr alt).

So, nun das beste: Versicherung des verursachers: sie hat 50% teilschuld, da sie stehengeblieben ist. nach langem hin und her und mit einiges an rechtsstreit dann auf einmal keine teilschuld mehr. Allerdings wurde dann alles über anwalt und rechtsschutz abgewickelt.

Wie ist es denn, wenn ein Auto im Halteverbot steht und es fährt jemand rein? Da ist doch immer der Schuld, der reinfährt (oder sehe ich das falsch). Denn jeder muss immer so fahren, dass er stets anhalten kann vor jedem stehenden Hindernis...

Das mit der Schranke ist schon sehr dreist, man kann von niemandem einen Rotlichtverstoß verlangen, bloß weil hinter einem ein "Blinder" fährt.

Der muss insbesondere vor einem Bahnübergang immer damit rechnen, dass der Rot wird.

Wie ist übrigens die Rechtslage, wenn man einem reinfährt, der bremst und bei dem alle Bremslichter defekt sind??

Zitat:

Original geschrieben von Xipho

Wie ist übrigens die Rechtslage, wenn man einem reinfährt, der bremst und bei dem alle Bremslichter defekt sind??

Dann dürfte der Schuld sein, bei dem die Bremslichter defekt sind, denn der Fahrer hat dafür zu Sorgen, das sein Fahrzeug immer in einem Verkehrssicheren Zustand ist, was ja nicht zutrifft, wenn die recht wichtigen Bremsleuchten defekt sind.

Kommt drauf an...:) Wenn der Auffahrende anhand der Verkehrssituation erkennen konnte bzw. es hätte erkennen müssen, das dieses Fahrzeug bremst/bremsen muss, dann bekommt er eine Teilschuld.

Der ohne Bremslichter bekommt aber in beinahe jedem Fall eine Teilschuld.

 

Gruß

C

ich wär auch schon beinahe einer Tussi reingefahren, die beide Bremslichter defekt hatte.

Situation: Gelbe Ampel, dachte die will noch rübber und ich auch.

Komisch kam mir nur vor, das die garnicht schneller wurde. Hab dann wie ein irrer gebremst.

Bin dann zu der hin und hab der gesagt, dass die Dinger kaputt sind. Hat se aber nicht wirklich interessiert und hat munter ihre SMS weiter geschrieben.

Zum Halteverbot:

Wenn du im Halteverbot stehst und jmd. fährt dir rein bis du wahrscheinlich mit über 50% Schuld. Denn das Halteverbot hatte sicherlich einen Grund.

Gut gibt da unterschiedliche Halteverbote. In der Kurve parken ist sicherlich verkehrstechnisch blöder als am Taxistand.

Zitat:

Original geschrieben von Christian R.

In so einem Fall direkt zum Anwalt...die Begründung ist meiner Meinung nach (zu) weit hergeholt.

Ja.

Und notfalls durch alle Instanzen gehen.

Also sorry, falls ich falsch dran bin; aber ich denke, ihr habt´einen kleinen Denkfehler (zumindest Merlin666):

Das Fahrzeug A stand in einer ORDNUNGSGEMÄSSEN Parkbucht, jedoch FALSCH HERUM (entgegengesetzt der Fahrtrichtung).

Insofern kann ich die Argumentation der VS durchaus nachvollziehen, Fahrzeuge haben nunmal am HECK REFLEKTOREN, sind daher von vorne (nachts) schwer(er) zu erkennen*. Also immer ordentlich parken... ;)

Gruß

etku

* Am Glatteis in der Kurve hätte das jedoch auch nichts geändert.

Zitat:

Original geschrieben von etku

Insofern kann ich die Argumentation der VS durchaus nachvollziehen, Fahrzeuge haben nunmal am HECK REFLEKTOREN, sind daher von vorne (nachts) schwer(er) zu erkennen. Am Glatteis in der Kurve hätte das jedoch auch nichts geändert....

...und somit für die Beurteilung der Sachlage belanglos...

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

...und somit für die Beurteilung der Sachlage belanglos...

richtig. Für mein Verständnis darf jmd. nur Teilschuld bekommen, wenn durch richtiges Abstellen das KFZ's der Unfall hätte vermieden werden können. Dies ist in diesem speziellen Fall aber nicht so.

naja, das mit dem ordnungsgemäßen abstellen kann man so oder so verstehen:

a) das fahrzeug müsste in der richtung, wie es geparkt wurde, auf der anderen seite stehen

oder

b) das fahrzeug müsste um 180° gedreht dastehen.

und in solchen fällen probieren die versicherungen gerne, bei punkt a einzuhängen, um nicht alles zu zahlen müssen. traurig, aber es ist so.

im falle B hätte es sicher nichts am unfallhergang nichts geändert, ausser das das auto korrekt geparkt war. ob der schaden jetzt befahrer oder fahrerseite ist, ist do egal. immer totalschaden.

Wie ist übrigens die Rechtslage, wenn man einem reinfährt, der bremst und bei dem alle Bremslichter defekt sind??

Da wirst du wenn du keine cam im auto hast die Arschkarte ziehen. Weil wenn du ihm reinfährst ist bei ihm eh alles im Arsch hinten also auch die bremslichter. Somit nicht mehr nachvollziehbar ob die nun defekt waren.

Zitat:

Original geschrieben von 106er

Da wirst du wenn du keine cam im auto hast die Arschkarte ziehen. Weil wenn du ihm reinfährst ist bei ihm eh alles im Arsch hinten also auch die bremslichter. Somit nicht mehr nachvollziehbar ob die nun defekt waren.

Falsch!

Man kann erkennen ob der Glühfaden schon defekt war oder erst durch den Unfall! Wie genau das geht, weiß ich nicht, aber es geht.

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