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Fahrzeugschein O.1 O.2 keine Werte eingetragen Anhängerkupplung nachrüstbar?

Barthau Fahrzeugtransporter QM

Moin zusammen,

im Fahrzeugschein vom Skoda Octavia 4 Benziner 150 PS sind keine Werte bei O.1 und O.2 eingetragen.

Allerdings gibt es AHK-Nachrüstsets für den Octavia zu kaufen.
Wie viel darf man denn dann damit ziehen?
und ist das nachrüsten überhaupt legal?

LG Hannes

Beste Antwort im Thema

Da dürfte der TÜV oder jede andere Prüforganisation, welche Eintragungen machen darf, der richtige Ansprechpartner sein.

Grüße
Steini

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Zitat:

@Gorgeous188 schrieb am 12. November 2020 um 21:09:25 Uhr:


Der Golf 4 hat auch keine Anhängelast eingetragen

Das ist so pauschal keinesfalls richtig.

Ich habe mir jetzt die ersten 200 von insgesamt knapp 6.000 KBA-Datensätzen für den Golf 4 angeschaut, da ist bei allen eine Anhängelast eingetragen. Bzw. je zwei, gebremst und ungebremst.

Zitat:

Da hat sich VW einfach das Geld bei der Typzulassung gespart. Wer eine Anhängerkupplung wollte muss eben die Abnahme bezahlen.

Dann hätte VW ja den Golf 4 nie mit Anhängekupplung ab Werk verkauft.

Das kann ich nicht so recht glauben.

Bitteschön. Ein urdeutscher Golf 4, ohne Anhängelast, aber sogar zwei Genehmigungsnummern für werkseitig montierte Anhängerkupplungen eingetragen

Golf 4

Der Fahrzeugschein ist fehlerhaft ausgefüllt.

Für 0603 421 01Y stehen im KBA-Datensatz 1200 kg Anhängelast gebremst und 570 kg Anhängelast ungebremst.

(auch der Text in Feld 22 ist abenteuerlich: Wenn man schon hergeht und den kompletten Text aus Ziffer 33 überträgt, dann hätte man auch gleich noch die neuen Feldbezeichnungen verwenden können...)

Da hat also nicht VW bei der Typgenehmigung gespart sondern die Zulassungsstelle bei der Übertragung vom alten Fahrzeugschein auf die ZB I gepfuscht.

Moin kurze Rückmeldung noch mal von mir als TE.
Dekra und Tüv haben mir jetzt noch mal bestätigt, dass eine Nachrüstung ohne unerheblichen Aufwand nicht möglich ist...erklärt evtl auch dass diese Octavia EU Neuwagen so günstig sind.
LG und danke für den tollen Support im Forum

dass eine Nachrüstung ohne unerheblichen Aufwand nicht möglich ist???
und wie gross ist dann der aufwand???
Kosten????

das habe ich leider nicht herausgefunden, aber das Risiko, dass eine AHK evtl gar nicht möglich ist, war die Ersparnis nicht wert.

Verstehe das Problem nicht.
Die letzten Anhängerkupplungen habe ich über einen größeren Anbieter gekauft, dem ich vorab eine Kopie des Fahrzeugscheines zugeschickt habe. Bestellt und montiert, fertig.
E-Satz ohne Probleme mit der Fahrzeugelektrik !
Weder wurde vorab der TÜV befragt noch wurde etwas in den Fahrzeugpapieren eingetragen.
Und jede TÜV Prüfung wurde ohne Beanstandung abgenommen.

MfG kheinz

Das Problem ist die Fehlende Eintragung der Anhängelasten in der Zulassungsbescheinigung 1

Wenn dort nichts steht, darf auch kein Anhänger ran.

Bei den Modellen für den deutschen Markt sind in den meisten Fällen auch die Anhängelasten eingetragen, auch wenn keine AHK dran ist. Das erleichtert eben die Nachrüstung, wie ja auch von dir beschrieben.

Im Fall des TE ist es leider etwas komplizierter, also eigentlich so wie früher, da musste man auch mit jeder nachgerüsteten AHK zur Prüforganisation und dann zur Zulassungsstelle.

Grüße
Steini

Zitat:

@Gorgeous188 schrieb am 12. November 2020 um 21:09:25 Uhr:


Der Golf 4 hat auch keine Anhängelast eingetragen, und dafür gibt es Anhängerkupplungen wie Sand am Meer. Da hat sich VW einfach das Geld bei der Typzulassung gespart. Wer eine Anhängerkupplung wollte muss eben die Abnahme bezahlen.

Seltsam mein G4 hat ne Anhängelast eingetragen aber keinen Haken und auch nie gehabt

Zitat:

@Tom1182 schrieb am 15. November 2020 um 14:50:49 Uhr:



Zitat:

@Gorgeous188 schrieb am 12. November 2020 um 21:09:25 Uhr:


Der Golf 4 hat auch keine Anhängelast eingetragen, und dafür gibt es Anhängerkupplungen wie Sand am Meer. Da hat sich VW einfach das Geld bei der Typzulassung gespart. Wer eine Anhängerkupplung wollte muss eben die Abnahme bezahlen.

Seltsam mein G4 hat ne Anhängelast eingetragen aber keinen Haken und auch nie gehabt

Diese Frage ist doch schon geklärt .. fehlerhafte Papiere bei Georgeous188...

Zitat:

@lordhannes schrieb am 15. November 2020 um 10:02:30 Uhr:


Moin kurze Rückmeldung noch mal von mir als TE.
Dekra und Tüv haben mir jetzt noch mal bestätigt, dass eine Nachrüstung ohne unerheblichen Aufwand nicht möglich ist...erklärt evtl auch dass diese Octavia EU Neuwagen so günstig sind.
LG und danke für den tollen Support im Forum

Das würde ich nicht ganz auf mir sitzen lassen. Normalerweise wenn der Wagen noch beim Händler steht, dann kannst du sogar sagen ich kaufe Ihn aber nur mit AHK 😉
Dann hast du ggf. Geld und auch den stress gespart. In meinen Augen ist das problemlos möglich, auch mit ein klein bisschen aufwand.

Naja - schön zu Wissen, dass ich in der CH wohne 🙂

- Eintrag im FZ Ausweis mit Anhängelast, hat das FZ eine AH-Kupplung
- Kein Eintrag ergo keine Kupplung

Die möglichen Werte werden immer vom FZ-Hersteller genommen (sofern die Kupplung dieses Zulässt).
Was aber so oder so eher schwierig wird, wenn die Kupplung keine Zulassung zum FZ hat.
Der Hersteller der Kupplung muss bestätigen, dass die Kupplung für das ZF zugelassen ist.

Und Kupplung montieren ohne beim Amt zu zeigen, geht überhaupt nicht. Eintrag AH-Last bekommt man erst, wenn das Amt die Kupplung zugelassen hat.

Wird diese demontiert, muss der Eintrag gelöscht werden. Sonst haben die Kollegen auf der Strasse Freude an der Ausstellung von Strafbescheiden.

Und ich denke, dass das auch in D ist:
Ragt eine Kupplung in das Nr-Schild, muss die Kupplung demontierbar sein, und muss entfernt werden, wenn der Anhänger abgekoppelt ist. Ansonsten gibts ein Knöllchen.

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