Falsche Angaben im Kaufvertrag - Laut Händler alles "kein großes Ding?"

Hallo Leute,

habe gerade ein etwas seltsames Problem, bei dem ich nicht genau weiß, wie ich vorgehen sollte. Ich habe mir ein Auto angeschaut, welches mir gefallen hat, habe es angezahlt und jetzt alle Unterlagen zur Anmeldung vor Ort erhalten. Dabei ist mir folgendes Aufgefallen:

Im kaufvertrag hat der Händler angekreuzt: "Das KFz wurde nicht gewerblich genutzt". Erster Halter war allerdings die Hertz Autovermietung, die den Wagen ein Jahr gefahren ist, bevor der Zweitbesitzer den Wagen gekauft hat. Auf Rückfrage meint der Händler nun, die Aussage beziehe sich nur auf den letzten Besitzer des Fahrzeuges, damit das mit der Steuer klar geht. Aber stimmt das? Ich meine, die Aussage lautet ja nicht "der letzte Besitzer nutzte das Fahrzeug nicht gewerblich", sondern "das Kfz soweit bekannt [X] nicht gewerblich genutzt wurden [ ] gewerblich genutzt wurde (z.B. Als Taxi, mietwagen oder Fahrschulwagen).

Zum anderen stimmen die Kilometer nicht überein. Laut Kaufvertrag 44.000km, laut TÜV 51.500km. Ich habe die abweichenden Kilometer tatsächlich bei der probefahrt sogar bemerkt, allerdings nicht reklamiert, weil darunter die "Service" anzeige an war und ich dachte, das wäre dr Kilometerstand, wann der nächste Inspektionstermin fällig wäre. habe zugegebenermaßen auch während der probefahrt nicht darauf geachtet, ob sich die zahl verändert.

Was mache ich denn jetzt? Der Händler macht Druck und will, dass ich das Auto heute noch zulasse, aber irgendwie erscheint mir das schon ein wenig seltsam und nicht so ganz vertrauenserweckend, gerade wenn man sich überlegt, wie viele Autos bei Vermietungen gefahren werden. Dass der zweite Besitzer den Wagen drei Jahre lang kaum 10.000km bewegt haben soll, macht es dann irgendwie auch nicht besser... ich bin da wirklich ratlos, bisher hatte ich noch nie so einen Fall, dass die Angaben so abgewichen haben. Der Händler hat mich jetzt am Telefon gerade weggebügelt, die Angabe zur gewerblichen nutzung sei ja nur für die Steuer, und das mit den kilometern, man hätte das auto halt auch früher schon mal inseriert gehabt, und es wären ja nur ein paar tausend. Finde ich schon sehr frech. Problem ist leider, dass das Auto 400km von mir entfernt auf die Abholung wartet..

16 Antworten

Im Umkreis von 50 km gibt es egal wo in Deutschland mehr als 3 Händler...........

Und ja, ich wohn sogar jetzt noch auf dem Dorf.

Zitat:

@Arak0n schrieb am 3. Oktober 2018 um 16:35:15 Uhr:


Du hast noch nie auf dem Land gelebt, oder? Ich hab vorher in nem kleinen Dorf gewohnt, da gab es genau 3 Händler vor Ort, Gebrauchtpreise waren entweder jenseits von gut und böse oder es waren komplett runtergeschrubbte Schüsseln, die mehr aus Rost als aus Stahl bestanden. Da ist nix mit "50km Umkreis" um was zu finden.

Zitat:

@vwpassat99 schrieb am 3. Oktober 2018 um 11:12:42 Uhr:


Der Vertrag ist aus einem einzigen Grund ungültig, weil da ein falscher km-Stand drin steht.

Den Rest kannst Du außer Acht lassen.

PS: Ich werde nie verstehen, warum hier ständig Fahrzeuge 300, 400 oder mehr Kilometer vom Wohnort gekauft werden. Hier kann man zumindest noch zurücktreten, wie die Sache weitergehen würde bei Problemen nach dem Kauf, kann man sich ja denken.

Unterstützt doch mal die regionalen Händler vor Ort und fahrt nicht in dieser Geizistgeil-Mentalität an den A. der Welt, um ein vermeintliches Schnäppchen zu machen. Auch im Gewährleistungsfall ist es wesentlich angenehmer, kurze Wege und einen Ansprechpartner zu haben!

Es ist doch völlig egal, ob der A....loch-Händler 5 oder 500km weit weg ist. Wenn man mehrere tausend €/Fahrzeug (je nach Preisklasse) sparen kann, fahre ich auch quer durch Deutschland. Und bisher gab es NIE Probleme. Ein vernünftiger Händler kann Probleme auch über eine weite Entfernung für beide Seiten ordentlich regeln.

Deine Antwort
Ähnliche Themen